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BEARBEITET VON ZAR Schmitt
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E-MAIL Servicedesk@itzbund.de
DATUM 09. März 2023
BETREFF ATLAS – Info 0430/23
BEZUG
ANLAGEN
GZ 06010302#0015#0430 – 430/2023 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Einfuhr
Hinweise zur Abwicklung von Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokumenten
(GGED) über die ATLAS-Anwendung „CERTEX“ – korrigierte Fassung -; Ergänzung zu
den ATLAS – Infos 0403/23 und 0413/23
Angabe der korrekten Abschreibemenge in der Zollanmeldung
Mit der ATLAS – Info 0404/23 wurde die Anpassung der Bescheinigungsbereiche der Unter
lagencodierungen C085 (GGED-PP), C640 (GGED-A), C678 (GGED-D) und N853 (GGED-
P) bekannt gegeben. Dies hat zur Folge, dass bei der Anmeldung eines GGED die Angabe
einer Abschreibemenge in der Zollanmeldung erforderlich ist.
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Bei der Anmeldung der Unterlagencodierungen C085 (GGED-PP), C678 (GGED-D) und
N853 (GGED-P) ist in der Zollanmeldung auf Positionsebene im Bereich „Unterlagen“ als Ab
schreibemenge grundsätzlich das Nettogewicht (kg) der Sendung, auf die sich das GGED in
Feld I.31 „Beschreibung der Sendung“ bezieht, anzugeben. Die Angabe von allgemeinen
Packstückangaben als Abschreibemenge ist hingegen nicht zulässig.-
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Bei der Anmeldung der Unterlagencodierung C640 (GGED-A) ist in der Zollanmeldung auf
Positionsebene im Bereich „Unterlagen“ als Abschreibemenge grundsätzlich die Anzahl der
Tiere / Einheiten (NAR) der Sendung, auf die sich das GGED in Feld I.31 „Beschreibung der
Sendung“ bezieht, anzugeben.
Angabe der korrekten Codierung für das Erzeugnis im GGED
Die im GGED in Feld I.31 „Beschreibung der Sendung“ angegebene Codierung für das Er-
zeugnis (z. B. HS-Code 0201 10 oder KN-Code 0601 10 10) hat mit der Angabe in der Zoll-
anmeldung übereinzustimmen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist im GGED die Codierung für
das Erzeugnis (über die ausstellende Behörde) zu ändern.
Hinweis
Dieses ATLAS-Info-Schreiben ersetzt das ATLAS-Info-Schreiben 428/2023 vom 08.03.2023.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.