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BEARBEITET VON
ZAR Schmitt
TEL
0800/8007-545-1
FAX
069/20971-584
E-MAIL Servicedesk@itzbund.de
DATUM
07. April 2022
BETREFF ATLAS – Info 0313/22
BEZUG
ANLAGEN
GZ 06010302#0015#0313 – 313/2022 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Einfuhr:
Beantragung der Unverzüglichen Mitteilung einer Zollschuld anstatt einer Sicherheits
leistung nach Artikel 244 UZK-IA
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Das Beantragen einer unverzüglichen Mitteilung der Zollschuld anstatt einer Sicherheitsleis
tung nach Artikel 244 UZK-IA kann aktuell durch das Anmelden der Zahlungsarten „Y“ (bei
Barzahlung) oder „Z“ (bei Zahlungsaufschub) erfolgen.
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Perspektivisch ist im Bereich von ATLAS-Einfuhr beabsichtigt, das Beantragen der unver-
züglichen Mitteilung der Zollschuld anstatt einer Sicherheitsleistung nach Artikel 244 Unter-
abs. 2 UZK-IA über eine neu geschaffene Unterlagencodierung „9DFB“ („Unverzügliche Mit
teilung der Zollschuld anstatt einer Sicherheitsleistung (Art. 244 UZK-IA)“) zu regeln. Aus
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technischen Gründen ist die Unterlagencodierung „9DFB“ bereits jetzt im IT-Verfahren AT-
LAS vorhanden. Derzeit ist an dieser Unterlagencodierung noch kein konkretes Systemver
halten gebunden.
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Allerdings wird ein Anmelden dieser Unterlagencodierung als formloser schriftlicher Antrag
auf die unverzügliche Mitteilung einer Zollschuld nach Artikel 244 Unterabs. 2 UZK-IA gewer
tet.
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Hinsichtlich einer beschleunigten Abfertigung im Rahmen der unverzüglichen Mitteilung der
Zollschuld anstatt einer Sicherheitsleistung gemäß Artikel 244 Unterabs. 2 UZK-IA gelten die
Inhalte der ATLAS-Teilnehmerinfo 0036/2020 vom 15.05.2020 bis auf Weiteres uneinge-
schränkt weiter.
Über das zukünftig beabsichtigte Systemverhalten bei dem Beantragen der unverzüglichen
Mitteilung einer Zollschuld anstatt einer Sicherheitsleistung wird zu gegebener Zeit gesondert
informiert werden.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.