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DATUM 29. September 2021

BETREFF ATLAS – Info 0226/21

BEZUG ATLAS – Info 0214/2021 vom 31.08.2021

ANLAGEN

GZ 06010302#00015#0226 – 0226/2021 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS-Einfuhr:

TARIC/EZT - Warenverkehr mit den Teilnehmerländern am Regionalen Übereinkom

men über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln

-

Bezugnehmend auf die ATLAS-Info 0214/21 vom 31.08.2021 wenden weitere Länder die al-

ternativen Ursprungsregeln an. Diese können bis auf Weiteres optional zu den bestehenden

Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens angewandt werden.

Als Ursprungsnachweise sind für diese Länder die folgenden TARIC-Unterlagencodierungen

anzumelden:

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Seite 2

„U075“ =

Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 (unter der Bedingung, dass in Feld 7 die

Angabe „Übergangsregeln“ eingefügt wird) im Zusammenhang mit den Pan-

Europa-Mittelmeer-Übergangsregeln für den Ursprung

oder

„U076“ =

Ursprungserklärung (unter der Bedingung, dass in der Erklärung „Ursprung

gemäß den Übergangsregeln“ angegeben wird) im Zusammenhang mit den

Pan-Europa-Mittelmeer-Übergangsregeln für den Ursprung

Da die Länder der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone in einem sehr kurzfristigen Verfahren ent-

scheiden können, die alternativen Ursprungsregeln anzuwenden, kann eine zeitnahe Umset-

zung im IT-Verfahren ATLAS eventuell nicht gewährleistet werden. Deswegen wurde fol-

gende Sonderregelung vereinbart:

Beantragt ein Teilnehmer eine Präferenzgewährung auf Grundlage der alternativen Ur-

sprungsregeln, so muss er im IT-Verfahren ATLAS eine der folgenden TARIC-Unterlagen-

kombinationen anmelden.

Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 mit dem Vermerk „TRANSITIONAL RULES“:

„U075“ und

„N954“ und

„7HHF“

Ursprungserklärung mit dem Vermerk „TRANSITIONAL RULES“

„U076“ und

„N864“ und

„7HHF“

Da es sich dabei nur um eine technisch notwendige Anmeldung handelt, müssen die Unter

lagen „N954“ und „7HHF“ dem Anmelder aber nicht tatsächlich vorliegen.

-

Diese Sonderregelung ist nur anzuwenden, bis eine rechtskonforme Umsetzung im IT-Ver-

fahren ATLAS erfolgt ist. Auf der nachfolgenden Internetseite, im Abschnitt Übergangsre-

geln, informiert die Generalzolldirektion über den aktuellen Stand der Anwendung der Über-

gangsregeln:

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/Praeferenzen/Praeferenz-

raeume/Regionales-Uebereinkommen/regionales-uebereinkommen_node.html

Im Auftrag

(Schmitt)