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DATUM

10. Juni 2022

BETREFF ATLAS – Info 0344/22

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010302#0015#0344 – 344/2022 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Versand:

Neuerungen für den Teilnehmer bei Nutzung einer für das ATLAS-Release 9.1 zertifi

zierten Teilnehmersoftware

-

Mit ATLAS-Info 0137/21 wurden die Teilnehmer darüber informiert, dass die Nachrichten

zum ATLAS-Release 9.1 umfangreich an die Vorgaben des UZK angepasst wurden. Neben

Änderungen innerhalb der Nachricht (Struktur und Inhalt) wurden fast alle Nachrichten umbe

nannt und neue Antwortnachrichten sind hinzugekommen. Einzelheiten dazu können dem

-

EDI-Implementierungshandbuch und dem Merkblatt für Teilnehmer entnommen werden. Das

Merkblatt für Teilnehmer stellt zudem die geänderten Verfahrensabläufe dar.

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Sowohl die Änderungen an den Nachrichten als auch die Anpassungen an den Verfahren

sabläufen wirken sich weitestgehend erst dann aus, wenn der Teilnehmer eine für das AT

LAS-Release 9.1 (Bereich Versand) zertifizierte Teilnehmersoftware einsetzt und dessen

Teilnehmerstammdaten diesbezüglich umgestellt worden sind.

-

-

Mit der Zertifizierung von Teilnehmersoftware im Bereich Versand wurde nun begonnen.

Diese ATLAS-Info beinhaltet die einzelnen Neuerungen für den Teilnehmer, die zum Tragen

kommen, wenn eine für das ATLAS-Release 9.1 zertifizierte Teilnehmersoftware im Bereich

Versand eingesetzt wird. Neuerungen, die bereits mit anderen ATLAS-Infos bekanntgegeben

wurden, werden hier nicht nochmal aufgeführt.

Verkürzung der Frist zur Löschung von nicht wirksam angenommenen Versandanmel

dungen

-

Bislang erfolgte das Löschen von nicht wirksam angenommenen Versandanmeldungen nach

Ablauf von drei Monaten. Nun werden diese bereits 1 Monat ab dem Datum der Entgegen-

nahme gelöscht. Dies gilt sowohl für Versandanmeldungen, die im Format des Releases 9.0

als auch für Versandanmeldungen, die im Format des Releases 9.1 an die Zollstelle übermit-

telt werden.

Schaffung einer Unterwegszollstelle

Sind Ereignisse während des Versands aufgetreten, wurden diese bislang auf dem Versand-

begleitdokument (VBD/ VBD-S) durch die Zollstelle vermerkt. Nun werden die Ereignisse

elektronisch in ATLAS erfasst. Dafür wurde die Funktionalität der Unterwegszollstelle ge-

schaffen. Die von der Zollstelle erfassten Ereignisse werden zukünftig elektronisch an den

Teilnehmer mittels der Nachricht Ereignismitteilung (E_DEP_INC) weitergegeben. Zusätzlich

werden die Daten der erfassten Ereignisse von der Zollstelle ausgedruckt und der Ausdruck

mit dem VBD/ VBD-S fest verbunden sowie mit einem Abdruck des Dienststempels verse-

hen.

Übermittlung von Unterwegsereignissen durch zugelassene Empfänger

Im Rahmen der Beendigung im vereinfachten Verfahren muss ein zugelassener Empfänger

die Bestimmungszollstelle über während der Beförderung aufgetretene Ereignisse informie-

ren.

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Bislang erfolgte dies mit den Nachrichten Ankunftsanzeige (E_AN) und Entladekommentar

(E_UR).

Stellte ein zugelassener Empfänger fest, dass während der Beförderung Ereignisse aufgetre

ten sind, musste dieser Sachverhalt mit dem Datenfeld „Kennzeichen Ereignis“ mit der An-

kunftsanzeige übermittelt werden.

-

Des Weiteren mussten detaillierte Informationen über die festgestellten Ereignisse mit dem

Entladekommentar übermittelt werden. Hierfür stand die Datengruppe „Ereignis“ zur Verfü-

gung.

Künftig sind sämtliche Informationen zu festgestellten Ereignissen ausschließlich mit der An

kunftsanzeige (E_DES_NOT) zu melden. Eine Übermittlung im Wege des Entladekommen-

tars (E_DES_REM) erfolgt nicht mehr.

-

In der Ankunftsanzeige (E_DES_NOT) ist dabei das Datenfeld „Ereignis“ als Kennzeichen zu

verwenden, ob Ereignisse festgestellt wurden. Detaillierte Informationen zu diesen Ereignis-

sen erfolgen mit der Datengruppe „Ereignis“. Diese ist allerdings nur noch während der EU-

weiten Übergangszeit von NCTS-P4 auf NCTS-P5 zu nutzen.

Nach Abschluss dieser Übergangszeit erfolgen keine detaillierten Übermittlungen zu Ereig-

nissen durch zugelassene Empfänger mehr, da dies durch die neue Funktionalität der Unter

wegszollstelle abgelöst wird.

-

Schaffung einer Ausgangszollstelle im Versandverfahren

Der UZK sieht neben der Funktionalität einer Durchgangs- bzw. Bestimmungszollstelle auch

die einer Ausgangszollstelle im Versandverfahren vor, sofern die Versandanmeldung zu-

gleich die Daten der summarischen Ausgangsanmeldung (ASumA) beinhaltet und im Laufe

eines Versandverfahrens das Erfordernis besteht, die Außengrenze der europäischen Si-

cherheitszone (Zollgebiet der Union sowie die Zollgebiete der Schweiz und Norwegens) zu

überschreiten. Daher wurde die Funktionalität einer Ausgangszollstelle im Versandverfahren

geschaffen. Enthält die Versandanmeldung Daten der summarischen Ausgangsanmeldung

(ASumA), hat der Teilnehmer in der Versandanmeldung die Ausgangszollstelle im Versand-

verfahren anzugeben.

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Codelisten

Es ergeben sich umfangreiche Änderungen an den derzeit existenten Codelisten. So werden

in den Beschreibungen der Nachrichten an der Teilnehmer-Schnittstelle folgende Codelisten

verwendet:

Kennbuchstabe „C“: dynamische EU-Codelisten,

Kennbuchstabe „D“: dynamische Codelisten, die von C-Codelisten abgeleitet wurden,

Kennbuchstabe „S“: statische Codelisten, die von C-Codelisten abgeleitet wurden,

Kennbuchstabe „A“: statische deutsche Codelisten.

Anmeldung von Unterlagen, zusätzlichen Vermerken und Transportdokumenten

Bisher wurden in einer Versandanmeldung Dokumente auf Positionsebene mit der Daten-

gruppe „[Position] Vorgelegte Unterlagen/Bescheinigungen und Genehmigungen“ angemel-

det. Künftig ist eine differenzierte Anmeldung von Dokumenten – je nach Art – auf Sammel-

sendungs-, Einzelsendungs- und/oder Warenpositionsebene mit den Datengruppen „Unter-

lage“, „Zusätzlicher Vermerk“ (Bezeichnung ab ATLAS-Release 10.1: „Sonstiger Verweis“)

oder „Transportdokument“ möglich. Für die Anmeldung stehen die neuen nachfolgend ge-

nannten Codelisten zur Verfügung:

Unterlage (Sammelsendung/Einzelsendung/Warenposition – Codeliste I0923, I0925

bzw. I0926),

Sonstiger Verweis (Sammelsendung/Einzelsendung/Warenposition – Codeliste

I0913, I0915 bzw. I0916) und

Transportdokument (Sammelsendung/Einzelsendung – Codeliste I0943 bzw. I0945).

Anmeldung von Vorpapieren und BE-Anteilen/Verfahrensübergängen

Bisher erfolgte in einer Versandanmeldung die Anmeldung von Vorpapieren auf Positionse-

bene mit der Datengruppe „[Position] Vorpapiere“. Diese Gruppe wurde u.a. auch für die

Zwecke der Anmeldung von BE-Anteilen (künftige Bezeichnung „Verfahrensübergänge“) ver

wendet.

-

Für die Übermittlung von BE-Anteilen standen die folgenden Vorpapiertypen zur Verfügung:

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ATNEU (Bezeichnung ab ATLAS 9.1: N337) – Summarische Anmeldung,

AT-ZL (Bezeichnung ab ATLAS 9.1: 9DEZ) – Zolllager und

Sofern einer dieser Vorpapiertypen auf Positionsebene ausgewählt wurde, mussten die de-

taillierten Informationen zu den entsprechenden BE-Anteilen auf Kopfebene vom Teilnehmer

angemeldet werden. Dabei wurde mit dem Datenfeld „Referenzierte Positionsnummer“ eines

jeden BE-Anteils auf die konkrete Position der Versandanmeldung verwiesen, auf die sich

der BE-Anteil bezieht.

Künftig können mit einer Versandanmeldung die Vorpapiere grundsätzlich auf den Ebenen

der Sammelsendung, Einzelsendung und/oder Warenposition mit der Datengruppe „Vorpa-

pier“ angemeldet werden. Für die Anmeldung stehen die neuen nachfolgend genannten

Codelisten zur Verfügung:

Vorpapier (Sammelsendung/Einzelsendung/Warenposition – Codeliste I0933, I0935

bzw. I0936)

Vorpapierarten im Kontext der Verfahrensübergänge können allerdings nur auf Warenpositi-

onsebene angegeben werden. Falls dort einer der Werte N337, 9DEZ oder 9DEY ausge-

wählt wird, müssen die Angaben zu den jeweiligen Verfahrensübergängen erfolgen. Hierfür

steht die neue Datengruppe „Verfahrensübergang“ zur Verfügung, die auf Ebene der Waren-

position angeordnet ist und nicht mehr auf Kopfebene.

Durch diese Umstrukturierung werden die einzelnen Informationen zu den Verfahrensüber

gängen direkt in den betroffenen Positionen der Versandanmeldung erfasst. Aus diesem

Grund entfällt die Notwendigkeit von Verweisen mit einem Datenfeld „Referenzierte Positi-

onsnummer“.

-

Die bislang gültigen Werte „OHNE“ und „FV“ entfallen gänzlich. „ATA“ ist zukünftig als

„N955“ und „POST“ als „N750“ anzumelden.

Anmeldung von sonstigen Dokumenten („ZZZ“, „9ZZZ“)

Die Codierung „9ZZZ“ (Sonstiges) ersetzt die bisherige Codierung „ZZZ“ (Sonstige) und ist

mit den Codelisten I0913, I0915, I0916, I0923, I0925, I0926, I0933, I0935, I0936, I0943 und

I0945 anmeldbar. Sie kann demnach für Unterlagen, zusätzliche Vermerke (Bezeichnung ab

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ATLAS-Release 10.1: sonstige Verweise), Transportdokumente und Vorpapiere genutzt wer

den.

-

Im internationalen Nachrichtenaustausch wird diese Codierung allerdings nicht übermittelt,

da es sich um einen rein national verwendeten Wert handelt.

Die Codierung „ZZZ“ wird künftig entfallen.

Datenfeld „Sicherheit“

Mit dem Datenfeld „Sicherheit“ ist künftig in einer Versandanmeldung verpflichtend anzumel

den, ob die Versandanmeldung sicherheitsrelevante Daten enthält oder nicht. Dies erfolgt

über die Angabe von entsprechenden Werten aus der Codeliste C0217:

-

Wert „1“ - Versandanmeldung enthält zugleich sicherheitsrelevante Daten einer

ESumA (ENS),

Wert „2“ - Versandanmeldung enthält zugleich sicherheitsrelevante Daten einer

ASumA (EXS),

Wert „3“ - kombinierte Versandanmeldung enthält zugleich sicherheitsrelevante Da

ten einer ASumA (EXS) und einer ESumA (ENS).

-

Carnet TIR

Bislang musste bei TIR-Verfahren die Nummer des Carnets als Unterlage „952“ in der ersten

Position, sowie als Bescheinigung zur Sicherheit vom Typ „B“ angemeldet werden.

Künftig steht für die Carnet-TIR-Nummer ein eigenes Feld auf der Kopf-Ebene zur Verfü-

gung. Als zusätzliches Dokument muss sie nicht mehr angemeldet werden. Im Bereich Si-

cherheiten ist weiterhin der Typ „B“ anzumelden, jedoch ohne erneute Angabe der Nummer

des Carnets.

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LRN/ MRN

Die LRN (Local Reference Number) ist ein innerbetrieblich vom Ersteller der Nachricht Ver-

sandanmeldung (E_DEP_DAT) vergebenes Ordnungskriterium und künftig verpflichtend an

zugeben. Sie ersetzt die bisherige von der Zollstelle übermittelte Arbeitsnummer und dient

der vorläufigen Identifizierung einer Versandanmeldung zwischen den Zeitpunkten der Ent-

gegennahme und Annahme. Daher muss diese pro Inhaber des Versandverfahrens entspre

chend den Vorgaben zur E_DEP_DAT im EDI-Implementierungshandbuch eindeutig sein.

-

-

Bislang erfolgte die Bekanntgabe der MRN (Master Reference Number) mit der Überlassung

der Waren zum Versandverfahren. Zukünftig wird die MRN bereits mit der Annahme der Ver-

sandanmeldung dem Teilnehmer mit der Nachricht Statusmeldung (E_DEP_STA) bekannt-

gegeben.

Des Weiteren zeigt die 17. Stelle der MRN zukünftig die Verfahrenskennung an. Systemsei-

tig wird der Code gesetzt, der dem jeweiligen Fachverfahren nach dem UZK zugeordnet ist.

Für den Bereich Versand gilt dabei:

„J“ („klassische“ Versandanmeldung, welche nun auch TIR Versandanmeldungen

umfasst),

„K“ (Versandanmeldung, die zugleich die Daten einer summarischen Ausgangsa

meldung (EXS) enthält),

n-

„L“ (Versandanmeldung, die zugleich die Daten einer summarischen Eingangsan

meldung (ENS) enthält) oder

-

„M“ (Versandanmeldung, die zugleich Daten einer summarischen Eingangsanmel

dung (ENS) und einer summarischen Ausgangsanmeldung (EXS) enthält).

-

Rückweisungs- und Statusmeldungen (Bestimmungszollstelle)

Bislang verhielt sich das System so, dass der Teilnehmer anstatt der Entladeerlaubnis

(E_UP) eine Fehlernachricht (E_ERR_NCK) erhielt, sobald es bei einem ausländischen Ver-

sandvorgang zu Fehlern beim Nachrichtenaustausch zwischen deutscher Bestimmungs- und

ausländischer Abgangszollstelle kam.

Das Systemverhalten ist dahingehend angepasst worden, dass der Teilnehmer in derartigen

Fällen statt der Fehlernachricht (E_ERR_NCK) zukünftig die Nachricht „Rückweisungsmel-

dung (Bestimmungszollstelle)“ (E_DES_REJ) mit dem entsprechenden Rückweisungsgrund

(Codeliste S0227) erhält.

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Die diesbezügliche Verfahrensbeschreibung im Merkblatt für Teilnehmer wird bei der nächs

ten Überarbeitung präzisiert.

-

Die Nachricht Statusmeldung (Bestimmungszollstelle) (E_DES_STA) wird bei ausländischen

Versandvorgängen zukünftig in drei Fallkonstellationen gesendet:

In der ersten Fallkonstellation wird dem Teilnehmer mit dem Status 311 angezeigt

dass beim Anfordern der ausländischen Vorgangsdaten technische oder fachliche

Fehler aufgetreten sind und zeitnah nicht mit einer Antwort an die anfordernde Zoll

stelle zu rechnen ist.

,

-

In der zweiten Fallkonstellation erfolgt das Versenden der Nachricht im Zeitpunkt des

Erfassens eines unstimmigen Kontrollergebnisses durch die Zollstelle mit dem Status

343.

In der dritten Fallkonstellation erfolgt das Versenden der Nachricht bei Abschluss der

Beendigung und der Status 361 wird übermittelt.

Da diese Verfahrensänderung im Merkblatt für Teilnehmer noch nicht dargestellt ist, wird das

Merkblatt für Teilnehmer bei der nächsten Überarbeitung entsprechend angepasst.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.