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DATUM

22. September 2022

BETREFF ATLAS – Info 0366/22

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010302#0015#0366 – 366/2022 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Ausfuhr:

Verwendung nationaler Warennummern des Kapitel 99

Für Teilnehmer im ATLAS-Ausfuhr (AES) Release 3.0 steht zur Übermittlung der Werte für

das Datenfeld „Warennummer / Unterposition des Harmonisierten Systems“ derzeit die

Codeliste „HScode“ (C0152) zur Verfügung. Diese Codeliste beinhaltet NICHT die folgenden

nationalen Warennummern (6-Steller):

9990 29

Zusammenstellungen (Sortimente) von kleinen Mengen von Chemikalien

9990 63

Muster von Textilien, auch auf Karten oder in Katalogen

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Seite 2

9990 82

Zusammenstellungen (Sortimente) von Werkzeugen, ausgenommen solche

der Warennummern 8205 90 00 und 8206 00 00

9990 87

Zusammenstellungen (Sortimente) von Kraftfahrzeugteilen

9990 88

Zusammenstellungen (Sortimente) von Luftfahrzeugteilen

9990 99

Andere Zusammenstellungen

Es wird darauf hingewiesen, dass die Anmeldung dieser sechs nationalen Warennummern

(6-Steller) dennoch bereits ab dem 26. September 2022 möglich ist.

Zukünftig - voraussichtlich spätestens mit Wartungsfenster 06 (19. November 2022) - wird

eine neue Codeliste "Harmonisiertes System, zzgl. nat. Warennummern" (D0152) für das

Release AES 3.0 zur Verfügung gestellt. Sie wird die Codeliste „HScode“ (C0152) ersetzen

und beinhaltet, neben den Werten der Codeliste „HScode“ (C0152), zusätzlich die oben ge-

nannten nationalen Warennummern (6-Steller).

Über die Einspielung wird gesondert informiert.

Die Anpassung des EDI-Implementierungshandbuchs zu AES-Release 3.0 erfolgt mit einem

nächsten Berichtigungsschreiben.

Durch die Einstellung dieser neuen Codeliste ist sichergestellt, dass die nationalen Waren-

nummern zunächst weiterhin bei direkten Ausfuhren und auf eigenes Risiko des Anmelders

auch bei indirekten Ausfuhren angemeldet werden können, vgl. VA ATLAS, Kapitel 4.9 (11),

Stand: Januar 2022.

Hierbei ist jedoch von Teilnehmern im ATLAS-Versand Release 9.1 zu beachten, dass die

Verknüpfung eines Ausfuhrverfahrens mit einem sich anschließenden Versandverfahren bis

auf weiteres nicht möglich ist, wenn in dem Ausfuhrvorgang eine der o.g. Warennummern (6-

Steller) aus dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik angemeldet worden ist.

Diese Warennummern sind international nicht anerkannt und können daher nicht zur Anmel-

dung von Waren in einem Versandverfahren genutzt werden. Sollte für solche Waren die Er-

öffnung eines Versandverfahrens im Anschluss an ein Ausfuhrverfahren aus logistischen

Gründen in Anspruch genommen werden, ist dies nur möglich, sofern bereits im Rahmen der

Ausfuhranmeldung international anerkannte Warennummern (aus der C0152) angegeben

werden.

Im Auftrag

Schmitt

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