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0800/8007-545-1
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069/20971-584
Servicedesk@itzbund.de
DATUM
05. Mai 2022
BETREFF ATLAS – Info 0326/22
BEZUG
ANLAGEN
GZ 06010302#0015#0326 – 326/2022 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Ausfuhr:
Verordnung (EU) 2022/699 der Kommission vom 3. Mai 2022 zur Änderung der Verord
nung (EU) 2021/821 (Dual-use-VO) durch die Herausnahme Russlands als Bestim-
mungsziel aus dem Geltungsbereich der allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der
Union
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Die Europäische Union hat am 4. Mai 2022 die Verordnung (EU) 2022/699 der Kommission
vom 3. Mai 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/821 (Dual-use-VO) veröffentlicht.
Die Verordnung tritt am 5. Mai 2022 in Kraft.
Mit dieser Rechtsänderung wird Russland aus den Listen der Bestimmungsziele der Allge
meinen Ausfuhrgenehmigungen der Union EU003, EU004 und EU005 gestrichen.
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Seite 2
Für Ausfuhren mit Bestimmungsziel Russland ist demnach ab 05.05.2022 die Inanspruch-
nahme der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der Union EU003, EU004 und EU005 nicht
mehr zulässig.
Auf das grundsätzliche Verbot nach Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, Güter und
Technologien mit doppeltem Verwendungszweck mit oder ohne Ursprung in der Union un-
mittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrich-
tungen in Russland oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen
oder auszuführen, wird hingewiesen.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.