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ZAR Schmitt
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069/20971-584
Servicedesk@itzbund.de
DATUM
20. Dezember 2021
BETREFF ATLAS – Info 0257/21
BEZUG
ANLAGEN
GZ 06010302#0015#0257 – 257/2021 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Einfuhr:
TARIC/EZT: anteilige Berechnung von Antidumpingzöllen – neue Maßeinheit ENP
Die EU-Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2021/2239 vom
15.12.2021 (s. Amtsblatt EU, L450/59) endgültige Antidumpingzölle auf Windkrafttürme aus
Stahl („Steelwindtowers“, SWT) mit Ursprung in China eingeführt. Die Besonderheit bei die-
sem Antidumpingzoll ist, dass nur ein bestimmter Anteil der Ware dem Antidumpingzoll un-
terliegt, wenn sie als Teil einer Windkraftanlage eingeführt werden. Für die anteilige Berech-
nung wurde die neue Maßeinheit „ENP“ (Je EURO/nationale Währungseinheit eines Mit-
gliedstaats des Nettopreises der betroffenen Ware frei Grenze der Union, unverzollt) einge-
führt.
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Im EZT gestaltet sich die Maßnahme wie folgt:
In Fällen, in denen die betroffenen Waren eingeführt werden, muss in der Zollanmeldung der
anteilige Wert (hier: Nettopreis frei Grenze der Union des enthaltenen Windkraftturms) in
EUR als Zollmenge zusammen mit der neuen Maßeinheit „ENP“ angemeldet werden.
Berechnungshinweis:
ATLAS berechnet die anfallenden Antidumpingzölle selbstständig.
Der spezifische Abgabensatz wird mit dem in „ENP“ angemeldeten Wert multipliziert.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.