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BEARBEITET VON
ZAR Schmitt
TEL
0800/8007-545-1
FAX
069/20971-584
Servicedesk@itzbund.de
DATUM
09. Juni 2022
BETREFF ATLAS – Info 0342/22
BEZUG
ANLAGEN
GZ 06010302#0015#0342 – 342/2022 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Einfuhr:
Schnittstelle ATLAS-BLE
Ab dem 27.06.2022 wird die Schnittstelle zur Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernäh-
rung (BLE) (siehe ATLAS-Info 0184/21 vom 25.05.2021 und ATLAS-Info 0195/21 vom
21.06.2021) dahingehend erweitert, dass nun auch die BLE-Genehmigung für die Einfuhr
von Fischereierzeugnissen gem. Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 (BLE-Genehmigung) elekt-
ronisch an ATLAS übermittelt wird.
Eine elektronische Abschreibung ist nicht vorgesehen.
In der Zollanmeldung ist die BLE-Genehmigung mit der neuen nationalen Unterlagencodie-
rung 8GIV zusätzlich zu dem zugrundeliegenden Fangdokument (z.B. C673) anzumelden.
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Seite 2
Als Nummer der Unterlage ist das entsprechende Aktenzeichen der jeweiligen BLE-Geneh
migung, ohne die Verwendung von Leerzeichen, anzugeben.
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Die bisherige Doppelbelegung der Unterlagencodierung C673 in Deutschland, als Fangbe-
scheinigung nach der VO (EG) Nr. 1005/2008 sowie national auch als BLE-Genehmigung,
wird hiermit aufgehoben.
Die Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS wird zur nächsten Überarbeitung ent
sprechend angepasst.
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Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.