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DATUM

13. September 2022

BETREFF ATLAS – Info 0360/22

BEZUG ATLAS – Info 0352/22 vom 23.06.2022

ANLAGEN

GZ 06010302#0015#0360 – 360/2022 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Ausfuhr:

Hinweise zur Vorlage von Alternativnachweisen durch AEO im Nachforschungsersu

chen / Follow-Up Verfahren

-

Am 23.06.2022 wurde die ATLAS - Info 0352/22 mit Hinweisen zum Ablauf des Nachfor-

schungsersuchens / Follow-Up Verfahrens in ATLAS Ausfuhr (AES) 2.4 sowie zu Verfah-

renserleichterungen aufgrund der Corona-Krise und der Vielzahl fehlender Ausgangsbestäti-

gungen im Zuge des Brexit veröffentlicht.

Klarstellend wird auf Folgendes hingewiesen:

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Seite 2

Für die Fälle, in denen der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) aufgrund fehlender Al-

ternativnachweise nicht in der Lage ist, innerhalb von 135 Tagen nach Überlassung in das

Ausfuhrverfahren auf die Suchanfrage im Follow-Up Verfahren zu antworten, weil ein Alter-

nativnachweis noch nicht vorliegt, erfolgt die Bestätigung des Ausgangs ab dem 136. Tag

manuell durch die Ausfuhrzollstelle. Hierfür teilt der AEO der Ausfuhrzollstelle nachweisbar

schriftlich/per E-Mail mit, dass zu einer Ausfuhranmeldung (MRN) der Ausgang erfolgt ist

und der Alternativnachweis vorliegt. In Einzelfällen sind auf Verlangen der Zollstelle Alterna-

tivnachweise weiterhin vorzulegen.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.