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DATUM

19. April 2022

BETREFF ATLAS – Info 0320/22

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010302#0015#0320 – 320/2022 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Einfuhr:

TARIC/EZT - Antidumpingzölle auf bestimmte Grafitelektroden aus China

Die EU-Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/558 vom 06.04.2022

einen endgültigen Antidumpingzoll für Grafitelektroden von der für in Lichtelektrobogenöfen

verwendeten Art mit einer Rohdichte von 1,5 g/cm³ oder mehr und einem elektrischen Wider

stand von 7,0 μΩm oder weniger, auch mit Nippeln, mit einem Nenndurchmesser von mehr

als 350 mm, die derzeit unter dem KN-Code ex 8545 11 00 (TARIC-Codes 8545 11 00 10

und 8545 11 00 15) eingereiht werden, mit Ursprung in China eingeführt.

-

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Seite 2

Die Warenbeschreibung des TARIC unterscheidet nicht zwischen diesen Waren und Grafit-

elektroden […], mit einem Nenndurchmesser von weniger oder gleich 350 mm, auf welche

kein Antidumpingzoll erhoben wird.

Um diese Situation im TARIC abzubilden, hat die EU-Kommission im TARIC eine neue Un-

terlagencodierung eingeführt und eine Speicherung der Maßnahmen vorgenommen, welche

sich beispielhaft wie folgt darstellt:

A1 Vorlage eines Antidumping-/Aus-

gleichszolldokuments D 008

Der Aktionsbetrag ist anzuwenden

(siehe Komponenten) 36.10 %

A2 Vorlage eines Antidumping-/Aus-

gleichszolldokuments

Der Aktionsbetrag ist anzuwenden

(siehe Komponenten) 74.90 %

Y1 Andere Bedingungen Y 839

Maßnahme nicht anwendbar

Y90 Andere Bedingungen

Anwendung des angegebenen Zoll-

satzes

„D008“

Handelsrechnung mit unterzeichneter Erklärung

„Y839“

Mit einem Durchmesser von 350 mm oder weniger.

Bei dem Versuch, Grafitelektroden mit einem Durchmesser von 350 mm oder weniger nach

der oben dargestellten Weise anzumelden, so dass keine Antidumpingzölle berechnet wer-

den, generiert das IT-Verfahren ATLAS folgende Fehlermeldung:

„ERR: Für die beantragte Abfertigung muss die Maßnahmeart 552 ausgewertet werden. Da

für ist ein hier gültiger Zusatzcode mit der Zusatzcodeart C erforderlich.“

-

Diese Fehlermeldung ist inkonsistent, da diese Meldung auch ausgegeben wird, wenn der

Zusatzcode gültig ist. An der Behebung dieses Fehlers wird gearbeitet.

Workaround:

Um Grafitelektroden der KN-Codes ex 8545 11 00, für die aufgrund der o.a. Durchführungs-

verordnung kein Antidumpingzoll zu erheben ist, im IT-Verfahren ATLAS anmelden zu kön-

nen, wird folgender Workaround angeboten:

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Seite 3

Die TARIC-Unterlagencodierung „Y839“ ist nicht als Unterlage anzumelden, sondern in dem

Freitextfeld „Positionszusatz“. Außerdem ist zusätzlich die Sonderfallangabe zu nutzen: Für

die Abgabengruppe ist der Wert „02“ (Antidumping) und für die Anwendungsart ist der Wert

„08“ (Keine Erhebung für diese Abgabengruppe) zu wählen.

Im Auftrag

Schmitt

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