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DATUM 11. April 2022
BETREFF ATLAS – Info 0314/22
BEZUG
ANLAGEN
GZ 06010302#0015#0314 – 314/2022 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Einfuhr (Import Control System/ ICS):
Vorbereitung der Inbetriebnahme von ICS2 Release 2
Nachdem bereits im März 2021 das Release 1 von ICS2 (Import Control System 2) für die
Abgabe des Mindestdatensatzes der summarischen Eingangsanmeldung vor dem Verladen
durch Postbetreiber und Expressbeförderer in Betrieb genommen worden ist, folgt im Zeit-
raum zwischen dem 1. März 2023 und dem 2. Oktober 2023 das Release 2.
Für alle Waren, die auf dem Luftweg (Allgemeine Luftfracht sowie Post- und Expresssendun-
gen) befördert werden, müssen zusätzlich zum Mindestdatensatz vor dem Verladen die An-
forderungen für die Abgabe der vollständigen summarischen Eingangsanmeldung vor dem
Eintreffen der Waren in der Europäischen Union erfüllt werden.
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Ab der Anwendung von ICS2 Release 2 sind somit die Angaben in der summarischen Ein-
gangsanmeldung für auf dem Luftweg beförderte Waren durch einen Datensatz oder meh-
rere Datensätze und die Ankunftsmeldung an das "Shared Trader Interface" von ICS2 zu
übermitteln (Artikel 183 Abs. 1 Buchstabe d) UZK-IA). Das "Shared Trader Interface" wird
von der Europäischen Kommission betrieben. ATLAS-EAS ist daher nach dem 2. Oktober
2023 bis zur Inbetriebnahme des Release 3 von ICS2 nur noch für summarische Ein-
gangsanmeldungen zu verwenden, die den Schiffs-, Straßen- oder Schienenverkehr betref-
fen.
Unternehmen, die bisher über ATLAS-EAS summarische Eingangsanmeldungen für im
Luftverkehr beförderte Waren abgeben oder aufgrund der für ICS2 Release 2 gelten-
den Regelungen erstmals (Teil-)Datensätze abgeben werden, werden gebeten, sich
rechtzeitig auf die IT-Entwicklung vorzubereiten!
Vor Produktivsetzung der Systeme der Wirtschaftsbeteiligten sind Conformance-Tests so-
wohl für die Anbindung an das System als auch für die ordnungsgemäße Datenübermittlung
in eigener Zuständigkeit im Rahmen eines Self-Conformance-Tests gegenüber der Europäi-
schen Kommission durchzuführen. Dieser sollte rechtzeitig vor der Inbetriebnahme erfolgen,
um eine fristgerechte Umsetzung nicht zu gefährden. Damit die Europäische Kommission die
praktischen Vorkehrungen für diese Tests gewährleisten kann, werden alle betroffenen Wirt-
schaftsbeteiligten/Softwareanbieter gebeten, folgende Planungsdaten an den Service Desk
Zoll (servicedesk@zoll.bund.de) unter Mitteilung ihrer EORI-Nummer zu übermitteln:
•
Zeitraum für die Entwicklung der ICS2-Funktionalitäten: Start: MM/JJ – Ende MM/JJ
•
Zeitraum für die Durchführung des Self-Conformance-Tests: Start: MM/JJ – Ende
MM/JJ
•
Geplante Echtbetriebsaufnahme ICS2 Release 2: Start: MM/JJ
Bei der Zeitplanung kann es sich um indikative Planung handeln, die jederzeit aktualisiert
werden darf. Wichtig ist aber vor allem die Kenntnis, mit wie vielen Wirtschaftsbeteiligten die
Europäische Kommission in welchem Zeitraum kalkulieren muss, damit die Testkapazitäten
sichergestellt werden können. Ihre Planungsdaten werden von der Generalzolldirektion ge-
sammelt und der Europäischen Kommission bekannt gegeben.
Allgemeine Informationen der Europäischen Kommission zu ICS2 finden Sie unter:
https://ec.europa.eu/taxation_customs/customs-4/customs-security/import-control-system-2-
ics2-0_de
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Spezifische Informationen der Europäischen Kommission, wie fachliche und technische Spe
zifikationen, Codelisten und Ähnliches finden Sie unter:
-
(https://ec.europa.eu/taxation_customs/customs-4/customs-security/import-control-system-2-
ics2-0/faq_de)
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.