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DATUM
23. Juni 2022
BETREFF ATLAS – Info 0350/22
BEZUG
ANLAGEN
GZ 06010302#0015#0350 – 350/2022 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Ausfuhr und Versand:
Zeitpunkte der Umstellung für ATLAS-Ausfuhr von AES 2.4 (ECS-P2) auf AES 3.0
(AES-P1) und NCTS 9.0 (NCTS-P4) auf 9.1 (NCTS-P5) für Teilnehmer
Bereits mit ATLAS - Info 0306/22 wurden Informationen zum Start der Teilnehmerzertifizie-
rung für das AES-Release 3.0 bekanntgegeben. Darauf aufbauend werden nunmehr auch
Versandteilnehmer einbezogen.
Die Zertifizierung muss für beide ATLAS-Verfahren am 16. Juni 2023 beendet sein. Aktuelle
Informationen zur Zertifizierung sind für Ausfuhr unter https://www.zoll.de/DE/Fachthe-
men/Zoelle/ATLAS/Voraussetzungen-Teilnahme/Zertifizierung/Zertifizierung-ATLAS-Aus-
fuhr/ATLAS-Release-AES-30/atlas-release-aes-30_node.html und für Versand unter
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Seite 2
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/Voraussetzungen-Teilnahme/Zertifizie-
rung/Zertifizierung-ATLAS/ATLAS-Release-91/atlas-release-91_node.html zu entnehmen.
Die Umstellungsphase (weiche Migration) für Teilnehmer vom AES-Release 2.4 auf das
AES-Release 3.0 und für Teilnehmer im Bereich Versand vom ATLAS-Release 9.0 auf das
ATLAS-Release 9.1 endet am 16. Juli 2023. Bis zu diesem Termin haben Teilnehmer und
Softwarehersteller Zeit den Releasewechsel zu vollziehen und für den Einsatz einer für das
AES-Release 3.0 / ATLAS-Release 9.1 zertifizierten Teilnehmersoftware sowie die Umstel-
lung ihrer Teilnehmerstammdaten auf das AES-Release 3.0 / ATLAS-Release 9.1 Sorge zu
tragen.
Die EU-weite Übergangszeit zur Anpassung der nationalen Ausfuhr- und Versandanwendun-
gen, in der noch bestimmte Beschränkungen für einige Datenfelder/Datengruppen im Nach-
richtenformat des AES-Releases 3.0 bzw. des ATLAS-Releases 9.1 bestehen, um den inter-
nationalen Nachrichtenaustausch zu gewährleisten, endet nach derzeitiger Planung mit Ab-
lauf des 30. November 2023 UTC (1. Dezember 2023, 00:59:59 Uhr deutscher Zeit).
Ab diesem Zeitpunkt müssen die Teilnehmer Ausfuhr- bzw. Versandanmeldungen erstellen,
in welchen die zuvor geltenden Beschränkungen keine Anwendung mehr finden bzw. voll-
ständig aufgehoben sind.
Da es sich um einen EU-weiten Umstellungszeitpunkt handelt, zu dem alle Wirtschaftsteil-
nehmer und Zollbehörden in den EU-Mitgliedstaaten ihre Systeme anpassen müssen und
damit eine besondere Auswirkung besitzt, wird dieser Zeitpunkt kurz vor Erreichen der Um-
stellung noch einmal bestätigt.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.