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DATUM 29. Dezember 2021

BETREFF ATLAS – Info 0264/21

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010302#0015#0264 – 264/2021 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Einfuhr:

TARIC/EZT: Überwachung von Einfuhren mit fluorierten Treibhausgasen

Die EU-Kommission teilt mit, dass die Maßnahmen zur Kontrolle von Einfuhren von Fluorier-

ten Treibhausgasen (F-Gase) sowie von Waren, die F-Gase enthalten, im TARIC mit Wir-

kung ab 01.01.2022 neu strukturiert werden. Die Neustrukturierung erfolgt auf der Grundlage

der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.

April 2014 und im Einklang mit dem F-Gasportal der EU-Kommission. Zukünftig besteht die

Möglichkeit, dass bei der TARIC-Maßnahmeart 724 („Kontrolle der Einfuhr von fluorierten

Treibhausgasen“) bis zu fünf Unterlagencodierungen anzumelden sind, um die TARIC-Maß-

nahme erfüllen zu können.

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Da die EU-Kommission bisher noch keine derart hohe Zahl von Bedingungen an eine TA-

RIC-Maßnahme angebunden hat, ist ebenfalls eine Anpassung des EZT-online notwendig.

Bis zum Zeitpunkt der Anpassung, die zum Releasewechsel auf das ATLAS-Release 10.0

erfolgen soll, wird die Darstellung im EZT-online wie folgt aussehen:

Abbildung 1: Beispiel

Die unterschiedlichen zu erfüllenden Bedingungen werden während der Übergangsphase in

einer Tabelle zusammengefasst dargestellt. Die einzelnen Bedingungen beginnen mit der

Ziffer „1“. Die bekannte Art der Darstellung im EZT-online, z.B. eine Aufteilung in verschie-

dene Untertabellen, wird zum Releasewechsel auf das ATLAS-Release 10.0 wiederherge-

stellt.

Bei den übrigen TARIC-Maßnahmen wird die Darstellung im EZT-online - wie gewohnt -

funktionieren.

Neue Maßeinheit „Tonne CO2-Äquivalent“

Die EU-Kommission hat die Kombinierte Nomenklatur (KN) 2022 angepasst, so dass bei ver-

schiedenen Codenummern der HS-Positionen 2903, 3827, 8415 sowie 8418 als besondere

Maßeinheit „Tonne CO2-Äquivalent (Kohlenstoffdioxid Äquivalent)“ anzumelden ist, um die

Auswirkungen des Handels mit fluorierten Treibhausgasen auf das Klima zu überwachen

(siehe Durchführungsverordnung (EU) 2021/1832, Anhang 10, der Kommission vom

29.10.2021). Im IT-Verfahren ATLAS ist die neue Maßeinheit „Tonne CO2-Äquivalent“ in der

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Anmeldeposition als besondere Maßeinheit in „TCE“ anzumelden. Eine rechnerische Ermitt-

lung des Betrages des CO2-Äquivalents wird durch das IT-Verfahren ATLAS nicht unter-

stützt, sondern muss außerhalb des IT-Verfahrens ATLAS durch den Anmelder erfolgen. Die

Berechnung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung Nr. 517/2014 des Europäischen Par-

laments und des Rates vom 16.04.2014 über fluorierte Treibhausgase (ABl.EU, L150/195).

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.