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DATUM 09. Juni 2023

BETREFF ATLAS – Info 0468/23

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010302#0015#0468 – 468/2023 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Ausfuhr

Fachliche Änderungen/ Störungsmöglichkeit bei Ungültigerklärung/ Ausfuhrbegleitdo-

kument (ABD) und Ausgangsvermerk (AGV)

1. Fachliche Änderungen der Ausfuhranwendung

Die aufgeführten Änderungen gehen einher mit der Schnittstelle zwischen ATLAS Ausfuhr

und EMCS, neuen Vorgaben der EU-Kommission und der späteren Inbetriebnahme der

Zentralen Zollabwicklung Ausfuhr (CCE).

Schnittstelle Ausfuhr/EMCS

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Seite 2

Die Schnittstelle Ausfuhr/EMCS wird voraussichtlich zum Wartungsfernster (WF) 05 am

25.11.2023 in Betrieb genommen. Rechtzeitig vor Inbetriebnahme wird mit einer ATLAS-Info

über die Anpassungen und damit verbundenen neuen Funktionalitäten informiert.

Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE)

Mit Inbetriebnahme der CCE erfolgt der Nachrichtenaustausch zwischen Ausfuhrzollstelle

und Gestellungszollstelle elektronisch, vorausgesetzt der beteiligte Mitgliedstaat hat das Ver-

fahren ebenfalls umgesetzt.

Der Termin für die Inbetriebnahme der CCE wird in Kürze gesondert mitgeteilt.

Die nachstehend aufgeführten Anpassungen wurden mit dem 7. Berichtigungsschreiben zum

EDI-Implementierungshandbuch AES 3.0 veröffentlicht. Eine Umsetzung (Inbetriebnahme)

erfolgt jedoch erst zu den in der letzten Spalte aufgeführten Zeitpunkten. Softwareanbieter

und Teilnehmer sind gehalten ihre Software eigenverantwortlich und rechtzeitig anzupassen.

Die Regelung, die das ATLAS-IHB betrifft, ist gesondert gekennzeichnet.

Stichwort

Anpassung/Ergänzung

-

„Anmeldung zur Ausfuhr“ E_EXP_DAT

-

Neue Arten der

Ausfuhranmel-

dung (AdA)

Es werden folgende neue AdA für „Rückwirkende Ausfuhran-

meldungen unter Verwendung einer Bewilligung CCL“ (1••••4••)

in die Codeliste „Art der Ausfuhranmeldung“ (CL A0121) aufge-

nommen und auf zoll.de im ATLAS-Downloadbereich veröffent-

licht:

Rückwirkende Ausfuhranmeldung unter Verwendung

einer Bewilligung CCL-Ausfuhr (10000400)

Rückwirkende Ausfuhranmeldung unter Verwendung

von Bewilligungen OPO-PV und CCL-PV (10110400)

Rückwirkende Ausfuhranmeldung als wirtschaftliche PV

unter Verwendung einer Bewilligung CCL-Ausfuhr

(10200400)

Die im Downloadbereich genannten Termine stehen unter

Vorbehalt der tatsächlichen Inbetriebnahme von CCE. Eine

Aktualisierung der Gültigkeit kann noch erfolgen.

nächst-

mögli-

cher

Zeit

punkt

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Seite 3

Zuständigkeit

Ausfuhrzoll-

stelle

Die Zuständigkeit der Ausfuhrzollstelle richtet sich bei Anmel-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

dungen mit den AdA „Rückwirkende Ausfuhranmeldungen un

ter Verwendung einer Bewilligung CCL“ (1••••4••) nach der be

willigten zentral zuständigen Ausfuhrzollstelle, Feld 15c der Be

willigung CCL.

wird

noch

mitge

teilt

Zuständigkeit

Ausfuhrzoll

stelle für die er

gänzende Aus

fuhranmeldung

(eAM)

Für Ausfuhranmeldungen mit den AdA „Rückwirkende Ausfuhr

anmeldungen unter Verwendung einer Bewilligung CCL“

(1••••4••) ist die Prüfung der zuständigen Ausfuhrzollstelle eAM

nicht vorgesehen.

wird

noch

mitge

teilt

Zusätzliches

Verfahren

Für Ausfuhranmeldungen mit der AdA „Rückwirkende Ausfuhr

anmeldung unter Verwendung einer Bewilligung CCL-Ausfuhr“

(10000400) sind ausschließlich folgende Zusätzliche Verfahren

zulässig:

„Bevorratung und Bunkerung“ (Wert: F61),

„Lieferung/Errichtung von Windkraftanlagen“ (Wert:

6F0) und

„Waren, die im Rahmen des Handels mit steuerlichen

Sondergebieten versandt werden (Artikel 1 Absatz 3

UZK)“ (Wert: F75).

wird

noch

mitge

teilt

Verfahrensüber-

gänge

Für Ausfuhranmeldungen mit den AdA „Zentrale Zollabwick-

lung“ (•••••4••) sind Angaben zu den Verfahrensübergängen

„Aktive Veredelung“ und „Zolllager“ unzulässig.

WF03

Zeitpunkt der

Gestellung

Die Angabe zum „Zeitpunkt der Gestellung“ ist ausschließlich

für Ausfuhranmeldungen mit den AdA „Ausfuhranmeldungen

mit Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach

§12 (4) AWV“ (•••••2••) vorgesehen. Die Angabe für Ausfuhran-

meldungen mit den AdA „Zentrale Zollabwicklung“ (•••••4••)

entfällt.

WF03

Beantragtes

Verfahren

Für Ausfuhranmeldungen mit der AdA „Rückwirkende Ausfuhr-

anmeldung unter Verwendung einer Bewilligung CCL-Ausfuhr“

(10000400) muss das Beantragte Verfahren auch eine der fol-

genden Werte aufweisen:

„Endgültige Ausfuhr“ (Wert: 10),

wird

noch

mitge-

teilt

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Seite 4

„Ausfuhr von im Rahmen einer aktiven Veredelung aus

Ersatzwaren hervorgegangenen Veredelungserzeugnis-

-

-

-

sen vor Überführung von Nicht-Unionswaren in die ak

tive Veredelung“ (Wert: 11) oder

die „Vorübergehende Ausfuhr zum Zwecke der Wieder

einfuhr in unverändertem Zustand“ (Wert: 23) angege

ben werden.

Verkehrszweige Für Ausfuhranmeldungen mit den AdA „Rückwirkende Ausfuhr-

-

anmeldungen unter Verwendung einer Bewilligung CCL“

(1••••4••) sind die Angaben zum inländischen Verkehrszweig

und zum Verkehrszweig an der Grenze ebenfalls erforderlich.

wird

noch

mitge

teilt

Datum des Aus-

gangs

und

Tatsächliche

Ausgangszoll-

stelle

Für Ausfuhranmeldungen mit den nachfolgenden AdA sind

nunmehr auch die Angaben zum Datum des Ausgangs und zur

Tatsächlichen Ausgangszollstelle erforderlich:

Rückwirkende Ausfuhranmeldung unter Verwendung ei-

-

-

-

-

ner Bewilligung OPO-PV (10110000)

Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz o

der teilweise unrichtiger Anmeldung unter Verwendung

einer Bewilligung OPO-PV (11110000)

Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz o

-

-

der teilweise unrichtiger Anmeldung mit Antrag auf eine

vereinfacht zu erteilende PV-Bewilligung (11120000)

Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz o

der teilweise unrichtiger Anmeldung als wirtschaftliche

PV (11200000)

Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallver

fahren unter Verwendung einer Bewilligung OPO-PV

(12110000)

Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallver

fahren mit Antrag auf eine vereinfacht zu erteilende PV-

Bewilligung (12120000)

Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallver

fahren als wirtschaftliche PV (12200000) und

WF03

Rückwirkende Ausfuhranmeldung unter Verwendung

von Bewilligungen OPO-PV und CCL-PV (10110400)

wird

noch

mitge-

teilt

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Seite 5

Kopf / Maßgebli-

-

-

ches Datum (Be

merkung)

und

Lieferung / Vor

papier

Das Datum des Abgangs der Ware am Ladeort (Maßgebliches

Datum) sowie die Referenz auf die Buchführung des Ausfüh-

-

-

rers zur Feststellung der ausgeführten Waren / Referenz auf

die MRN, mit der die Waren ausgeführt wurden (9DFE) sind

nunmehr auch für Ausfuhranmeldungen mit den AdA

Rückwirkende Ausfuhranmeldung unter Verwendung ei

ner Bewilligung CCL-Ausfuhr (10000400),

Rückwirkende Ausfuhranmeldung als wirtschaftliche PV

unter Verwendung einer Bewilligung CCL-Ausfuhr

(10200400) und

wird

noch

mitge

teilt

Rückwirkende Ausfuhranmeldung als wirtschaftliche PV

(10200000)

anzugeben.

WF03

Aufnahme Arten

der Lager-Bewil-

-

ligung in die

Codeliste „Art

der Bewilli

gung“ (CL

S0605)

Es werden folgende Arten der Lager-Bewilligung in die Code-

liste „Art der Bewilligung“ (CL S0605) aufgenommen:

Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Lagerstätten

zur Zolllagerung von Waren (C517),

Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Lagerstätten

zur Zolllagerung von Waren in einem öffentlichen

Zolllager des Typs I (C518) und

Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Lagerstätten

zur Zolllagerung von Waren in einem öffentlichen

Zolllager des Typs II (C519).

Die Codeliste „Bewilligung zur Ausfuhr-Überführung“ (CL

S0605) wird auf zoll.de im ATLAS-Downloadbereich veröffent-

licht.

Die im Downloadbereich genannten Termine stehen unter

Vorbehalt der tatsächlichen Inbetriebnahme von CCE. Eine

Aktualisierung der Gültigkeit kann noch erfolgen.

nächst-

-

mögli

cher

Anmeldung ei-

ner Lager-Bewil-

ligung

Für Ausfuhranmeldungen mit den AdA „Zentrale Zollabwick-

-

-

-

-

-

lung ohne Passive Veredelung unter Verwendung einer Bewilli

gung CCL“ (•••0•4••) ist die Angabe einer Art der Lager-Bewilli

gung (C517 / C518 / C519) sowie der deutschen Bewilligungs

nummer oder der Bewilligungsnummer eines Mitgliedstaates

erforderlich, wenn in mindestens einer Warenposition die vor

hergehenden Verfahren

wird

noch

mitge

teilt

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Seite 6

„Überführung in das Zolllagerverfahren“ (Codeliste „Pre-

-

-

vious Procedure“ (CL C0093, Wert: 71)) oder

„Überführung von Unionswaren in das Zolllagerverfah

ren gemäß Artikel 237 Absatz 2 UZK“ (Codeliste „Previ

ous Procedure“, (CL C0093, „Wert: 76))

angemeldet werden.

Ausfalldoku-

ment - Notfall-

verfahren für

eVD (EMCS)

(Codierung

C658)

Datenfeld WARENPOSITION / VORPAPIER / Art:

Neben der Einschränkung, das Vorpapier „C651“ (elektroni-

sches Verwaltungsdokument (e-VD)) je Position nur einmal an-

geben zu können, ist zukünftig die Angabe der Codierung

„C658“ (Ausfalldokument - Notfallverfahren für eVD (EMCS))

ebenfalls nur einmal pro Position zulässig.

Datenfeld WARENPOSITION / VORPAPIER / Referenznum-

mer:

Die Bezugsnummer für ein EMCS-Ausfalldokument ist im For-

mat an..22 anzugeben.

WF05

Stichwort

Anpassungen/Ergänzungen

-

„Kontrollmaßnahme zur Ausfuhr“ E_EXP_CTL

Zeit-

punkt

-

-

-

Anforderung

von Dokumen

ten durch die

Gestellungszoll

stelle im Mit

gliedstaat

Die Dokumente der Codeliste „Requested Dokument Type“

(CL C0215) können für Ausfuhrvorgänge unter CCE von der

Gestellungszollstelle im Mitgliedstaat über die Ausfuhrzollstelle

bei dem Anmelder, ggf. Vertreter angefordert werden.

Die Codeliste „Requested Dokument Type“ (CL C0215) wird

auf zoll.de im ATLAS-Downloadbereich veröffentlicht.

-

-

nächst

mögli

cher

Die angeforderten Dokumente werden im Datenfeld „KON-

-

-

-

TROLLMASSNAHME / Text“ der Nachricht „Kontrollmaß

nahme zur Ausfuhr“ (E_EXP_CTL) angegeben. Die ersten vier

Stellen entsprechen der Dokument-Art der Codeliste „Reques

ted Document Type“ (CL C0215) - gefolgt von der ggf. gekürz

ten Langbezeichnung des angeforderten Dokuments.

Es erfolgt keine IT-gestützte Übermittlung der Unterlagen an

die Gestellungszollstelle. Die Dokumente sind der Gestellungs-

zollstelle in Eigenverantwortung des Anmelders, ggf. Vertreters

der Gestellungszollstelle vorzulegen.

-

wird

noch

mitge

teilt

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Seite 7

Kontrollmaß-

nahme

Die neue Codeliste „Art der Kontrollmaßnahme“ (CL S0716)

enthält die Werte der Codeliste „Type of control“ (CL C0716)

sowie die folgenden national ergänzten Werte:

Dokumentenkontrolle der Ausfuhrzollstelle bei Zentraler

Zollabwicklung (Wert: 1) und

Andere Kontrolle der Ausfuhrzollstelle bei Zentraler Zoll-

abwicklung (Wert: 5)

Die Codeliste „Art der Kontrollmaßnahme“ (CL S0716) wird auf

zoll.de im ATLAS-Downloadbereich veröffentlicht.

Die national hinzugefügten Werte dienen als Unterscheidungs-

-

kriterium im Rahmen der CCE. Sie werden ausschließlich ver

wendet, wenn die Dokumentenkontrolle unter Anforderung von

Dokumenten oder die Kontrollabsicht (andere Kontrolle) auf

Anordnung der Ausfuhrzollstelle mitgeteilt wird.

Die im Downloadbereich genannten Termine stehen unter

Vorbehalt der tatsächlichen Inbetriebnahme von CCE. Eine

Aktualisierung der Gültigkeit kann noch erfolgen.

nächst-

-

mögli

cher

Stichwort

Anpassungen/Ergänzungen

-

„Ergänzende/ersetzende Anmeldung zur Ausfuhr“

(E_EXP_ENT)

Zeit-

punkt

Ausfalldoku-

-

ment - Notfall

verfahren für

eVD (EMCS)

(Codierung

C658)

Neben der unzulässigen Angabe des Vorpapieres (Datenfeld

WARENPOSITION / VORPAPIER / Art) „C651“ (elektronisches

Verwaltungsdokument (e-VD)) ist zukünftig die Angabe der Co-

dierung „C658“ (Ausfalldokument - Notfallverfahren für eVD

(EMCS)) ebenfalls unzulässig.

Die Prüfung auf das Format entfällt (Datenfeld WARENPOSI-

-

TION / VORPAPIER / Positionsnummer).

Der Aufbau und die Bemerkung entfallen (Datenfeld WAREN

POSITION / VORPAPIER / Zusätzliche Angaben).

WF05

Stichwort

Anpassungen/Ergänzungen

-

„Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT),

-

„Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“

(E_EXP_AMD)

Zeit-

punkt

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Seite 8

PACKSTÜCK-

-

VERWEIS / Posi

tionsnummer

Die Codelisten

„Kind of Packages (Bulk)“ (C0181) für Massengut und

„Kind of Packages (Unpacked)“ (C0182) für unverpackte

Waren

werden zukünftig auch in der Datengruppe PACKSTÜCK-VER-

WEIS / Positionsnummer anstelle der bisherigen Werte „VG“,

„VL“, „VO“, „VQ“, „VR“, „VS“, „VY“, „NE“, „NF“ und „NG“ ver-

wendet.

WF04

Stichwort

Anpassungen/Ergänzungen

-

„Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT),

-

„Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL),

-

„Mitteilung zur Ausfuhr“ (E_EXP_NOT)

Zeit-

punkt

Überwachungs-

zollstelle

Der Anhang B des UZK-DA führt die Datengruppe ÜBERWA-

CHUNGSZOLLSTELLE nunmehr auch obligatorisch auf Ebene

der Kopfdaten. Es gelten jedoch Einschränkungen, die im Er-

gebnis dazu führen, dass im Ausfuhrbereich die Angabe der

Überwachungszollstelle auf Kopfebene nicht erforderlich ist.

Die Datengruppe wird somit auf Kopfebene als gesperrte Da-

tengruppe aufgenommen.

WF04

Stichwort

Anpassungen/Ergänzungen

-

„Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT),

-

„Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL),

-

„Statusmeldung zu Ausfuhr/Ausgang“

(E_EXQ_STA),

-

„Mitteilung zum Ausgang“ (E_EXT_NOT)

Zeit-

punkt

VORGESEHENE

AUSGANGS-

ZOLLSTELLE /

Referenznum-

mer

Zur Anmeldung der vorgesehenen Ausgangszollstelle ist zu-

künftig

in der „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT), der

„Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL) und der „Sta-

tusmeldung zu Ausfuhr/Ausgang“ (E_EXQ_STA) die

Codeliste

„Customs Office of Exit (EXT/EIN)“ (C0194)

und

WF03

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Seite 9

in der „Mitteilung zum Ausgang“ (E_EXT_NOT) die

Codeliste

„Dienststelle in Deutschland mit den Rollen EXT o-

der EIN“ (D0194)

zu verwenden.

Damit ist sichergestellt, dass auch Ausgangszollstellen im Bin-

nenland (Dienststelle mit der Rolle „EIN“) als vorgesehene

Ausgangszollstelle angemeldet werden können.

Ist zum Zeitpunkt der Übermittlung der „Anmeldung zur Aus-

fuhr“ (E_EXP_DAT) bekannt, dass der Ausfuhrvorgang in ein

Versandverfahren überführt werden soll, ist als vorgesehene

Ausgangszollstelle eine Ausgangszollstelle im Binnenland an-

zugeben. Ausgenommen sind einstufige Ausfuhrvorgänge.

Stichwort

Hinweis auf das nächste ATLAS-IHB

(betrifft NICHT die 7. Berichtigung zu AES 3.0)

Anpassungen/Ergänzungen

-

„Rückweisung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REJ)

Zeit-

punkt

Rückweisungs-

art

Ist das Ergebnis beim Abgleich mit einem referenzierten

EMCS-Vorgang negativ, erfolgt eine automatisierte Nicht-An-

-

nahme der Ausfuhranmeldung. Für die Übermittlung dieser

Rückweisungsinformation wird die Codeliste „Rückweisungsart

(Ausfuhr-/Abgangszollstelle)“ (S0226) mit dem nächsten Be

richtigungsschreiben des ATLAS-IHB um eine entsprechende

Art erweitert.

WF05

2. Mögliche Störungen im Prozess einer Ungültigerklärung zwischen dem 24.06.2023

und dem 01.07.2023

Ist bei einer Ungültigerklärung nach Überlassung eine (vorgesehene) ausländische Aus-

gangszollstelle beteiligt, kann es zwischen dem 24.06.2023 (Wartungsfenster 03) und dem

01.07.2023 bei Versendung einer Stornierungsanzeige vereinzelt zu Störungen kommen.

Nach Behebung der Störung wird die Stornierungsanzeige systemseitig eingearbeitet.

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Seite 10

3. Ausfuhrbegleitdokument (ABD) und Ausgangsvermerk (AGV)

Druckausgaben ABD und AGV

Die Druckausgaben ABD und AGV werden grundsätzlich mit den Daten des Release AES

2.4 erstellt. Dies gilt unabhängig von dem Release der Anmeldenachricht (AES 2.4 oder 3.0).

Das heißt, dass auch für Teilnehmer im Nachrichtenformat AES 3.0 das ABD und der AGV

mit den Daten des AES-Releases 2.4 ausgegeben werden (Downgrade).

Ausnahmen bilden die MRN und die Zusätzliche Art der Anmeldung. Hier erfolgt kein

Downgrade für Teilnehmer im Nachrichtenformat AES 3.0. Mit diesen Ausnahmen wird die

Ausgabe

-

der MRN nach dem UZK (Zuordnung der Fachverfahren „A“, „B“ oder „E“ an der 17.

Stelle) sowie

-

die nach dem UZK vorgesehene neue Umschlüsselung für die Zusätzliche Art der

Anmeldung (Feld 1.2)

auf dem ABD/AGV gewährleistet.

Exemplarisch sind in der nachstehenden Tabelle Sachverhalte zur Ausgabe des ABD abge-

bildet.

Auf ATLAS-Info 0306/22 - insbesondere der lfd. Nr. 10 und der Anlage 1 mit den gelisteten

neuen Umschlüsselungen der Zusätzlichen Art der Anmeldung sowie der lfd. Nr. 11 und die

Aussagen zum Datenkranz des ABD/AGV - wird Bezug genommen.

Beispielhafter Sach-

verhalt

Release

Angabe in der Anmel-

denachricht

Ausgabe ABD

Art der Anmeldung

bei einem Bestim-

-

mungsland CH, GB,

IS, LI, MK, NO, RS,

TR, UA oder XS

AES 2.4

Art der Anmeldung =

Codierung EU

Feld 1.1 = EU

AES 3.0

Art der Anmeldung =

Codierung EX

Feld 1.1 = EU

Außenwirtschafts

rechtlicher Ausführer

(AWR Ausführer)

AES 2.4

Unterlagencodierung

3LLK

Feld 44.1 = 3LLK

AES 3.0

Datengruppe AWR-

Ausführer

Feld 44.1 = 3LLK

Sonstige Unterlage

AES 2.4

Codierung = Nzzz

Feld 44.1 = Nzzz

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Seite 11

AES 3.0

Codierung = 9ZZZ

(Kopf und/oder Posi-

tion)

Feld 44.1 = Nzzz

Zusätzliche Art der

Anmeldung bei einer

Art der Ausfuhran-

-

-

meldung für ein Ver

einfachtes Verfahren

SDE-Ausfuhr

AES 2.4

Art der Ausfuhranmel

dung = Codierung

AM+e

Feld 1.2 = Z

AES 3.0

Art der Ausfuhranmel-

dung = Codierung

00001300

Feld 1.2 = A

Ausblick ABD

Grundsätzlich fällt das ABD mit Ablauf der EU-weiten Übergangszeit zur vollständigen An-

-

-

wendung des UZK zum 01.12.2023 weg. Allerdings werden einige Mitgliedstaaten eine Um

stellung erst nach dem 01.12.2023 vornehmen können. So lange nicht auch der letzte Mit

gliedstaat auf AES umgestellt hat, wird das ABD bestehen bleiben und darf weiterverwendet

werden. Sobald die EU-Kommission bekanntgegeben hat, wann und welche Mitgliedstaaten

erst nach dem 01.12.2023 AES umsetzen, werden Sie informiert.

Danach entfallen alle Übergangsregelungen und damit auch die Rechtsgrundlage für das

ABD. Die EU-Kommission prüft jedoch Alternativen und geht einer europäischen Lösung

nach, mit der - nach Wegfall des ABD - das Betriebskontinuitätsverfahren bei einem Ausfall

der elektronischen Systeme weiter gewährleistet ist. Hierzu liegen noch keine konkreten

Auskünfte vor. Über getroffene Entscheidungen erhalten Sie ebenfalls eine rechtzeitige Infor-

mation.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.