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DATUM 20. Dezember 2022
BETREFF ATLAS – Info 0387/22
BEZUG
ANLAGEN
GZ 06010302#0015#0387 – 387/2022 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Einfuhr
TARIC/EZT: Warenverkehr mit Madagaskar; Anwendung des Registrierten Ausführers
(REX)
Die EU-Kommission teilt mit, dass Madagaskar (MG) im Rahmen des ESA (Interimsabkom-
mens zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen
Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemein-
schaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits) das System des Registrierten Ausführers
(REX) mit Wirkung ab 01.01.2023 anwendet.
Für die Gewährung einer Zollpräferenz für Waren mit Ursprung in Madagaskar sind als Ur
sprungsnachweise die folgenden TARIC-Unterlagencodierungen anzumelden:
-
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Seite 2
•
„N864“ - Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers
auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier gemeinsam mit „C100“ - Num-
mer des registrierten Ausführers
oder
•
„U162“ - Erklärung auf der Rechnung oder Ursprungserklärung auf der Rechnung, die
durch einen Ausführer erstellt wurde, oder ein anderes Handelsdokument, weder im
Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) noch des EUR-MED, für einen Ge-
samtwert von Ursprungswaren von höchstens 6000 EUR.
Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 („N954“) darf ab dem 01.01.2023 nicht mehr präfe
renzbegründend anerkannt werden.
-
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.