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DATUM 27. April 2023

BETREFF ATLAS – Info 0450/23

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010302#0015#0450 – 450/2023 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Einfuhr

Waren mit Präferenzursprung in Israel; neue TARIC-Unterlagecodierung zur Präferenz

gewährung

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Die Europäische Union gewährt bei der Überführung von Waren mit Ursprung in Israel Präfe-

renzzollsätze. Dies gilt jedoch nur für Waren, die nicht in den israelischen Siedlungen, die

seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehen, hergestellt werden (siehe Bekanntma-

chung der EU sowie Merkblatt "Präferenznachweise aus Israel" – auf Zoll.de).

Diese Einschränkung wurde am 25.01.2005 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffent

licht und am 03.08.2012 aktualisiert (ABl.EU 2012/C 232/03).

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Seite 2

Die EU-Kommission führt mit Wirkung ab 16.05.2023 eine TARIC-Maßnahmebedingung für

die Präferenzmaßnahmen für Israel ein, um die oben beschriebenen Regelungen abzubil-

den.

Ab dem Inkrafttreten ist für eine Präferenzgewährung zusätzlich zu den präferenzbegründen

den Unterlagen, folgende Unterlage anzumelden:

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Y864 (Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft

verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israeli-

scher Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat.).

An die Maßnahme wird zudem eine Fußnote (CD906) angebunden, die einen Link zu einer

Liste der Postleitzahlen enthält, in der alle nicht präferenzberechtigten Orte aufgeführt sind.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.