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DATUM
22. Dezember 2021
BETREFF ATLAS – Info 0260/21
BEZUG
ANLAGEN
GZ 06010302#0015#0260 – 260/2021 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Übergreifend:
Teilnehmer betreffende Änderungen ATLAS-Release 10.0 gegenüber ATLAS-Release
9.1
Zum 15.01.2022 wird das ATLAS-Release 10.0 in den Echtbetrieb überführt.
Die vorliegende ATLAS-Info enthält eine Zusammenfassung der die Teilnehmer betreffenden
wesentlichen fachlichen Änderungen, die bisher noch nicht in gesonderten ATLAS-Infos ver-
öffentlicht wurden.
Eine Aufstellung aller Anpassungen an der Teilnehmerschnittstelle kann der Änderungsliste
zum EDI-Implementierungshandbuch zu ATLAS-Release 10.0 (Kapitel 2.6.4 des Vorworts)
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Seite 2
entnommen werden.
Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung
(A) /
Nachricht
(N)
betroffen
Einfuhr
Neuer Verfah-
rensbereich IM-
POST
Es wird der neue Verfahrensbereich IMPOST (Importabfertigung von
Post- und Kuriersendungen) eingeführt. IMPOST dient dazu Sen-
dungen mit geringem Wert gem. Artikel 143a UZK-DA in den
freien Verkehr zu überführen. Dazu kann der Teilnehmer eine An-
meldung für Post- und Kuriersendungen mit einem Warenwert von
bis zu 150 Euro (APK) an ATLAS übermitteln.
Die APK ist für folgende Einfuhren vorgesehen:
Warensendungen im Wert von bis zu 150 Euro (bzw. 45
Euro bei Geschenksendungen),
nur Sendungen für den Freien Verkehr,
nur Sendungen, welche für Deutschland bestimmt sind, Art.
221 Abs. 4 UZK-IA (Ausnahme IOSS).
Die APK weist im Gegensatz zu einer Einzelzollanmeldung einen
deutlich reduzierten Datensatz auf. Verbrauchsteuerpflichtige Waren
oder Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, dürfen
mit einer APK nicht angemeldet werden.
Der Teilnehmer gibt die APK für gestellte Waren oder, sofern noch
keine Gestellung der Waren erfolgt ist, eine vorzeitige APK ab. Vor-
zeitige APK müssen nach Gestellung der Waren durch den Teilneh-
mer bestätigt werden. Vor der Entgegennahme der APK werden die
Daten einer Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung unterzogen.
Ist die Prüfung erfolgreich, durchläuft die APK verschiedene Bearbei-
tungsschritte. Grundsätzlich wird die APK angenommen, ggf. eine
Kontrolle angeordnet und, wenn keine fachlichen Unstimmigkeiten
festgestellt werden, die Überlassung ausgesprochen sowie der Ein-
fuhrabgabenbescheid an den Teilnehmer übermittelt. Zu verschiede-
nen Bearbeitungszeitpunkten kann es zu einer Stornierung der APK
kommen.
Für die genauen Verfahrensabläufe, Bedingungen und Einzelheiten
wird auf das Kap. 8 des Merkblatts für Teilnehmer zum ATLAS-Re-
lease 10.0/AES-Release 3.0 sowie auf das EDI-Implementierungs-
handbuch (insbesondere auf die neuen IMPOST-Nachrichten) ver-
wiesen. Informationen finden sich auch im Bereich ATLAS-IMPOST
auf www.zoll.de.
Hinweise:
Es muss, sofern nicht das IOSS-Verfahren genutzt wird, ein bewil-
ligter Zahlungsaufschub vorhanden sein.
Der elektronische Nachrichtenaustausch im Verfahren IMPOST
erfolgt mittels Webservices. Hierfür ist u. a. ein X.509-Zertifikat er-
forderlich (vgl. Kap. 8.4.7 des Merkblatts für Teilnehmer).
A / N
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Seite 3
Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung
(A) /
Nachricht
(N)
betroffen
Mehrfachangabe
des EU-Codes in
der IZA (Pau-
schalierung)
Um auch in der Internetzollanmeldung (IZA) die Anwendung von
pauschalierten Abgabensätzen vollumfänglich abzubilden, können
nun mehrere EU-Codes angemeldet werden. Weitere Informationen
dazu ergeben sich aus ATLAS-Info 0216/21 vom 06.09.2021.
A
Nacherhebung, Erstattung oder Erlass (NEE)
Pauschalierung
von Einfuhrab-
gaben
Im Verfahrensbereich „NEE“ kann nun das Vorliegen der Vorausset-
zungen zur Anwendung pauschalierter Abgabensätze gem. § 29
ZollV vom System geprüft und damit automatisiert pauschalierte Ein-
fuhrabgaben berechnet werden. Dafür wurde die Nachricht „Einfuhr-
abgabenbescheid aus Nacherhebung, Erstattung, Erlass“ (SRATAX)
bereits zum ATLAS-Release 9.1 um die Datengruppe „Angaben zur
Pauschalierung“ erweitert. In dieser Datengruppe wird übermittelt, ob
eine beantragte Pauschalierung systemseitig angewandt werden
konnte. Wurde ein pauschalierter Abgabensatz angewandt, wird im
Feld „Warenkategorie“ die entsprechende Rechtsgrundlage angege-
ben. Sofern eine Pauschalierung nicht möglich war, werden im Feld
„Fachlicher Fehler im Rahmen der Pauschalierung“ die Gründe dafür
mitgeteilt.
A
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.