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DATUM 27. April 2023
BETREFF ATLAS – Info 0450/23
BEZUG
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GZ 06010302#0015#0450 – 450/2023 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Einfuhr
Waren mit Präferenzursprung in Israel; neue TARIC-Unterlagecodierung zur Präferenz
gewährung
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Die Europäische Union gewährt bei der Überführung von Waren mit Ursprung in Israel Präfe-
renzzollsätze. Dies gilt jedoch nur für Waren, die nicht in den israelischen Siedlungen, die
seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehen, hergestellt werden (siehe Bekanntma-
chung der EU sowie Merkblatt "Präferenznachweise aus Israel" – auf Zoll.de).
Diese Einschränkung wurde am 25.01.2005 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffent
licht und am 03.08.2012 aktualisiert (ABl.EU 2012/C 232/03).
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Seite 2
Die EU-Kommission führt mit Wirkung ab 16.05.2023 eine TARIC-Maßnahmebedingung für
die Präferenzmaßnahmen für Israel ein, um die oben beschriebenen Regelungen abzubil-
den.
Ab dem Inkrafttreten ist für eine Präferenzgewährung zusätzlich zu den präferenzbegründen
den Unterlagen, folgende Unterlage anzumelden:
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•
Y864 (Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft
verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israeli-
scher Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat.).
An die Maßnahme wird zudem eine Fußnote (CD906) angebunden, die einen Link zu einer
Liste der Postleitzahlen enthält, in der alle nicht präferenzberechtigten Orte aufgeführt sind.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.