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DATUM

28. Juni 2023

BETREFF ATLAS – Info 0475/23

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010302#0015#0475 – 475/2023 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS-Einfuhr

Anpassung der dynamischen Codelisten ATLAS; hier: Beendigung der Unterlagenco

dierung 8GGG

-

Die Bescheinigung mit der Unterlagencodierungen

8GGG "Amtl. Bescheinigung für das Verbringen von jodiertem Kochsalzersatz, ande-

ren diätetischen Lebensmitteln, Jodverbindungen enth., oder von diät. Lebensmitteln,

die als bilanzierte Diät verwendet werden"

wird zum 01.08.2023 in den dynamischen Codelisten ATLAS auf Ende gesetzt.

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Seite 2

Hintergrund:

Mit der Verordnung zur Neuordnung des Rechts für bestimmte Lebensmittel (BGBl. 2023 I

Nr. 115 vom 28.04.2023) ist am 28. April 2023 die Diätverordnung (DiätV) in der Fassung der

Bekanntmachung vom 28. April 2005 (BGBl. I S. 1161), die zuletzt durch Artikel 2 der Ver-

ordnung vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1362) geändert worden ist, außer Kraft getreten. Eine

analog § 11a DiätV - beim Verbringen von jodiertem Kochsalzersatz, anderen diätetischen Le-

bensmittel mit einem Zusatz von Jodverbindungen oder diätetischen Lebensmitteln, die zur Ver-

wendung als bilanzierte Diät bestimmt sind aus bestimmten Ländern in den Geltungsbereich der

nationalen Verordnung - erforderliche Bescheinigung, ist im neuen Recht - Verordnung über

Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen (Lebensmittel für bestimmte Verbraucher-

gruppen-Verordnung – LMBVV) - nicht mehr vorgesehen.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.