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DATUM

09. Dezember 2021

BETREFF ATLAS – Info 0248/21

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010302#00015#0248 – 0248/2021 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS-Ausfuhr:

Schnittstelle zwischen ATLAS-Ausfuhr und dem IT-Verfahren der BLE

Ab dem 10.12.2021 werden zu allen deutschen Ausfuhrvorgängen mit deutschen Ausfuhrli-

zenzen relevante Ausgangsdaten (d.h. nur die Position(en) mit ausschließlich ausfuhrlizenz

relevanten Unterlagen) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) täglich

elektronisch zur Verfügung gestellt. Bereits seit dem 01.09.2021 vorhandene relevante Da-

tensätze werden rückwirkend gemeldet.

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Seite 2

Die übermittelten Daten dienen als Nachweis für die Ausfuhr lizenzpflichtiger Erzeugnisse

und ersetzen damit den bisher verwendeten, aus ATLAS-Ausfuhr generierten, Ausgangsver-

merk. Die Vorlage des Ausgangsvermerks bei der BLE durch den Lizenzinhaber ist in diesen

Fällen nicht zusätzlich erforderlich.

Für eine ordnungsgemäße Übermittlung der relevanten Ausgangsdaten an die BLE sind die

lizenzpflichtigen Erzeugnisse in der Anmeldung zur Ausfuhr (E_EXP_DAT) auf Positionse-

bene als Unterlage codiert anzugeben:

X001+MB - Ausfuhrlizenz AGREX

E014 - Ausfuhrlizenz für Milcherzeugnisse

Teilnehmer im Nachrichtenformat AES 2.4 erfassen im Datenfeld „Unterlage/ Referenz“ die

Lizenznummer (Format an..18) und im Datenfeld „Unterlage/Zusatz“ folgende Angaben:

Kürzel „DE“ für den Mitgliedstaat, in dem die Lizenz ausgestellt wurde, gemäß Codeliste

C0010,

Ausstellende Stelle (ggf. Kurzbezeichnung) und

Seriennummer.

Teilnehmer im Nachrichtenformat AES 3.0 erfassen im Datenfeld „Unterlage/ Referenz“ die

Lizenznummer (Format an..18), im Datenfeld „Unterlage/ Zusatz“ die Seriennummer und im

Datenfeld „Unterlage/Name der erteilenden Behörde“ folgende Angaben:

Kürzel „DE“ für den Mitgliedstaat, in dem die Lizenz ausgestellt wurde (Codeliste C0010)

und

Ausstellende Stelle (ggf. Kurzbezeichnung).

Der beschriebene, neue Austausch von Daten zu Ausfuhrvorgängen die auf Ausfuhrlizenzen

basieren, erfolgt aufgrund der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1237 (Lizenz-DA) und

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1239 (Lizenz-IA) zum Lizenzrecht, insbesondere auf-

grund von Art. 14 Abs. 4 Buchstabe b) i.V.m. Art. 14 Abs. 5 letzter UA der Lizenz-IA

2016/1239.

Die VA ATLAS wird zur nächsten Überarbeitung angepasst.

Eine Online-Abschreibung der Lizenz - wie im Einfuhrbereich - erfolgt nicht. Ausfuhrlizenzen

der BLE, die der zollrechtlichen Abschreibung bedürfen, werden weiterhin papiermäßig bei

den Zollstellen vorgelegt und abgeschrieben.

Im Auftrag (Schmitt)