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DATUM
13. September 2022
BETREFF ATLAS – Info 0360/22
BEZUG ATLAS – Info 0352/22 vom 23.06.2022
ANLAGEN
GZ 06010302#0015#0360 – 360/2022 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Ausfuhr:
Hinweise zur Vorlage von Alternativnachweisen durch AEO im Nachforschungsersu
chen / Follow-Up Verfahren
-
Am 23.06.2022 wurde die ATLAS - Info 0352/22 mit Hinweisen zum Ablauf des Nachfor-
schungsersuchens / Follow-Up Verfahrens in ATLAS Ausfuhr (AES) 2.4 sowie zu Verfah-
renserleichterungen aufgrund der Corona-Krise und der Vielzahl fehlender Ausgangsbestäti-
gungen im Zuge des Brexit veröffentlicht.
Klarstellend wird auf Folgendes hingewiesen:
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Seite 2
Für die Fälle, in denen der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) aufgrund fehlender Al-
ternativnachweise nicht in der Lage ist, innerhalb von 135 Tagen nach Überlassung in das
Ausfuhrverfahren auf die Suchanfrage im Follow-Up Verfahren zu antworten, weil ein Alter-
nativnachweis noch nicht vorliegt, erfolgt die Bestätigung des Ausgangs ab dem 136. Tag
manuell durch die Ausfuhrzollstelle. Hierfür teilt der AEO der Ausfuhrzollstelle nachweisbar
schriftlich/per E-Mail mit, dass zu einer Ausfuhranmeldung (MRN) der Ausgang erfolgt ist
und der Alternativnachweis vorliegt. In Einzelfällen sind auf Verlangen der Zollstelle Alterna-
tivnachweise weiterhin vorzulegen.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.