0387/22 PDF, 200 KB

www.itzbund.de

POSTANSCHRIFT ITZBund, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn

An alle

Clearing Center

per E-Mail

HAUSANSCHRIFT Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt

BEARBEITET VON ZAR Schmitt

TEL 0800/8007-545-1

FAX 069/20971-584

E-MAIL Servicedesk@itzbund.de

DATUM 20. Dezember 2022

BETREFF ATLAS – Info 0387/22

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010302#0015#0387 – 387/2022 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Einfuhr

TARIC/EZT: Warenverkehr mit Madagaskar; Anwendung des Registrierten Ausführers

(REX)

Die EU-Kommission teilt mit, dass Madagaskar (MG) im Rahmen des ESA (Interimsabkom-

mens zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen

Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemein-

schaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits) das System des Registrierten Ausführers

(REX) mit Wirkung ab 01.01.2023 anwendet.

Für die Gewährung einer Zollpräferenz für Waren mit Ursprung in Madagaskar sind als Ur

sprungsnachweise die folgenden TARIC-Unterlagencodierungen anzumelden:

-

www.itzbund.de

Seite 2

„N864“ - Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers

auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier gemeinsam mit „C100“ - Num-

mer des registrierten Ausführers

oder

„U162“ - Erklärung auf der Rechnung oder Ursprungserklärung auf der Rechnung, die

durch einen Ausführer erstellt wurde, oder ein anderes Handelsdokument, weder im

Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) noch des EUR-MED, für einen Ge-

samtwert von Ursprungswaren von höchstens 6000 EUR.

Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 („N954“) darf ab dem 01.01.2023 nicht mehr präfe

renzbegründend anerkannt werden.

-

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.