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DATUM 05. April 2023

BETREFF ATLAS – Info 0445/23

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010302#0015#0445 – 445/2023 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Ausfuhr

Reduzierung der Frist zur Ungültigerklärung im Nachforschungsverfahren (Follow Up)

Aufgrund fehlender Ausgangsbestätigungen bei Ausfuhren nach Großbritannien über franzö-

sische Ausgangszollstellen wurde die Frist zur Ungültigerklärung von Ausfuhranmeldungen

im Nachforschungsverfahren bei ausbleibender Ausgangsbestätigung vorübergehend auf

500 Tage angehoben (siehe ATLAS Info Nr. 0255/21).

Im Hinblick auf die seit dem Brexit vergangene Zeit und zur Entlastung der IT-Systeme wird

die Frist zur Ungültigerklärung im Nachforschungsverfahren mit Wirkung zum 01.11.2024

wieder auf die gesetzlich vorgesehene Frist von 150 Tagen zurückgesetzt.

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Folglich werden ab diesem Stichtag alle Ausfuhranmeldungen, bei denen mehr als 150 Tage

seit der Überlassung vergangen sind und für die kein Ausfuhrnachweis vorgelegt wird, auto-

matisiert für ungültig erklärt.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.