0391/22 PDF, 198 KB, Datei ist nicht barrierefrei

www.itzbund.de

POSTANSCHRIFT ITZBund, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn

An alle

Clearing Center

per E-Mail

HAUSANSCHRIFT Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt

BEARBEITET VON ZAR Schmitt

TEL 0800/8007-545-1

FAX 069/20971-584

E-MAIL Servicedesk@itzbund.de

DATUM 29. Dezember 2022

BETREFF ATLAS – Info 0391/22

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010302#0015#0391 – 391/2022 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Ausfuhr

Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 32 (Schutzausrüstung

Ukraine

Die Allgemeine Genehmigung Nr. 32 des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

(BAFA) wird über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

Mit der Änderung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 32 zum 1. Januar 2023 wird der Kreis

der zugelassenen Güter

um sondergeschützte geländegängige Fahrzeuge nebst Bestandteilen der Nummer

0006b des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste,

www.itzbund.de

Seite 2

um Bildverstärker- und Infrarot- und Wärmebildausrüstung der Nummern 0015c und

0015d des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste sowie

um bestimmte militärische Bekleidung der Nummer 0017h des Teils I Abschnitt A der

Ausfuhrliste

erweitert.

Es werden nunmehr nicht nur Direktausfuhren in die Ukraine, sondern auch Verbringungen

mit anschließendem Reexport der in dieser Allgemeinen Genehmigung genannten Güter des

Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste begünstigt.

Die Allgemeine Genehmigung Nr. 32 gilt grundsätzlich nicht für Ausfuhren und Verbringun-

gen mit anschließenden Ausfuhren in nicht von der Regierung der Ukraine kontrollierte Ge-

biete ukrainischer Regionen (z. B. Donezk, Luhansk, Saporischschja, Cherson, die Krim und

Sewastopol).

Für die Anmeldung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 32 steht in ATLAS-Ausfuhr die Codie-

rung 3LLC/A32 zur Verfügung.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.