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BEARBEITET VON ZAR Schmitt

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DATUM 09. März 2023

BETREFF ATLAS – Info 0430/23

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010302#0015#0430 – 430/2023 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Einfuhr

Hinweise zur Abwicklung von Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokumenten

(GGED) über die ATLAS-Anwendung „CERTEX“ – korrigierte Fassung -; Ergänzung zu

den ATLAS – Infos 0403/23 und 0413/23

Angabe der korrekten Abschreibemenge in der Zollanmeldung

Mit der ATLAS – Info 0404/23 wurde die Anpassung der Bescheinigungsbereiche der Unter

lagencodierungen C085 (GGED-PP), C640 (GGED-A), C678 (GGED-D) und N853 (GGED-

P) bekannt gegeben. Dies hat zur Folge, dass bei der Anmeldung eines GGED die Angabe

einer Abschreibemenge in der Zollanmeldung erforderlich ist.

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Seite 2

Bei der Anmeldung der Unterlagencodierungen C085 (GGED-PP), C678 (GGED-D) und

N853 (GGED-P) ist in der Zollanmeldung auf Positionsebene im Bereich „Unterlagen“ als Ab

schreibemenge grundsätzlich das Nettogewicht (kg) der Sendung, auf die sich das GGED in

Feld I.31 „Beschreibung der Sendung“ bezieht, anzugeben. Die Angabe von allgemeinen

Packstückangaben als Abschreibemenge ist hingegen nicht zulässig.-

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Bei der Anmeldung der Unterlagencodierung C640 (GGED-A) ist in der Zollanmeldung auf

Positionsebene im Bereich „Unterlagen“ als Abschreibemenge grundsätzlich die Anzahl der

Tiere / Einheiten (NAR) der Sendung, auf die sich das GGED in Feld I.31 „Beschreibung der

Sendung“ bezieht, anzugeben.

Angabe der korrekten Codierung für das Erzeugnis im GGED

Die im GGED in Feld I.31 „Beschreibung der Sendung“ angegebene Codierung für das Er-

zeugnis (z. B. HS-Code 0201 10 oder KN-Code 0601 10 10) hat mit der Angabe in der Zoll-

anmeldung übereinzustimmen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist im GGED die Codierung für

das Erzeugnis (über die ausstellende Behörde) zu ändern.

Hinweis

Dieses ATLAS-Info-Schreiben ersetzt das ATLAS-Info-Schreiben 428/2023 vom 08.03.2023.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.