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DATUM
10. Juni 2022
BETREFF ATLAS – Info 0344/22
BEZUG
ANLAGEN
GZ 06010302#0015#0344 – 344/2022 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Versand:
Neuerungen für den Teilnehmer bei Nutzung einer für das ATLAS-Release 9.1 zertifi
zierten Teilnehmersoftware
-
Mit ATLAS-Info 0137/21 wurden die Teilnehmer darüber informiert, dass die Nachrichten
zum ATLAS-Release 9.1 umfangreich an die Vorgaben des UZK angepasst wurden. Neben
Änderungen innerhalb der Nachricht (Struktur und Inhalt) wurden fast alle Nachrichten umbe
nannt und neue Antwortnachrichten sind hinzugekommen. Einzelheiten dazu können dem
-
EDI-Implementierungshandbuch und dem Merkblatt für Teilnehmer entnommen werden. Das
Merkblatt für Teilnehmer stellt zudem die geänderten Verfahrensabläufe dar.
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Sowohl die Änderungen an den Nachrichten als auch die Anpassungen an den Verfahren
sabläufen wirken sich weitestgehend erst dann aus, wenn der Teilnehmer eine für das AT
LAS-Release 9.1 (Bereich Versand) zertifizierte Teilnehmersoftware einsetzt und dessen
Teilnehmerstammdaten diesbezüglich umgestellt worden sind.
-
-
Mit der Zertifizierung von Teilnehmersoftware im Bereich Versand wurde nun begonnen.
Diese ATLAS-Info beinhaltet die einzelnen Neuerungen für den Teilnehmer, die zum Tragen
kommen, wenn eine für das ATLAS-Release 9.1 zertifizierte Teilnehmersoftware im Bereich
Versand eingesetzt wird. Neuerungen, die bereits mit anderen ATLAS-Infos bekanntgegeben
wurden, werden hier nicht nochmal aufgeführt.
Verkürzung der Frist zur Löschung von nicht wirksam angenommenen Versandanmel
dungen
-
Bislang erfolgte das Löschen von nicht wirksam angenommenen Versandanmeldungen nach
Ablauf von drei Monaten. Nun werden diese bereits 1 Monat ab dem Datum der Entgegen-
nahme gelöscht. Dies gilt sowohl für Versandanmeldungen, die im Format des Releases 9.0
als auch für Versandanmeldungen, die im Format des Releases 9.1 an die Zollstelle übermit-
telt werden.
Schaffung einer Unterwegszollstelle
Sind Ereignisse während des Versands aufgetreten, wurden diese bislang auf dem Versand-
begleitdokument (VBD/ VBD-S) durch die Zollstelle vermerkt. Nun werden die Ereignisse
elektronisch in ATLAS erfasst. Dafür wurde die Funktionalität der Unterwegszollstelle ge-
schaffen. Die von der Zollstelle erfassten Ereignisse werden zukünftig elektronisch an den
Teilnehmer mittels der Nachricht Ereignismitteilung (E_DEP_INC) weitergegeben. Zusätzlich
werden die Daten der erfassten Ereignisse von der Zollstelle ausgedruckt und der Ausdruck
mit dem VBD/ VBD-S fest verbunden sowie mit einem Abdruck des Dienststempels verse-
hen.
Übermittlung von Unterwegsereignissen durch zugelassene Empfänger
Im Rahmen der Beendigung im vereinfachten Verfahren muss ein zugelassener Empfänger
die Bestimmungszollstelle über während der Beförderung aufgetretene Ereignisse informie-
ren.
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Bislang erfolgte dies mit den Nachrichten Ankunftsanzeige (E_AN) und Entladekommentar
(E_UR).
Stellte ein zugelassener Empfänger fest, dass während der Beförderung Ereignisse aufgetre
ten sind, musste dieser Sachverhalt mit dem Datenfeld „Kennzeichen Ereignis“ mit der An-
kunftsanzeige übermittelt werden.
-
Des Weiteren mussten detaillierte Informationen über die festgestellten Ereignisse mit dem
Entladekommentar übermittelt werden. Hierfür stand die Datengruppe „Ereignis“ zur Verfü-
gung.
Künftig sind sämtliche Informationen zu festgestellten Ereignissen ausschließlich mit der An
kunftsanzeige (E_DES_NOT) zu melden. Eine Übermittlung im Wege des Entladekommen-
tars (E_DES_REM) erfolgt nicht mehr.
-
In der Ankunftsanzeige (E_DES_NOT) ist dabei das Datenfeld „Ereignis“ als Kennzeichen zu
verwenden, ob Ereignisse festgestellt wurden. Detaillierte Informationen zu diesen Ereignis-
sen erfolgen mit der Datengruppe „Ereignis“. Diese ist allerdings nur noch während der EU-
weiten Übergangszeit von NCTS-P4 auf NCTS-P5 zu nutzen.
Nach Abschluss dieser Übergangszeit erfolgen keine detaillierten Übermittlungen zu Ereig-
nissen durch zugelassene Empfänger mehr, da dies durch die neue Funktionalität der Unter
wegszollstelle abgelöst wird.
-
Schaffung einer Ausgangszollstelle im Versandverfahren
Der UZK sieht neben der Funktionalität einer Durchgangs- bzw. Bestimmungszollstelle auch
die einer Ausgangszollstelle im Versandverfahren vor, sofern die Versandanmeldung zu-
gleich die Daten der summarischen Ausgangsanmeldung (ASumA) beinhaltet und im Laufe
eines Versandverfahrens das Erfordernis besteht, die Außengrenze der europäischen Si-
cherheitszone (Zollgebiet der Union sowie die Zollgebiete der Schweiz und Norwegens) zu
überschreiten. Daher wurde die Funktionalität einer Ausgangszollstelle im Versandverfahren
geschaffen. Enthält die Versandanmeldung Daten der summarischen Ausgangsanmeldung
(ASumA), hat der Teilnehmer in der Versandanmeldung die Ausgangszollstelle im Versand-
verfahren anzugeben.
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Codelisten
Es ergeben sich umfangreiche Änderungen an den derzeit existenten Codelisten. So werden
in den Beschreibungen der Nachrichten an der Teilnehmer-Schnittstelle folgende Codelisten
verwendet:
•
Kennbuchstabe „C“: dynamische EU-Codelisten,
•
Kennbuchstabe „D“: dynamische Codelisten, die von C-Codelisten abgeleitet wurden,
•
Kennbuchstabe „S“: statische Codelisten, die von C-Codelisten abgeleitet wurden,
•
•
Kennbuchstabe „A“: statische deutsche Codelisten.
Anmeldung von Unterlagen, zusätzlichen Vermerken und Transportdokumenten
Bisher wurden in einer Versandanmeldung Dokumente auf Positionsebene mit der Daten-
gruppe „[Position] Vorgelegte Unterlagen/Bescheinigungen und Genehmigungen“ angemel-
det. Künftig ist eine differenzierte Anmeldung von Dokumenten – je nach Art – auf Sammel-
sendungs-, Einzelsendungs- und/oder Warenpositionsebene mit den Datengruppen „Unter-
lage“, „Zusätzlicher Vermerk“ (Bezeichnung ab ATLAS-Release 10.1: „Sonstiger Verweis“)
oder „Transportdokument“ möglich. Für die Anmeldung stehen die neuen nachfolgend ge-
nannten Codelisten zur Verfügung:
•
Unterlage (Sammelsendung/Einzelsendung/Warenposition – Codeliste I0923, I0925
bzw. I0926),
•
Sonstiger Verweis (Sammelsendung/Einzelsendung/Warenposition – Codeliste
I0913, I0915 bzw. I0916) und
•
Transportdokument (Sammelsendung/Einzelsendung – Codeliste I0943 bzw. I0945).
Anmeldung von Vorpapieren und BE-Anteilen/Verfahrensübergängen
Bisher erfolgte in einer Versandanmeldung die Anmeldung von Vorpapieren auf Positionse-
bene mit der Datengruppe „[Position] Vorpapiere“. Diese Gruppe wurde u.a. auch für die
Zwecke der Anmeldung von BE-Anteilen (künftige Bezeichnung „Verfahrensübergänge“) ver
wendet.
-
Für die Übermittlung von BE-Anteilen standen die folgenden Vorpapiertypen zur Verfügung:
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ATNEU (Bezeichnung ab ATLAS 9.1: N337) – Summarische Anmeldung,
AT-ZL (Bezeichnung ab ATLAS 9.1: 9DEZ) – Zolllager und
Sofern einer dieser Vorpapiertypen auf Positionsebene ausgewählt wurde, mussten die de-
taillierten Informationen zu den entsprechenden BE-Anteilen auf Kopfebene vom Teilnehmer
angemeldet werden. Dabei wurde mit dem Datenfeld „Referenzierte Positionsnummer“ eines
jeden BE-Anteils auf die konkrete Position der Versandanmeldung verwiesen, auf die sich
der BE-Anteil bezieht.
Künftig können mit einer Versandanmeldung die Vorpapiere grundsätzlich auf den Ebenen
der Sammelsendung, Einzelsendung und/oder Warenposition mit der Datengruppe „Vorpa-
pier“ angemeldet werden. Für die Anmeldung stehen die neuen nachfolgend genannten
Codelisten zur Verfügung:
•
Vorpapier (Sammelsendung/Einzelsendung/Warenposition – Codeliste I0933, I0935
bzw. I0936)
Vorpapierarten im Kontext der Verfahrensübergänge können allerdings nur auf Warenpositi-
onsebene angegeben werden. Falls dort einer der Werte N337, 9DEZ oder 9DEY ausge-
wählt wird, müssen die Angaben zu den jeweiligen Verfahrensübergängen erfolgen. Hierfür
steht die neue Datengruppe „Verfahrensübergang“ zur Verfügung, die auf Ebene der Waren-
position angeordnet ist und nicht mehr auf Kopfebene.
Durch diese Umstrukturierung werden die einzelnen Informationen zu den Verfahrensüber
gängen direkt in den betroffenen Positionen der Versandanmeldung erfasst. Aus diesem
Grund entfällt die Notwendigkeit von Verweisen mit einem Datenfeld „Referenzierte Positi-
onsnummer“.
-
Die bislang gültigen Werte „OHNE“ und „FV“ entfallen gänzlich. „ATA“ ist zukünftig als
„N955“ und „POST“ als „N750“ anzumelden.
Anmeldung von sonstigen Dokumenten („ZZZ“, „9ZZZ“)
Die Codierung „9ZZZ“ (Sonstiges) ersetzt die bisherige Codierung „ZZZ“ (Sonstige) und ist
mit den Codelisten I0913, I0915, I0916, I0923, I0925, I0926, I0933, I0935, I0936, I0943 und
I0945 anmeldbar. Sie kann demnach für Unterlagen, zusätzliche Vermerke (Bezeichnung ab
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ATLAS-Release 10.1: sonstige Verweise), Transportdokumente und Vorpapiere genutzt wer
den.
-
Im internationalen Nachrichtenaustausch wird diese Codierung allerdings nicht übermittelt,
da es sich um einen rein national verwendeten Wert handelt.
Die Codierung „ZZZ“ wird künftig entfallen.
Datenfeld „Sicherheit“
Mit dem Datenfeld „Sicherheit“ ist künftig in einer Versandanmeldung verpflichtend anzumel
den, ob die Versandanmeldung sicherheitsrelevante Daten enthält oder nicht. Dies erfolgt
über die Angabe von entsprechenden Werten aus der Codeliste C0217:
-
•
•
Wert „1“ - Versandanmeldung enthält zugleich sicherheitsrelevante Daten einer
ESumA (ENS),
•
Wert „2“ - Versandanmeldung enthält zugleich sicherheitsrelevante Daten einer
ASumA (EXS),
•
Wert „3“ - kombinierte Versandanmeldung enthält zugleich sicherheitsrelevante Da
ten einer ASumA (EXS) und einer ESumA (ENS).
-
Carnet TIR
Bislang musste bei TIR-Verfahren die Nummer des Carnets als Unterlage „952“ in der ersten
Position, sowie als Bescheinigung zur Sicherheit vom Typ „B“ angemeldet werden.
Künftig steht für die Carnet-TIR-Nummer ein eigenes Feld auf der Kopf-Ebene zur Verfü-
gung. Als zusätzliches Dokument muss sie nicht mehr angemeldet werden. Im Bereich Si-
cherheiten ist weiterhin der Typ „B“ anzumelden, jedoch ohne erneute Angabe der Nummer
des Carnets.
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LRN/ MRN
Die LRN (Local Reference Number) ist ein innerbetrieblich vom Ersteller der Nachricht Ver-
sandanmeldung (E_DEP_DAT) vergebenes Ordnungskriterium und künftig verpflichtend an
zugeben. Sie ersetzt die bisherige von der Zollstelle übermittelte Arbeitsnummer und dient
der vorläufigen Identifizierung einer Versandanmeldung zwischen den Zeitpunkten der Ent-
gegennahme und Annahme. Daher muss diese pro Inhaber des Versandverfahrens entspre
chend den Vorgaben zur E_DEP_DAT im EDI-Implementierungshandbuch eindeutig sein.
-
-
Bislang erfolgte die Bekanntgabe der MRN (Master Reference Number) mit der Überlassung
der Waren zum Versandverfahren. Zukünftig wird die MRN bereits mit der Annahme der Ver-
sandanmeldung dem Teilnehmer mit der Nachricht Statusmeldung (E_DEP_STA) bekannt-
gegeben.
Des Weiteren zeigt die 17. Stelle der MRN zukünftig die Verfahrenskennung an. Systemsei-
tig wird der Code gesetzt, der dem jeweiligen Fachverfahren nach dem UZK zugeordnet ist.
Für den Bereich Versand gilt dabei:
•
„J“ („klassische“ Versandanmeldung, welche nun auch TIR Versandanmeldungen
umfasst),
•
„K“ (Versandanmeldung, die zugleich die Daten einer summarischen Ausgangsa
meldung (EXS) enthält),
n-
•
„L“ (Versandanmeldung, die zugleich die Daten einer summarischen Eingangsan
meldung (ENS) enthält) oder
-
•
„M“ (Versandanmeldung, die zugleich Daten einer summarischen Eingangsanmel
dung (ENS) und einer summarischen Ausgangsanmeldung (EXS) enthält).
-
Rückweisungs- und Statusmeldungen (Bestimmungszollstelle)
Bislang verhielt sich das System so, dass der Teilnehmer anstatt der Entladeerlaubnis
(E_UP) eine Fehlernachricht (E_ERR_NCK) erhielt, sobald es bei einem ausländischen Ver-
sandvorgang zu Fehlern beim Nachrichtenaustausch zwischen deutscher Bestimmungs- und
ausländischer Abgangszollstelle kam.
Das Systemverhalten ist dahingehend angepasst worden, dass der Teilnehmer in derartigen
Fällen statt der Fehlernachricht (E_ERR_NCK) zukünftig die Nachricht „Rückweisungsmel-
dung (Bestimmungszollstelle)“ (E_DES_REJ) mit dem entsprechenden Rückweisungsgrund
(Codeliste S0227) erhält.
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Die diesbezügliche Verfahrensbeschreibung im Merkblatt für Teilnehmer wird bei der nächs
ten Überarbeitung präzisiert.
-
Die Nachricht Statusmeldung (Bestimmungszollstelle) (E_DES_STA) wird bei ausländischen
Versandvorgängen zukünftig in drei Fallkonstellationen gesendet:
•
In der ersten Fallkonstellation wird dem Teilnehmer mit dem Status 311 angezeigt
dass beim Anfordern der ausländischen Vorgangsdaten technische oder fachliche
Fehler aufgetreten sind und zeitnah nicht mit einer Antwort an die anfordernde Zoll
stelle zu rechnen ist.
,
-
•
In der zweiten Fallkonstellation erfolgt das Versenden der Nachricht im Zeitpunkt des
Erfassens eines unstimmigen Kontrollergebnisses durch die Zollstelle mit dem Status
343.
•
In der dritten Fallkonstellation erfolgt das Versenden der Nachricht bei Abschluss der
Beendigung und der Status 361 wird übermittelt.
Da diese Verfahrensänderung im Merkblatt für Teilnehmer noch nicht dargestellt ist, wird das
Merkblatt für Teilnehmer bei der nächsten Überarbeitung entsprechend angepasst.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.