0342/22 PDF, 185 KB

www.itzbund.de

POSTANSCHRIFT

ITZBund, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn

An alle

Clearing Center

per E-Mail

HAUSANSCHRIFT

Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt

BEARBEITET VON

ZAR Schmitt

TEL

0800/8007-545-1

FAX

069/20971-584

E-MAIL

Servicedesk@itzbund.de

DATUM

09. Juni 2022

BETREFF ATLAS – Info 0342/22

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010302#0015#0342 – 342/2022 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Einfuhr:

Schnittstelle ATLAS-BLE

Ab dem 27.06.2022 wird die Schnittstelle zur Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernäh-

rung (BLE) (siehe ATLAS-Info 0184/21 vom 25.05.2021 und ATLAS-Info 0195/21 vom

21.06.2021) dahingehend erweitert, dass nun auch die BLE-Genehmigung für die Einfuhr

von Fischereierzeugnissen gem. Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 (BLE-Genehmigung) elekt-

ronisch an ATLAS übermittelt wird.

Eine elektronische Abschreibung ist nicht vorgesehen.

In der Zollanmeldung ist die BLE-Genehmigung mit der neuen nationalen Unterlagencodie-

rung 8GIV zusätzlich zu dem zugrundeliegenden Fangdokument (z.B. C673) anzumelden.

www.itzbund.de

Seite 2

Als Nummer der Unterlage ist das entsprechende Aktenzeichen der jeweiligen BLE-Geneh

migung, ohne die Verwendung von Leerzeichen, anzugeben.

-

Die bisherige Doppelbelegung der Unterlagencodierung C673 in Deutschland, als Fangbe-

scheinigung nach der VO (EG) Nr. 1005/2008 sowie national auch als BLE-Genehmigung,

wird hiermit aufgehoben.

Die Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS wird zur nächsten Überarbeitung ent

sprechend angepasst.

-

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.