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DATUM 01. März 2023

BETREFF ATLAS – Info 0418/23

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010302#0015#0418 – 418/2023 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Einfuhr

TARIC/EZT: Einfuhrkontrolle REACH

I.

Die bestehende TARIC-Einfuhrmaßnahme 761 (Einfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien)

zur Überwachung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) des Europäischen Par-

laments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung

und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) wurde zum 10.02.2023 erweitert.

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Seite 2

Zur Überwachung der nach Artikel 67 i.V.m. Anhang XVII REACH-VO zu beachtenden Be-

schränkungen wurde seitens der EU-Kommission ein neuer Maßnahmetyp implementiert

und die nachfolgenden neuen TARIC-Unterlagencodierungen aufgenommen:

Codierung

Text

Y106

Einhaltung der in Spalte 2 des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr.

1907/2006 aufgeführten REACH-Beschränkungen

Y110

Ausnahme von den REACH-Beschränkungen gemäß Artikel 67 (1) und (2)

der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Y113

Für dieses Erzeugnis gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr.

1907/2006 nicht (Anhang XVII)

Zur Erläuterung wurde seitens der EU-Kommission eine neue Fußnote CD 730 an die betref

fenden Warennummern angebunden.

-

Daneben wurde zur Information und Unterstützung für die Beteiligten ein neuer Fußnotentyp

(CHM 00000) mit einem Verweis auf den Eintrag in Anhang XVII REACH-VO eingeführt (z.B.

Warennummer 2921 4500 200; neue Fußnoten: CHM 00012, CHM 00028, CHM 00043 und

CHM 00072).

Laut EU-Kommission betreffen die in der ersten Phase neu umgesetzten Beschränkungen

ausschließlich Stoffe.

II.

Im Weiteren stehen bei der TARIC-Einfuhrmaßnahme 761 (Einfuhrkontrolle gefährlicher

Chemikalien) bereits die nachfolgenden Unterlagencodierungen zur Überwachung der nach

Artikel 56 Abs. 1 und 2 REACH-VO bestehenden Zulassungspflicht für Stoffe, die in Anhang

XIV aufgenommen wurden, zur Verfügung:

Codierung

Text

C073

REACH-Zulassung gemäß Titel VII der Verordnung (EG)

Nr. 1907/2006

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Seite 3

Y105

Allgemeine Ausnahme von der REACH-Zulassung (Artikel

56 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006)

Y109

Spezielle Ausnahme von der REACH-Zulassung (ausge-

nommene Verwendungen oder Verwendungskategorien

gemäß Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006)

Y115

Ausnahme von der Zulassungspflicht nach Titel VII gemäß

Artikel 2 Absätze 5 und 8 der Verordnung (EG) Nr.

1907/2006 (REACH)

Erläuterungen sind in den Fußnoten CD 728, CD 729 und CD 740 zu finden.

III.

Die TARIC-Einfuhrmaßnahme 761 (Einfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien) dient der In-

formation und Sensibilisierung der Wirtschaftsbeteiligten und soll zu einem besseren Ver-

ständnis für die Einhaltung der nach der REACH-VO bei der Einfuhr zu beachtenden Zulas-

sungspflichten und Beschränkungen bei allen Beteiligten beitragen.

Die bei der Zollabfertigung erforderlichen Erklärungen liegen im Verantwortungsbereich des

Wirtschaftsbeteiligten. Die Aufnahme der Angaben in die Zollanmeldung kommt sowohl dem

Anmelder als auch den Zollbehörden zugute, indem eine leichtere Beurteilung der Einhaltung

der REACH-Anforderungen und somit eine Beschleunigung der Zollabfertigung ermöglicht

werden. Die Angabe der Zulassungsnummer im entsprechenden Feld bei der zutreffenden

Unterlagencodierung wird daher dringend empfohlen, um ggf. zeitaufwändige Rückfragen zu

vermeiden.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.