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DATUM

05. Mai 2022

BETREFF ATLAS – Info 0326/22

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010302#0015#0326 – 326/2022 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Ausfuhr:

Verordnung (EU) 2022/699 der Kommission vom 3. Mai 2022 zur Änderung der Verord

nung (EU) 2021/821 (Dual-use-VO) durch die Herausnahme Russlands als Bestim-

mungsziel aus dem Geltungsbereich der allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der

Union

-

Die Europäische Union hat am 4. Mai 2022 die Verordnung (EU) 2022/699 der Kommission

vom 3. Mai 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/821 (Dual-use-VO) veröffentlicht.

Die Verordnung tritt am 5. Mai 2022 in Kraft.

Mit dieser Rechtsänderung wird Russland aus den Listen der Bestimmungsziele der Allge

meinen Ausfuhrgenehmigungen der Union EU003, EU004 und EU005 gestrichen.

-

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Seite 2

Für Ausfuhren mit Bestimmungsziel Russland ist demnach ab 05.05.2022 die Inanspruch-

nahme der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der Union EU003, EU004 und EU005 nicht

mehr zulässig.

Auf das grundsätzliche Verbot nach Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, Güter und

Technologien mit doppeltem Verwendungszweck mit oder ohne Ursprung in der Union un-

mittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrich-

tungen in Russland oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen

oder auszuführen, wird hingewiesen.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.