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DATUM 19. Dezember 2021

BETREFF ATLAS – Info 0255/21

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010302#0015#0255 – 255/2021 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Ausfuhr:

Fehlende Ausgangsbestätigungen bei Ausgangszollstellen in Frankreich mit der Be-

stimmung Großbritannien/ Fristanhebung zur Ungültigerklärung im Nachforschungs

verfahren (Follow Up)

-

Die Anzahl der fehlenden Ausgangsbestätigungen für Ausfuhrvorgänge über französische

Ausgangszollstellen mit der Bestimmung GB ist dauerhaft hoch (siehe ausführliche Informati

onen in ATLAS Info Nr. 0190/2021).

-

Unerledigte Ausfuhrvorgänge laufen 90 Tage nach der Überlassung in das Ausfuhrverfahren

in das Nachforschungsersuchen (Follow Up), VA-ATLAS Kap. 4.9.5.

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Aufgrund der coronabedingten Pandemie und der dadurch erforderlichen Verfahrenserleich-

terungen für Zollstellen und Wirtschaftsbeteiligte wurde im April 2020 die Frist zur Ungültiger

klärung im Nachforschungsverfahren von 150 auf 360 Tage angehoben (siehe ATLAS Info

Nr. 0063/2020).

-

Die Aufklärung der Ursachen und die erforderliche Lösungsfindung zur vorgenannten Proble

matik in Frankreich dauern weiterhin an.

-

Um eine Ausgangsbestätigungen durch Kontrollergebnisnachricht der Ausgangszollstelle o-

der durch Alternativnachweis des Beteiligten weiterhin zu ermöglichen, wird die Frist zur Un

gültigerklärung im Nachforschungsverfahren temporär von 360 auf 500 Tage angehoben.

-

Von dieser Fristverlängerung abgesehen, bleibt der Verfahrensablauf des Nachforschungs

ersuchens unverändert bestehen. Alle Wirtschaftsbeteiligten sind aufgefordert elektronisch

auf die Nachfrage der Ausfuhrzollstelle wie gewohnt zu antworten und Alternativnachweise

zur Bestätigung des Ausgangs vorzubringen.

-

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.