www.itzbund.de
POSTANSCHRIFT ITZBund, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn
An alle
Clearing Center
per E-Mail
HAUSANSCHRIFT Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt
BEARBEITET VON ZAR Schmitt
TEL 0800/8007-545-1
FAX 069/20971-584
E-MAIL Servicedesk@itzbund.de
DATUM 29. September 2021
BETREFF ATLAS – Info 0226/21
BEZUG ATLAS – Info 0214/2021 vom 31.08.2021
ANLAGEN
GZ 06010302#00015#0226 – 0226/2021 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS-Einfuhr:
TARIC/EZT - Warenverkehr mit den Teilnehmerländern am Regionalen Übereinkom
men über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln
-
Bezugnehmend auf die ATLAS-Info 0214/21 vom 31.08.2021 wenden weitere Länder die al-
ternativen Ursprungsregeln an. Diese können bis auf Weiteres optional zu den bestehenden
Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens angewandt werden.
Als Ursprungsnachweise sind für diese Länder die folgenden TARIC-Unterlagencodierungen
anzumelden:
www.itzbund.de
Seite 2
„U075“ =
Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 (unter der Bedingung, dass in Feld 7 die
Angabe „Übergangsregeln“ eingefügt wird) im Zusammenhang mit den Pan-
Europa-Mittelmeer-Übergangsregeln für den Ursprung
oder
„U076“ =
Ursprungserklärung (unter der Bedingung, dass in der Erklärung „Ursprung
gemäß den Übergangsregeln“ angegeben wird) im Zusammenhang mit den
Pan-Europa-Mittelmeer-Übergangsregeln für den Ursprung
Da die Länder der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone in einem sehr kurzfristigen Verfahren ent-
scheiden können, die alternativen Ursprungsregeln anzuwenden, kann eine zeitnahe Umset-
zung im IT-Verfahren ATLAS eventuell nicht gewährleistet werden. Deswegen wurde fol-
gende Sonderregelung vereinbart:
Beantragt ein Teilnehmer eine Präferenzgewährung auf Grundlage der alternativen Ur-
sprungsregeln, so muss er im IT-Verfahren ATLAS eine der folgenden TARIC-Unterlagen-
kombinationen anmelden.
Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 mit dem Vermerk „TRANSITIONAL RULES“:
•
„U075“ und
•
„N954“ und
•
„7HHF“
Ursprungserklärung mit dem Vermerk „TRANSITIONAL RULES“
•
„U076“ und
•
„N864“ und
•
„7HHF“
Da es sich dabei nur um eine technisch notwendige Anmeldung handelt, müssen die Unter
lagen „N954“ und „7HHF“ dem Anmelder aber nicht tatsächlich vorliegen.
-
Diese Sonderregelung ist nur anzuwenden, bis eine rechtskonforme Umsetzung im IT-Ver-
fahren ATLAS erfolgt ist. Auf der nachfolgenden Internetseite, im Abschnitt Übergangsre-
geln, informiert die Generalzolldirektion über den aktuellen Stand der Anwendung der Über-
gangsregeln:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/Praeferenzen/Praeferenz-
raeume/Regionales-Uebereinkommen/regionales-uebereinkommen_node.html
Im Auftrag
(Schmitt)