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DATUM 20. September 2021

BETREFF ATLAS – Info 0220/21

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010302#00015#0220 – 0220/2021 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS-Versand:

Angabe des Beförderers in Versandanmeldungen, Änderung des Systemverhaltens ab

dem Echtbetriebsbeginn des Releases ATLAS 9.1

Bei Versandanmeldungen im Format des Releases 9.0 (Nachricht E_DEC_DAT) war es bis

lang möglich, den Beförderer mit Adressdaten anzugeben.

-

Titel I Kapitel 3 Abschnitt 1 UZK-DA (Tabelle mit den Datenanforderungen) legt die grund-

sätzlichen Anforderungen zur Angabe eines Beförderers in einer Versandanmeldung fest.

Diese werden durch transeuropäische Spezifikationen ergänzt.

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Seite 2

Auf Basis dieser Anforderungen ist die Angabe eines Beförderers ausschließlich mit seiner

Identifikationsnummer (ehemals „TIN“) in einer Versandanmeldung im Format des Releases

ATLAS 9.1 (Nachricht E_DEP_DAT) erforderlich, wenn

die Versandanmeldung Daten der summarischen Eingangs- und/oder Ausgangsmel

dung enthält und zwischen dem tatsächlichen Beförderer und

-

dem Inhaber des Versandverfahrens keine Personenidentität besteht.

Die Angabe eines Beförderers ist optional, wenn diese Voraussetzungen nicht zutreffen.

Die Angabe eines Beförderers nur unter Nutzung der Adressdaten wird jedoch mit einer

E_DEP_DAT keinesfalls mehr möglich sein.

Dieses Systemverhalten wurde im Wartungsfenster an dem Wochenende 11.-12.09.2021 in

den Echtbetrieb eingespielt.

Sendet ein Teilnehmer in der E_DEC_DAT Angaben zum Beförderer ausschließlich unter

Angabe der Adressdaten, kommt es hier zu einem Informationsverlust in den Antwortnach-

richten (E_TUF_STA, E_TUF_REL) und auf dem VBD/VBD-S, da diese Adressaten auf-

grund der vorab genannten Vorgaben systemseitig entfernt werden.

Es wird daher dringend empfohlen, den Beförderer bereits jetzt auch in der E_DEC_DAT nur

mit Identifikationsnummer anzugeben.

Im Auftrag

(Schmitt)