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DATUM 09. Juni 2023
BETREFF ATLAS – Info 0468/23
BEZUG
ANLAGEN
GZ 06010302#0015#0468 – 468/2023 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Ausfuhr
Fachliche Änderungen/ Störungsmöglichkeit bei Ungültigerklärung/ Ausfuhrbegleitdo-
kument (ABD) und Ausgangsvermerk (AGV)
1. Fachliche Änderungen der Ausfuhranwendung
Die aufgeführten Änderungen gehen einher mit der Schnittstelle zwischen ATLAS Ausfuhr
und EMCS, neuen Vorgaben der EU-Kommission und der späteren Inbetriebnahme der
Zentralen Zollabwicklung Ausfuhr (CCE).
•
Schnittstelle Ausfuhr/EMCS
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Seite 2
Die Schnittstelle Ausfuhr/EMCS wird voraussichtlich zum Wartungsfernster (WF) 05 am
25.11.2023 in Betrieb genommen. Rechtzeitig vor Inbetriebnahme wird mit einer ATLAS-Info
über die Anpassungen und damit verbundenen neuen Funktionalitäten informiert.
•
Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE)
Mit Inbetriebnahme der CCE erfolgt der Nachrichtenaustausch zwischen Ausfuhrzollstelle
und Gestellungszollstelle elektronisch, vorausgesetzt der beteiligte Mitgliedstaat hat das Ver-
fahren ebenfalls umgesetzt.
Der Termin für die Inbetriebnahme der CCE wird in Kürze gesondert mitgeteilt.
Die nachstehend aufgeführten Anpassungen wurden mit dem 7. Berichtigungsschreiben zum
EDI-Implementierungshandbuch AES 3.0 veröffentlicht. Eine Umsetzung (Inbetriebnahme)
erfolgt jedoch erst zu den in der letzten Spalte aufgeführten Zeitpunkten. Softwareanbieter
und Teilnehmer sind gehalten ihre Software eigenverantwortlich und rechtzeitig anzupassen.
Die Regelung, die das ATLAS-IHB betrifft, ist gesondert gekennzeichnet.
Stichwort
Anpassung/Ergänzung
-
„Anmeldung zur Ausfuhr“ E_EXP_DAT
-
Neue Arten der
Ausfuhranmel-
dung (AdA)
Es werden folgende neue AdA für „Rückwirkende Ausfuhran-
meldungen unter Verwendung einer Bewilligung CCL“ (1••••4••)
in die Codeliste „Art der Ausfuhranmeldung“ (CL A0121) aufge-
nommen und auf zoll.de im ATLAS-Downloadbereich veröffent-
licht:
•
Rückwirkende Ausfuhranmeldung unter Verwendung
einer Bewilligung CCL-Ausfuhr (10000400)
•
Rückwirkende Ausfuhranmeldung unter Verwendung
von Bewilligungen OPO-PV und CCL-PV (10110400)
•
Rückwirkende Ausfuhranmeldung als wirtschaftliche PV
unter Verwendung einer Bewilligung CCL-Ausfuhr
(10200400)
Die im Downloadbereich genannten Termine stehen unter
Vorbehalt der tatsächlichen Inbetriebnahme von CCE. Eine
Aktualisierung der Gültigkeit kann noch erfolgen.
nächst-
mögli-
cher
Zeit
punkt
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Seite 3
Zuständigkeit
Ausfuhrzoll-
stelle
Die Zuständigkeit der Ausfuhrzollstelle richtet sich bei Anmel-
-
-
-
-
-
-
•
-
-
-
-
-
dungen mit den AdA „Rückwirkende Ausfuhranmeldungen un
ter Verwendung einer Bewilligung CCL“ (1••••4••) nach der be
willigten zentral zuständigen Ausfuhrzollstelle, Feld 15c der Be
willigung CCL.
wird
noch
mitge
teilt
Zuständigkeit
Ausfuhrzoll
stelle für die er
gänzende Aus
fuhranmeldung
(eAM)
Für Ausfuhranmeldungen mit den AdA „Rückwirkende Ausfuhr
anmeldungen unter Verwendung einer Bewilligung CCL“
(1••••4••) ist die Prüfung der zuständigen Ausfuhrzollstelle eAM
nicht vorgesehen.
wird
noch
mitge
teilt
Zusätzliches
Verfahren
Für Ausfuhranmeldungen mit der AdA „Rückwirkende Ausfuhr
anmeldung unter Verwendung einer Bewilligung CCL-Ausfuhr“
(10000400) sind ausschließlich folgende Zusätzliche Verfahren
zulässig:
•
„Bevorratung und Bunkerung“ (Wert: F61),
•
„Lieferung/Errichtung von Windkraftanlagen“ (Wert:
6F0) und
•
„Waren, die im Rahmen des Handels mit steuerlichen
Sondergebieten versandt werden (Artikel 1 Absatz 3
UZK)“ (Wert: F75).
wird
noch
mitge
teilt
Verfahrensüber-
gänge
•
Für Ausfuhranmeldungen mit den AdA „Zentrale Zollabwick-
lung“ (•••••4••) sind Angaben zu den Verfahrensübergängen
„Aktive Veredelung“ und „Zolllager“ unzulässig.
WF03
Zeitpunkt der
Gestellung
Die Angabe zum „Zeitpunkt der Gestellung“ ist ausschließlich
für Ausfuhranmeldungen mit den AdA „Ausfuhranmeldungen
mit Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach
§12 (4) AWV“ (•••••2••) vorgesehen. Die Angabe für Ausfuhran-
meldungen mit den AdA „Zentrale Zollabwicklung“ (•••••4••)
entfällt.
WF03
Beantragtes
Verfahren
Für Ausfuhranmeldungen mit der AdA „Rückwirkende Ausfuhr-
anmeldung unter Verwendung einer Bewilligung CCL-Ausfuhr“
(10000400) muss das Beantragte Verfahren auch eine der fol-
genden Werte aufweisen:
•
„Endgültige Ausfuhr“ (Wert: 10),
wird
noch
mitge-
teilt
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Seite 4
•
„Ausfuhr von im Rahmen einer aktiven Veredelung aus
Ersatzwaren hervorgegangenen Veredelungserzeugnis-
-
-
-
sen vor Überführung von Nicht-Unionswaren in die ak
tive Veredelung“ (Wert: 11) oder
•
die „Vorübergehende Ausfuhr zum Zwecke der Wieder
einfuhr in unverändertem Zustand“ (Wert: 23) angege
ben werden.
Verkehrszweige Für Ausfuhranmeldungen mit den AdA „Rückwirkende Ausfuhr-
-
anmeldungen unter Verwendung einer Bewilligung CCL“
(1••••4••) sind die Angaben zum inländischen Verkehrszweig
und zum Verkehrszweig an der Grenze ebenfalls erforderlich.
wird
noch
mitge
teilt
Datum des Aus-
gangs
und
Tatsächliche
Ausgangszoll-
stelle
Für Ausfuhranmeldungen mit den nachfolgenden AdA sind
nunmehr auch die Angaben zum Datum des Ausgangs und zur
Tatsächlichen Ausgangszollstelle erforderlich:
•
Rückwirkende Ausfuhranmeldung unter Verwendung ei-
-
-
-
-
ner Bewilligung OPO-PV (10110000)
•
Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz o
der teilweise unrichtiger Anmeldung unter Verwendung
einer Bewilligung OPO-PV (11110000)
•
Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz o
-
-
der teilweise unrichtiger Anmeldung mit Antrag auf eine
vereinfacht zu erteilende PV-Bewilligung (11120000)
•
Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz o
der teilweise unrichtiger Anmeldung als wirtschaftliche
PV (11200000)
•
Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallver
fahren unter Verwendung einer Bewilligung OPO-PV
(12110000)
•
Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallver
fahren mit Antrag auf eine vereinfacht zu erteilende PV-
Bewilligung (12120000)
•
Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallver
fahren als wirtschaftliche PV (12200000) und
WF03
•
Rückwirkende Ausfuhranmeldung unter Verwendung
von Bewilligungen OPO-PV und CCL-PV (10110400)
wird
noch
mitge-
teilt
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Seite 5
Kopf / Maßgebli-
-
-
ches Datum (Be
merkung)
und
Lieferung / Vor
papier
Das Datum des Abgangs der Ware am Ladeort (Maßgebliches
Datum) sowie die Referenz auf die Buchführung des Ausfüh-
-
-
rers zur Feststellung der ausgeführten Waren / Referenz auf
die MRN, mit der die Waren ausgeführt wurden (9DFE) sind
nunmehr auch für Ausfuhranmeldungen mit den AdA
•
Rückwirkende Ausfuhranmeldung unter Verwendung ei
ner Bewilligung CCL-Ausfuhr (10000400),
•
Rückwirkende Ausfuhranmeldung als wirtschaftliche PV
unter Verwendung einer Bewilligung CCL-Ausfuhr
(10200400) und
wird
noch
mitge
teilt
•
Rückwirkende Ausfuhranmeldung als wirtschaftliche PV
(10200000)
anzugeben.
WF03
Aufnahme Arten
der Lager-Bewil-
-
ligung in die
Codeliste „Art
der Bewilli
gung“ (CL
S0605)
Es werden folgende Arten der Lager-Bewilligung in die Code-
liste „Art der Bewilligung“ (CL S0605) aufgenommen:
•
Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Lagerstätten
zur Zolllagerung von Waren (C517),
•
Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Lagerstätten
zur Zolllagerung von Waren in einem öffentlichen
Zolllager des Typs I (C518) und
•
Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Lagerstätten
zur Zolllagerung von Waren in einem öffentlichen
Zolllager des Typs II (C519).
Die Codeliste „Bewilligung zur Ausfuhr-Überführung“ (CL
S0605) wird auf zoll.de im ATLAS-Downloadbereich veröffent-
licht.
Die im Downloadbereich genannten Termine stehen unter
Vorbehalt der tatsächlichen Inbetriebnahme von CCE. Eine
Aktualisierung der Gültigkeit kann noch erfolgen.
nächst-
-
mögli
cher
Anmeldung ei-
ner Lager-Bewil-
ligung
Für Ausfuhranmeldungen mit den AdA „Zentrale Zollabwick-
-
-
-
-
-
lung ohne Passive Veredelung unter Verwendung einer Bewilli
gung CCL“ (•••0•4••) ist die Angabe einer Art der Lager-Bewilli
gung (C517 / C518 / C519) sowie der deutschen Bewilligungs
nummer oder der Bewilligungsnummer eines Mitgliedstaates
erforderlich, wenn in mindestens einer Warenposition die vor
hergehenden Verfahren
wird
noch
mitge
teilt
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Seite 6
•
„Überführung in das Zolllagerverfahren“ (Codeliste „Pre-
-
-
vious Procedure“ (CL C0093, Wert: 71)) oder
•
„Überführung von Unionswaren in das Zolllagerverfah
ren gemäß Artikel 237 Absatz 2 UZK“ (Codeliste „Previ
ous Procedure“, (CL C0093, „Wert: 76))
angemeldet werden.
Ausfalldoku-
ment - Notfall-
verfahren für
eVD (EMCS)
(Codierung
C658)
Datenfeld WARENPOSITION / VORPAPIER / Art:
Neben der Einschränkung, das Vorpapier „C651“ (elektroni-
sches Verwaltungsdokument (e-VD)) je Position nur einmal an-
geben zu können, ist zukünftig die Angabe der Codierung
„C658“ (Ausfalldokument - Notfallverfahren für eVD (EMCS))
ebenfalls nur einmal pro Position zulässig.
Datenfeld WARENPOSITION / VORPAPIER / Referenznum-
mer:
Die Bezugsnummer für ein EMCS-Ausfalldokument ist im For-
mat an..22 anzugeben.
WF05
Stichwort
Anpassungen/Ergänzungen
-
„Kontrollmaßnahme zur Ausfuhr“ E_EXP_CTL
Zeit-
punkt
-
-
-
Anforderung
von Dokumen
ten durch die
Gestellungszoll
stelle im Mit
gliedstaat
Die Dokumente der Codeliste „Requested Dokument Type“
(CL C0215) können für Ausfuhrvorgänge unter CCE von der
Gestellungszollstelle im Mitgliedstaat über die Ausfuhrzollstelle
bei dem Anmelder, ggf. Vertreter angefordert werden.
Die Codeliste „Requested Dokument Type“ (CL C0215) wird
auf zoll.de im ATLAS-Downloadbereich veröffentlicht.
-
-
nächst
mögli
cher
Die angeforderten Dokumente werden im Datenfeld „KON-
-
-
-
TROLLMASSNAHME / Text“ der Nachricht „Kontrollmaß
nahme zur Ausfuhr“ (E_EXP_CTL) angegeben. Die ersten vier
Stellen entsprechen der Dokument-Art der Codeliste „Reques
ted Document Type“ (CL C0215) - gefolgt von der ggf. gekürz
ten Langbezeichnung des angeforderten Dokuments.
Es erfolgt keine IT-gestützte Übermittlung der Unterlagen an
die Gestellungszollstelle. Die Dokumente sind der Gestellungs-
zollstelle in Eigenverantwortung des Anmelders, ggf. Vertreters
der Gestellungszollstelle vorzulegen.
-
wird
noch
mitge
teilt
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Seite 7
Kontrollmaß-
nahme
Die neue Codeliste „Art der Kontrollmaßnahme“ (CL S0716)
enthält die Werte der Codeliste „Type of control“ (CL C0716)
sowie die folgenden national ergänzten Werte:
•
Dokumentenkontrolle der Ausfuhrzollstelle bei Zentraler
Zollabwicklung (Wert: 1) und
•
Andere Kontrolle der Ausfuhrzollstelle bei Zentraler Zoll-
abwicklung (Wert: 5)
Die Codeliste „Art der Kontrollmaßnahme“ (CL S0716) wird auf
zoll.de im ATLAS-Downloadbereich veröffentlicht.
Die national hinzugefügten Werte dienen als Unterscheidungs-
-
kriterium im Rahmen der CCE. Sie werden ausschließlich ver
wendet, wenn die Dokumentenkontrolle unter Anforderung von
Dokumenten oder die Kontrollabsicht (andere Kontrolle) auf
Anordnung der Ausfuhrzollstelle mitgeteilt wird.
Die im Downloadbereich genannten Termine stehen unter
Vorbehalt der tatsächlichen Inbetriebnahme von CCE. Eine
Aktualisierung der Gültigkeit kann noch erfolgen.
nächst-
-
mögli
cher
Stichwort
Anpassungen/Ergänzungen
-
„Ergänzende/ersetzende Anmeldung zur Ausfuhr“
(E_EXP_ENT)
Zeit-
punkt
Ausfalldoku-
-
ment - Notfall
verfahren für
eVD (EMCS)
(Codierung
C658)
Neben der unzulässigen Angabe des Vorpapieres (Datenfeld
WARENPOSITION / VORPAPIER / Art) „C651“ (elektronisches
Verwaltungsdokument (e-VD)) ist zukünftig die Angabe der Co-
dierung „C658“ (Ausfalldokument - Notfallverfahren für eVD
(EMCS)) ebenfalls unzulässig.
Die Prüfung auf das Format entfällt (Datenfeld WARENPOSI-
-
TION / VORPAPIER / Positionsnummer).
Der Aufbau und die Bemerkung entfallen (Datenfeld WAREN
POSITION / VORPAPIER / Zusätzliche Angaben).
WF05
Stichwort
Anpassungen/Ergänzungen
-
„Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT),
-
„Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“
(E_EXP_AMD)
Zeit-
punkt
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Seite 8
PACKSTÜCK-
-
VERWEIS / Posi
tionsnummer
Die Codelisten
•
„Kind of Packages (Bulk)“ (C0181) für Massengut und
•
„Kind of Packages (Unpacked)“ (C0182) für unverpackte
Waren
werden zukünftig auch in der Datengruppe PACKSTÜCK-VER-
WEIS / Positionsnummer anstelle der bisherigen Werte „VG“,
„VL“, „VO“, „VQ“, „VR“, „VS“, „VY“, „NE“, „NF“ und „NG“ ver-
wendet.
WF04
Stichwort
Anpassungen/Ergänzungen
-
„Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT),
-
„Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL),
-
„Mitteilung zur Ausfuhr“ (E_EXP_NOT)
Zeit-
punkt
Überwachungs-
zollstelle
Der Anhang B des UZK-DA führt die Datengruppe ÜBERWA-
CHUNGSZOLLSTELLE nunmehr auch obligatorisch auf Ebene
der Kopfdaten. Es gelten jedoch Einschränkungen, die im Er-
gebnis dazu führen, dass im Ausfuhrbereich die Angabe der
Überwachungszollstelle auf Kopfebene nicht erforderlich ist.
Die Datengruppe wird somit auf Kopfebene als gesperrte Da-
tengruppe aufgenommen.
WF04
Stichwort
Anpassungen/Ergänzungen
-
„Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT),
-
„Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL),
-
„Statusmeldung zu Ausfuhr/Ausgang“
(E_EXQ_STA),
-
„Mitteilung zum Ausgang“ (E_EXT_NOT)
Zeit-
punkt
VORGESEHENE
AUSGANGS-
ZOLLSTELLE /
Referenznum-
mer
Zur Anmeldung der vorgesehenen Ausgangszollstelle ist zu-
künftig
•
in der „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT), der
„Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL) und der „Sta-
tusmeldung zu Ausfuhr/Ausgang“ (E_EXQ_STA) die
Codeliste
„Customs Office of Exit (EXT/EIN)“ (C0194)
•
und
WF03
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Seite 9
•
in der „Mitteilung zum Ausgang“ (E_EXT_NOT) die
Codeliste
•
„Dienststelle in Deutschland mit den Rollen EXT o-
der EIN“ (D0194)
zu verwenden.
Damit ist sichergestellt, dass auch Ausgangszollstellen im Bin-
nenland (Dienststelle mit der Rolle „EIN“) als vorgesehene
Ausgangszollstelle angemeldet werden können.
Ist zum Zeitpunkt der Übermittlung der „Anmeldung zur Aus-
fuhr“ (E_EXP_DAT) bekannt, dass der Ausfuhrvorgang in ein
Versandverfahren überführt werden soll, ist als vorgesehene
Ausgangszollstelle eine Ausgangszollstelle im Binnenland an-
zugeben. Ausgenommen sind einstufige Ausfuhrvorgänge.
Stichwort
Hinweis auf das nächste ATLAS-IHB
(betrifft NICHT die 7. Berichtigung zu AES 3.0)
Anpassungen/Ergänzungen
-
„Rückweisung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REJ)
Zeit-
punkt
Rückweisungs-
art
Ist das Ergebnis beim Abgleich mit einem referenzierten
EMCS-Vorgang negativ, erfolgt eine automatisierte Nicht-An-
-
nahme der Ausfuhranmeldung. Für die Übermittlung dieser
Rückweisungsinformation wird die Codeliste „Rückweisungsart
(Ausfuhr-/Abgangszollstelle)“ (S0226) mit dem nächsten Be
richtigungsschreiben des ATLAS-IHB um eine entsprechende
Art erweitert.
WF05
2. Mögliche Störungen im Prozess einer Ungültigerklärung zwischen dem 24.06.2023
und dem 01.07.2023
Ist bei einer Ungültigerklärung nach Überlassung eine (vorgesehene) ausländische Aus-
gangszollstelle beteiligt, kann es zwischen dem 24.06.2023 (Wartungsfenster 03) und dem
01.07.2023 bei Versendung einer Stornierungsanzeige vereinzelt zu Störungen kommen.
Nach Behebung der Störung wird die Stornierungsanzeige systemseitig eingearbeitet.
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Seite 10
3. Ausfuhrbegleitdokument (ABD) und Ausgangsvermerk (AGV)
•
Druckausgaben ABD und AGV
Die Druckausgaben ABD und AGV werden grundsätzlich mit den Daten des Release AES
2.4 erstellt. Dies gilt unabhängig von dem Release der Anmeldenachricht (AES 2.4 oder 3.0).
Das heißt, dass auch für Teilnehmer im Nachrichtenformat AES 3.0 das ABD und der AGV
mit den Daten des AES-Releases 2.4 ausgegeben werden (Downgrade).
Ausnahmen bilden die MRN und die Zusätzliche Art der Anmeldung. Hier erfolgt kein
Downgrade für Teilnehmer im Nachrichtenformat AES 3.0. Mit diesen Ausnahmen wird die
Ausgabe
-
der MRN nach dem UZK (Zuordnung der Fachverfahren „A“, „B“ oder „E“ an der 17.
Stelle) sowie
-
die nach dem UZK vorgesehene neue Umschlüsselung für die Zusätzliche Art der
Anmeldung (Feld 1.2)
auf dem ABD/AGV gewährleistet.
Exemplarisch sind in der nachstehenden Tabelle Sachverhalte zur Ausgabe des ABD abge-
bildet.
Auf ATLAS-Info 0306/22 - insbesondere der lfd. Nr. 10 und der Anlage 1 mit den gelisteten
neuen Umschlüsselungen der Zusätzlichen Art der Anmeldung sowie der lfd. Nr. 11 und die
Aussagen zum Datenkranz des ABD/AGV - wird Bezug genommen.
Beispielhafter Sach-
verhalt
Release
Angabe in der Anmel-
denachricht
Ausgabe ABD
Art der Anmeldung
bei einem Bestim-
-
mungsland CH, GB,
IS, LI, MK, NO, RS,
TR, UA oder XS
AES 2.4
Art der Anmeldung =
Codierung EU
Feld 1.1 = EU
AES 3.0
Art der Anmeldung =
Codierung EX
Feld 1.1 = EU
Außenwirtschafts
rechtlicher Ausführer
(AWR Ausführer)
AES 2.4
Unterlagencodierung
3LLK
Feld 44.1 = 3LLK
AES 3.0
Datengruppe AWR-
Ausführer
Feld 44.1 = 3LLK
Sonstige Unterlage
AES 2.4
Codierung = Nzzz
Feld 44.1 = Nzzz
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Seite 11
AES 3.0
Codierung = 9ZZZ
(Kopf und/oder Posi-
tion)
Feld 44.1 = Nzzz
Zusätzliche Art der
Anmeldung bei einer
Art der Ausfuhran-
-
-
meldung für ein Ver
einfachtes Verfahren
SDE-Ausfuhr
AES 2.4
Art der Ausfuhranmel
dung = Codierung
AM+e
Feld 1.2 = Z
AES 3.0
Art der Ausfuhranmel-
dung = Codierung
00001300
Feld 1.2 = A
•
Ausblick ABD
Grundsätzlich fällt das ABD mit Ablauf der EU-weiten Übergangszeit zur vollständigen An-
-
-
wendung des UZK zum 01.12.2023 weg. Allerdings werden einige Mitgliedstaaten eine Um
stellung erst nach dem 01.12.2023 vornehmen können. So lange nicht auch der letzte Mit
gliedstaat auf AES umgestellt hat, wird das ABD bestehen bleiben und darf weiterverwendet
werden. Sobald die EU-Kommission bekanntgegeben hat, wann und welche Mitgliedstaaten
erst nach dem 01.12.2023 AES umsetzen, werden Sie informiert.
Danach entfallen alle Übergangsregelungen und damit auch die Rechtsgrundlage für das
ABD. Die EU-Kommission prüft jedoch Alternativen und geht einer europäischen Lösung
nach, mit der - nach Wegfall des ABD - das Betriebskontinuitätsverfahren bei einem Ausfall
der elektronischen Systeme weiter gewährleistet ist. Hierzu liegen noch keine konkreten
Auskünfte vor. Über getroffene Entscheidungen erhalten Sie ebenfalls eine rechtzeitige Infor-
mation.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.