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FAX
069/20971-584
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DATUM
22. September 2022
BETREFF ATLAS – Info 0366/22
BEZUG
ANLAGEN
GZ 06010302#0015#0366 – 366/2022 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Ausfuhr:
Verwendung nationaler Warennummern des Kapitel 99
Für Teilnehmer im ATLAS-Ausfuhr (AES) Release 3.0 steht zur Übermittlung der Werte für
das Datenfeld „Warennummer / Unterposition des Harmonisierten Systems“ derzeit die
Codeliste „HScode“ (C0152) zur Verfügung. Diese Codeliste beinhaltet NICHT die folgenden
nationalen Warennummern (6-Steller):
9990 29
Zusammenstellungen (Sortimente) von kleinen Mengen von Chemikalien
9990 63
Muster von Textilien, auch auf Karten oder in Katalogen
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Seite 2
9990 82
Zusammenstellungen (Sortimente) von Werkzeugen, ausgenommen solche
der Warennummern 8205 90 00 und 8206 00 00
9990 87
Zusammenstellungen (Sortimente) von Kraftfahrzeugteilen
9990 88
Zusammenstellungen (Sortimente) von Luftfahrzeugteilen
9990 99
Andere Zusammenstellungen
Es wird darauf hingewiesen, dass die Anmeldung dieser sechs nationalen Warennummern
(6-Steller) dennoch bereits ab dem 26. September 2022 möglich ist.
Zukünftig - voraussichtlich spätestens mit Wartungsfenster 06 (19. November 2022) - wird
eine neue Codeliste "Harmonisiertes System, zzgl. nat. Warennummern" (D0152) für das
Release AES 3.0 zur Verfügung gestellt. Sie wird die Codeliste „HScode“ (C0152) ersetzen
und beinhaltet, neben den Werten der Codeliste „HScode“ (C0152), zusätzlich die oben ge-
nannten nationalen Warennummern (6-Steller).
Über die Einspielung wird gesondert informiert.
Die Anpassung des EDI-Implementierungshandbuchs zu AES-Release 3.0 erfolgt mit einem
nächsten Berichtigungsschreiben.
Durch die Einstellung dieser neuen Codeliste ist sichergestellt, dass die nationalen Waren-
nummern zunächst weiterhin bei direkten Ausfuhren und auf eigenes Risiko des Anmelders
auch bei indirekten Ausfuhren angemeldet werden können, vgl. VA ATLAS, Kapitel 4.9 (11),
Stand: Januar 2022.
Hierbei ist jedoch von Teilnehmern im ATLAS-Versand Release 9.1 zu beachten, dass die
Verknüpfung eines Ausfuhrverfahrens mit einem sich anschließenden Versandverfahren bis
auf weiteres nicht möglich ist, wenn in dem Ausfuhrvorgang eine der o.g. Warennummern (6-
Steller) aus dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik angemeldet worden ist.
Diese Warennummern sind international nicht anerkannt und können daher nicht zur Anmel-
dung von Waren in einem Versandverfahren genutzt werden. Sollte für solche Waren die Er-
öffnung eines Versandverfahrens im Anschluss an ein Ausfuhrverfahren aus logistischen
Gründen in Anspruch genommen werden, ist dies nur möglich, sofern bereits im Rahmen der
Ausfuhranmeldung international anerkannte Warennummern (aus der C0152) angegeben
werden.
Im Auftrag
Schmitt
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Seite 3
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.