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DATUM
19. April 2022
BETREFF ATLAS – Info 0320/22
BEZUG
ANLAGEN
GZ 06010302#0015#0320 – 320/2022 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Einfuhr:
TARIC/EZT - Antidumpingzölle auf bestimmte Grafitelektroden aus China
Die EU-Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/558 vom 06.04.2022
einen endgültigen Antidumpingzoll für Grafitelektroden von der für in Lichtelektrobogenöfen
verwendeten Art mit einer Rohdichte von 1,5 g/cm³ oder mehr und einem elektrischen Wider
stand von 7,0 μΩm oder weniger, auch mit Nippeln, mit einem Nenndurchmesser von mehr
als 350 mm, die derzeit unter dem KN-Code ex 8545 11 00 (TARIC-Codes 8545 11 00 10
und 8545 11 00 15) eingereiht werden, mit Ursprung in China eingeführt.
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Die Warenbeschreibung des TARIC unterscheidet nicht zwischen diesen Waren und Grafit-
elektroden […], mit einem Nenndurchmesser von weniger oder gleich 350 mm, auf welche
kein Antidumpingzoll erhoben wird.
Um diese Situation im TARIC abzubilden, hat die EU-Kommission im TARIC eine neue Un-
terlagencodierung eingeführt und eine Speicherung der Maßnahmen vorgenommen, welche
sich beispielhaft wie folgt darstellt:
A1 Vorlage eines Antidumping-/Aus-
gleichszolldokuments D 008
Der Aktionsbetrag ist anzuwenden
(siehe Komponenten) 36.10 %
A2 Vorlage eines Antidumping-/Aus-
gleichszolldokuments
Der Aktionsbetrag ist anzuwenden
(siehe Komponenten) 74.90 %
Y1 Andere Bedingungen Y 839
Maßnahme nicht anwendbar
Y90 Andere Bedingungen
Anwendung des angegebenen Zoll-
satzes
„D008“
Handelsrechnung mit unterzeichneter Erklärung
„Y839“
Mit einem Durchmesser von 350 mm oder weniger.
Bei dem Versuch, Grafitelektroden mit einem Durchmesser von 350 mm oder weniger nach
der oben dargestellten Weise anzumelden, so dass keine Antidumpingzölle berechnet wer-
den, generiert das IT-Verfahren ATLAS folgende Fehlermeldung:
„ERR: Für die beantragte Abfertigung muss die Maßnahmeart 552 ausgewertet werden. Da
für ist ein hier gültiger Zusatzcode mit der Zusatzcodeart C erforderlich.“
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Diese Fehlermeldung ist inkonsistent, da diese Meldung auch ausgegeben wird, wenn der
Zusatzcode gültig ist. An der Behebung dieses Fehlers wird gearbeitet.
Workaround:
Um Grafitelektroden der KN-Codes ex 8545 11 00, für die aufgrund der o.a. Durchführungs-
verordnung kein Antidumpingzoll zu erheben ist, im IT-Verfahren ATLAS anmelden zu kön-
nen, wird folgender Workaround angeboten:
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Die TARIC-Unterlagencodierung „Y839“ ist nicht als Unterlage anzumelden, sondern in dem
Freitextfeld „Positionszusatz“. Außerdem ist zusätzlich die Sonderfallangabe zu nutzen: Für
die Abgabengruppe ist der Wert „02“ (Antidumping) und für die Anwendungsart ist der Wert
„08“ (Keine Erhebung für diese Abgabengruppe) zu wählen.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.