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BEARBEITET VON
ZAR Schmitt
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TEL
0800/8007-545-1
per E-Mail
FAX
069/20971-584
Servicedesk@itzbund.de
DATUM
24. Februar 2023
BETREFF ATLAS – Info 0412/23
GZ 06010302#0015#0412 – 412/2023 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Einfuhr und Versand:
Einführung einer neuen ATLAS-Anwendung „CERTEX“ ab dem 1. März 2023; Auswir
kungen auf die Vorlage von Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokumenten (GGED)
bei den Zollbehörden
Ab dem 1. März 2023 werden Gemeinsame Gesundheitseingangsdokumente
(GGED) über eine neue Anwendung „CERTEX“ (Certificate Exchange) im Zollabferti
gungssystem ATLAS abgerufen.
Voraussetzung für eine reibungslose Abfertigung ist daher
1. Die korrekte Angabe der jeweiligen Unterlagencodierung des GGED:
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„GGED-A (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für
Tiere gemäß Anhang II Teil 2 Abschnitt A der Durchführungs
verordnung (EU) 2019/1715 der Kommission (ABl. L 261))“
GGED-A
C 640
GGED-P
N 853
„GGED-P (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für
Erzeugnisse gemäß Anhang II Teil 2 Abschnitt B der Durchfüh
rungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission (ABl. L
261))“
GGED-PP
C 085
„GGED-PP (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für
Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse gemäß Anhang II Teil 2 Ab
schnitt C der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der
Kommission (ABl. L 261))“
GGED-D
C 678
„GGED-D (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für
Futter- und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs gemäß An
hang II Teil 2 Abschnitt D der Durchführungsverordnung (EU)
2019/1715 der Kommission (ABl. L 261))“
2. Die korrekte Angabe der Referenznummer des GGED (siehe Feld I.2 des GGED)
im Feld Unterlagen-Nummer im richtigen Format gemäß nachstehendem Muster:
CHEDPP.DE.2023.0000000
Diese Buchstaben richten
sich nach dem jeweiligen
GGED A/P/PP bzw. D
Sofern von den Zollbehörden ein ordnungsgemäß ausgestelltes GGED über
CERTEX abgerufen werden kann, ist eine Vorlage des GGED bei den Zollbehörden
ab dem 1. März 2023 grundsätzlich nicht mehr erforderlich.
Neue Unterlagencodierungen für das GGED im Versandverfahren:
Die bereits im Einfuhrbereich vorhandenen Unterlagencodierungen für die jeweiligen
Untertypen des GGED (GGED-A = C640, GGED-P = N853, GGED-PP = C085 und
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GGED-D = C678) sind nun auch im Versandbereich anmeldbar. Bei Anmeldungen
zum Versandverfahren ist daher ab sofort die jeweils einschlägige Unterlagencodie
rung des GGED zu verwenden.
Die Unterlagencodierung „9ZZZ“ ist – entgegen der ATLAS-Info 0016/20 – nicht
mehr zu verwenden.
Teilnehmer, die noch Nachrichten im Format des Releases 9.0 versenden, haben le
diglich die Möglichkeit die Unterlagencodierung „853“ für das GGED-P anzumelden.
Für die übrigen GGED Untertypen ist weiterhin die Unterlagencodierung „ZZZ“ anzu
melden.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.