www.itzbund.de
POSTANSCHRIFT ITZBund, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn
An alle
Clearing Center
per E-Mail
HAUSANSCHRIFT
Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt
BEARBEITET VON
ZAR Schmitt
TEL
0800/8007-545-1
FAX
069/20971-584
E-MAIL Servicedesk@itzbund.de
DATUM 19. Dezember 2021
BETREFF ATLAS – Info 0255/21
BEZUG
ANLAGEN
GZ 06010302#0015#0255 – 255/2021 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Ausfuhr:
Fehlende Ausgangsbestätigungen bei Ausgangszollstellen in Frankreich mit der Be-
stimmung Großbritannien/ Fristanhebung zur Ungültigerklärung im Nachforschungs
verfahren (Follow Up)
-
Die Anzahl der fehlenden Ausgangsbestätigungen für Ausfuhrvorgänge über französische
Ausgangszollstellen mit der Bestimmung GB ist dauerhaft hoch (siehe ausführliche Informati
onen in ATLAS Info Nr. 0190/2021).
-
Unerledigte Ausfuhrvorgänge laufen 90 Tage nach der Überlassung in das Ausfuhrverfahren
in das Nachforschungsersuchen (Follow Up), VA-ATLAS Kap. 4.9.5.
www.itzbund.de
Seite 2
Aufgrund der coronabedingten Pandemie und der dadurch erforderlichen Verfahrenserleich-
terungen für Zollstellen und Wirtschaftsbeteiligte wurde im April 2020 die Frist zur Ungültiger
klärung im Nachforschungsverfahren von 150 auf 360 Tage angehoben (siehe ATLAS Info
Nr. 0063/2020).
-
Die Aufklärung der Ursachen und die erforderliche Lösungsfindung zur vorgenannten Proble
matik in Frankreich dauern weiterhin an.
-
Um eine Ausgangsbestätigungen durch Kontrollergebnisnachricht der Ausgangszollstelle o-
der durch Alternativnachweis des Beteiligten weiterhin zu ermöglichen, wird die Frist zur Un
gültigerklärung im Nachforschungsverfahren temporär von 360 auf 500 Tage angehoben.
-
Von dieser Fristverlängerung abgesehen, bleibt der Verfahrensablauf des Nachforschungs
ersuchens unverändert bestehen. Alle Wirtschaftsbeteiligten sind aufgefordert elektronisch
auf die Nachfrage der Ausfuhrzollstelle wie gewohnt zu antworten und Alternativnachweise
zur Bestätigung des Ausgangs vorzubringen.
-
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.