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ROI Riesler
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0800/8007-545-1
FAX
069/20971-584
Servicedesk@itzbund.de
DATUM
28. Juni 2023
BETREFF ATLAS – Info 0475/23
BEZUG
ANLAGEN
GZ 06010302#0015#0475 – 475/2023 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS-Einfuhr
Anpassung der dynamischen Codelisten ATLAS; hier: Beendigung der Unterlagenco
dierung 8GGG
-
Die Bescheinigung mit der Unterlagencodierungen
•
8GGG "Amtl. Bescheinigung für das Verbringen von jodiertem Kochsalzersatz, ande-
ren diätetischen Lebensmitteln, Jodverbindungen enth., oder von diät. Lebensmitteln,
die als bilanzierte Diät verwendet werden"
wird zum 01.08.2023 in den dynamischen Codelisten ATLAS auf Ende gesetzt.
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Seite 2
Hintergrund:
Mit der Verordnung zur Neuordnung des Rechts für bestimmte Lebensmittel (BGBl. 2023 I
Nr. 115 vom 28.04.2023) ist am 28. April 2023 die Diätverordnung (DiätV) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 28. April 2005 (BGBl. I S. 1161), die zuletzt durch Artikel 2 der Ver-
ordnung vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1362) geändert worden ist, außer Kraft getreten. Eine
analog § 11a DiätV - beim Verbringen von jodiertem Kochsalzersatz, anderen diätetischen Le-
bensmittel mit einem Zusatz von Jodverbindungen oder diätetischen Lebensmitteln, die zur Ver-
wendung als bilanzierte Diät bestimmt sind aus bestimmten Ländern in den Geltungsbereich der
nationalen Verordnung - erforderliche Bescheinigung, ist im neuen Recht - Verordnung über
Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen (Lebensmittel für bestimmte Verbraucher-
gruppen-Verordnung – LMBVV) - nicht mehr vorgesehen.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.