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DATUM 01. März 2023
BETREFF ATLAS – Info 0418/23
BEZUG
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GZ 06010302#0015#0418 – 418/2023 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Einfuhr
TARIC/EZT: Einfuhrkontrolle REACH
I.
Die bestehende TARIC-Einfuhrmaßnahme 761 (Einfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien)
zur Überwachung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) des Europäischen Par-
laments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung
und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) wurde zum 10.02.2023 erweitert.
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Zur Überwachung der nach Artikel 67 i.V.m. Anhang XVII REACH-VO zu beachtenden Be-
schränkungen wurde seitens der EU-Kommission ein neuer Maßnahmetyp implementiert
und die nachfolgenden neuen TARIC-Unterlagencodierungen aufgenommen:
Codierung
Text
Y106
Einhaltung der in Spalte 2 des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 aufgeführten REACH-Beschränkungen
Y110
Ausnahme von den REACH-Beschränkungen gemäß Artikel 67 (1) und (2)
der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Y113
Für dieses Erzeugnis gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 nicht (Anhang XVII)
Zur Erläuterung wurde seitens der EU-Kommission eine neue Fußnote CD 730 an die betref
fenden Warennummern angebunden.
-
Daneben wurde zur Information und Unterstützung für die Beteiligten ein neuer Fußnotentyp
(CHM 00000) mit einem Verweis auf den Eintrag in Anhang XVII REACH-VO eingeführt (z.B.
Warennummer 2921 4500 200; neue Fußnoten: CHM 00012, CHM 00028, CHM 00043 und
CHM 00072).
Laut EU-Kommission betreffen die in der ersten Phase neu umgesetzten Beschränkungen
ausschließlich Stoffe.
II.
Im Weiteren stehen bei der TARIC-Einfuhrmaßnahme 761 (Einfuhrkontrolle gefährlicher
Chemikalien) bereits die nachfolgenden Unterlagencodierungen zur Überwachung der nach
Artikel 56 Abs. 1 und 2 REACH-VO bestehenden Zulassungspflicht für Stoffe, die in Anhang
XIV aufgenommen wurden, zur Verfügung:
Codierung
Text
C073
REACH-Zulassung gemäß Titel VII der Verordnung (EG)
Nr. 1907/2006
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Y105
Allgemeine Ausnahme von der REACH-Zulassung (Artikel
56 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006)
Y109
Spezielle Ausnahme von der REACH-Zulassung (ausge-
nommene Verwendungen oder Verwendungskategorien
gemäß Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006)
Y115
Ausnahme von der Zulassungspflicht nach Titel VII gemäß
Artikel 2 Absätze 5 und 8 der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH)
Erläuterungen sind in den Fußnoten CD 728, CD 729 und CD 740 zu finden.
III.
Die TARIC-Einfuhrmaßnahme 761 (Einfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien) dient der In-
formation und Sensibilisierung der Wirtschaftsbeteiligten und soll zu einem besseren Ver-
ständnis für die Einhaltung der nach der REACH-VO bei der Einfuhr zu beachtenden Zulas-
sungspflichten und Beschränkungen bei allen Beteiligten beitragen.
Die bei der Zollabfertigung erforderlichen Erklärungen liegen im Verantwortungsbereich des
Wirtschaftsbeteiligten. Die Aufnahme der Angaben in die Zollanmeldung kommt sowohl dem
Anmelder als auch den Zollbehörden zugute, indem eine leichtere Beurteilung der Einhaltung
der REACH-Anforderungen und somit eine Beschleunigung der Zollabfertigung ermöglicht
werden. Die Angabe der Zulassungsnummer im entsprechenden Feld bei der zutreffenden
Unterlagencodierung wird daher dringend empfohlen, um ggf. zeitaufwändige Rückfragen zu
vermeiden.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.