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DATUM 05. April 2023
BETREFF ATLAS – Info 0445/23
BEZUG
ANLAGEN
GZ 06010302#0015#0445 – 445/2023 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Ausfuhr
Reduzierung der Frist zur Ungültigerklärung im Nachforschungsverfahren (Follow Up)
Aufgrund fehlender Ausgangsbestätigungen bei Ausfuhren nach Großbritannien über franzö-
sische Ausgangszollstellen wurde die Frist zur Ungültigerklärung von Ausfuhranmeldungen
im Nachforschungsverfahren bei ausbleibender Ausgangsbestätigung vorübergehend auf
500 Tage angehoben (siehe ATLAS Info Nr. 0255/21).
Im Hinblick auf die seit dem Brexit vergangene Zeit und zur Entlastung der IT-Systeme wird
die Frist zur Ungültigerklärung im Nachforschungsverfahren mit Wirkung zum 01.11.2024
wieder auf die gesetzlich vorgesehene Frist von 150 Tagen zurückgesetzt.
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Folglich werden ab diesem Stichtag alle Ausfuhranmeldungen, bei denen mehr als 150 Tage
seit der Überlassung vergangen sind und für die kein Ausfuhrnachweis vorgelegt wird, auto-
matisiert für ungültig erklärt.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.