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DATUM

08. September 2022

BETREFF ATLAS – Info 0358/22

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010302#0015#0358 – 358/2022 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Versand:

Beitritt der Ukraine zum Versandübereinkommen

Die Ukraine wird mit Wirkung zum 01.10.2022 dem Übereinkommen über ein gemeinsames

Versandverfahren beitreten und entsprechend ab diesem Datum im Rahmen des NCTS am

gemeinsamen Versandverfahren teilnehmen. Sie haben damit die Möglichkeit, Versandver-

fahren zu eröffnen, deren Beendigung in der Ukraine stattfinden soll, sowie alle weiteren

Möglichkeiten des gemeinsamen Versandverfahrens zu nutzen, ohne dass ein TIR-Versand-

verfahren genutzt werden muss.

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Allerdings ist eine Abwicklung von Versandverfahren, die vor dem 01.10.2022 eröffnet wur-

den und nach dem 01.10.2022 in die Ukraine befördert werden sollen, systemseitig nicht

möglich.

Im Rahmen der Sicherheiten-Verwaltung wird in allen gültigen Bewilligungen einer Gesamt-

bürgschaft oder Befreiung von der Sicherheitsleistung (BE/GE) mit Wirkung vom 01.10.2022

die Ukraine systemseitig als weiteres Ausschlussland aufgenommen. Sie haben anschlie-

ßend die Möglichkeit, den Geltungsbereich der jeweiligen Bewilligung um die Ukraine zu er-

weitern, um die Sicherheit bei Versandverfahren in die Ukraine zu verwenden. Hierbei ist

dann für das Gebiet der Ukraine für den Bürgen ein Zustellungsbevollmächtigter oder ein

Wahldomizil zu benennen.

Entsprechende Anträge können erst ab dem 04.10.2022 beim bewilligenden HZA eingereicht

werden und werden aus systemtechnischen Gründen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.