0314/22 PDF, 346 KB

www.itzbund.de

POSTANSCHRIFT ITZBund, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn

An alle

Clearing Center

per E-Mail

HAUSANSCHRIFT Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt

BEARBEITET VON ZAR Schmitt

TEL 0800/8007-545-1

FAX 069/20971-584

E-MAIL Servicedesk@itzbund.de

DATUM 11. April 2022

BETREFF ATLAS – Info 0314/22

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010302#0015#0314 – 314/2022 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Einfuhr (Import Control System/ ICS):

Vorbereitung der Inbetriebnahme von ICS2 Release 2

Nachdem bereits im März 2021 das Release 1 von ICS2 (Import Control System 2) für die

Abgabe des Mindestdatensatzes der summarischen Eingangsanmeldung vor dem Verladen

durch Postbetreiber und Expressbeförderer in Betrieb genommen worden ist, folgt im Zeit-

raum zwischen dem 1. März 2023 und dem 2. Oktober 2023 das Release 2.

Für alle Waren, die auf dem Luftweg (Allgemeine Luftfracht sowie Post- und Expresssendun-

gen) befördert werden, müssen zusätzlich zum Mindestdatensatz vor dem Verladen die An-

forderungen für die Abgabe der vollständigen summarischen Eingangsanmeldung vor dem

Eintreffen der Waren in der Europäischen Union erfüllt werden.

www.itzbund.de

Seite 2

Ab der Anwendung von ICS2 Release 2 sind somit die Angaben in der summarischen Ein-

gangsanmeldung für auf dem Luftweg beförderte Waren durch einen Datensatz oder meh-

rere Datensätze und die Ankunftsmeldung an das "Shared Trader Interface" von ICS2 zu

übermitteln (Artikel 183 Abs. 1 Buchstabe d) UZK-IA). Das "Shared Trader Interface" wird

von der Europäischen Kommission betrieben. ATLAS-EAS ist daher nach dem 2. Oktober

2023 bis zur Inbetriebnahme des Release 3 von ICS2 nur noch für summarische Ein-

gangsanmeldungen zu verwenden, die den Schiffs-, Straßen- oder Schienenverkehr betref-

fen.

Unternehmen, die bisher über ATLAS-EAS summarische Eingangsanmeldungen für im

Luftverkehr beförderte Waren abgeben oder aufgrund der für ICS2 Release 2 gelten-

den Regelungen erstmals (Teil-)Datensätze abgeben werden, werden gebeten, sich

rechtzeitig auf die IT-Entwicklung vorzubereiten!

Vor Produktivsetzung der Systeme der Wirtschaftsbeteiligten sind Conformance-Tests so-

wohl für die Anbindung an das System als auch für die ordnungsgemäße Datenübermittlung

in eigener Zuständigkeit im Rahmen eines Self-Conformance-Tests gegenüber der Europäi-

schen Kommission durchzuführen. Dieser sollte rechtzeitig vor der Inbetriebnahme erfolgen,

um eine fristgerechte Umsetzung nicht zu gefährden. Damit die Europäische Kommission die

praktischen Vorkehrungen für diese Tests gewährleisten kann, werden alle betroffenen Wirt-

schaftsbeteiligten/Softwareanbieter gebeten, folgende Planungsdaten an den Service Desk

Zoll (servicedesk@zoll.bund.de) unter Mitteilung ihrer EORI-Nummer zu übermitteln:

Zeitraum für die Entwicklung der ICS2-Funktionalitäten: Start: MM/JJ – Ende MM/JJ

Zeitraum für die Durchführung des Self-Conformance-Tests: Start: MM/JJ – Ende

MM/JJ

Geplante Echtbetriebsaufnahme ICS2 Release 2: Start: MM/JJ

Bei der Zeitplanung kann es sich um indikative Planung handeln, die jederzeit aktualisiert

werden darf. Wichtig ist aber vor allem die Kenntnis, mit wie vielen Wirtschaftsbeteiligten die

Europäische Kommission in welchem Zeitraum kalkulieren muss, damit die Testkapazitäten

sichergestellt werden können. Ihre Planungsdaten werden von der Generalzolldirektion ge-

sammelt und der Europäischen Kommission bekannt gegeben.

Allgemeine Informationen der Europäischen Kommission zu ICS2 finden Sie unter:

https://ec.europa.eu/taxation_customs/customs-4/customs-security/import-control-system-2-

ics2-0_de

www.itzbund.de

Seite 3

Spezifische Informationen der Europäischen Kommission, wie fachliche und technische Spe

zifikationen, Codelisten und Ähnliches finden Sie unter:

-

(https://ec.europa.eu/taxation_customs/customs-4/customs-security/import-control-system-2-

ics2-0/faq_de)

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.