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DATUM

24. August 2021

BETREFF ATLAS – Info 0210/21

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010302#00015#0210 – 0210/2021 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS-Versand:

Verweise auf vorangegangene Ausfuhrverfahren mit einer NCTS-Versandanmeldung,

Änderung des Systemverhaltens ab dem Echtbetriebsbeginn des Releases ATLAS 9.1

1. Einführung

Bei der Überführung von Waren in ein Versandverfahren kann der Teilnehmer in der Ver-

sandanmeldung (bis einschl. ATLAS 9.0: Nachricht E_DEC_DAT, ab ATLAS 9.1: Nachricht

E_DEP_DAT) auf Ausfuhrvorgänge referenzieren, die dem Versandverfahren vorangegan-

gen sind.

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2. Versandanmeldungen im Format des ATLAS-Releases 9.0

Mit einer E_DEC_DAT erfolgt die Referenzierung dabei durch die Angabe des Wertes „830“

und der Ausfuhr-MRN in der Datengruppe „[Position] Vorgelegte Unterlagen/Bescheinigun-

gen und Genehmigungen“ innerhalb einer Position des Versandvorgangs. Diese Daten-

gruppe hat einen Wiederholfaktor von maximal 99. Damit ist es möglich, mit einer Position

der E_DEC_DAT auf 99 Ausfuhrvorgänge zu referenzieren.

3. Versandanmeldungen im Format des ATLAS-Releases 9.1

Ab ATLAS 9.1 soll die Referenzierung auf ein Ausfuhrverfahren mit einer E_DEP_DAT

grundsätzlich nur auf Ebene der Einzelsendung erfolgen. Dies geschieht durch die Angabe

des Wertes „N830“ (entspricht dem Wert „830“ aus ATLAS 9.0) und der Ausfuhr-MRN in ei-

ner Datengruppe „Vorpapier“ innerhalb der jeweiligen Einzelsendung. Die Ausfuhr-Codierung

ist demnach keine Unterlage mehr, sondern ein Vorpapier. Dabei kann mit einer Einzelsen-

dung stets nur auf einen einzigen Ausfuhrvorgang referenziert werden. Jede Einzelsendung

kann somit einen vorangegangenen Ausfuhrvorgang inkl. dessen Positionen abbilden.

4. Besonderheiten während der europaweiten Übergangszeit von NCTS-P4 auf NCTS-

P5

Während der europaweiten Übergangszeit von NCTS-P4 auf NCTS-P5 kann allerdings nur

maximal eine einzige Einzelsendung in der E_DEP_DAT angegeben werden. Der über-

gangsweise eingeschränkte Wiederholfaktor verbietet die Anmeldung von weiteren Einzel-

sendungen. Da aber bereits in ATLAS 9.0 mit einem Versandvorgang auf mehrere Ausfuhr-

vorgänge referenziert werden konnte, gibt es eine Ausnahme von dem oben beschriebenen

Grundsatz.

Demnach kann während dieses Zeitraums die Referenzierung auf ein Ausfuhrverfahren auch

auf Ebene der Warenposition einer E_DEP_DAT erfolgen (durch Angabe des Wertes „N830“

und der Ausfuhr-MRN in einer Datengruppe „Vorpapier“ innerhalb der jeweiligen Warenposi-

tion). Auch hier gilt, dass mit einer Warenposition nur auf einen Ausfuhrvorgang referenziert

werden kann. Zusätzlich gilt Folgendes:

-

Eine Kombination von Vorpapieren der Arten „N830“ und „N337“ (entspricht dem

Wert „ATNEU“ aus ATLAS 9.0) innerhalb einer Position ist unzulässig.

-

Die Angabe von mehrfach vorkommenden identischen Vorpapierarten in einer Posi

tion ist unzulässig (z.B. dreimal „N830“).

-

-

Bis zum Ablauf der europaweiten Übergangszeit von NCTS-P4 auf NCTS-P5 können

nur maximal 9 Vorpapiere pro Position angegeben werden.

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Diese Regelungen gelten auch bereits jetzt schon in der ATLAS-Versandanwendung „Über

führung“ des Releases 9.1.

-

Da die Regeln zur Referenzierung von Ausfuhrvorgängen mit dem Releasewechsel verän-

dert wurden, die Übermittlung einer E_DEC_DAT bis zum Ablauf der Teilnehmer-Migration

jedoch weiterhin zulässig ist, können in bestimmten Fällen systemseitige Fehler auftreten,

die eine Abfertigung bei der Zollstelle behindern.

Den Teilnehmern wird daher dringend empfohlen, bereits jetzt mit einer Versandanmeldung

positionsweise nicht auf mehr als einen Ausfuhrvorgang zu referenzieren (maximal aber

neunmal). Hintergrund hierfür ist der Umstand, dass im transeuropäischen Nachrichtenaus-

tausch derzeit maximal neun Referenzierungen auf Ausfuhrvorgänge übermittelt werden

können. Ferner wird ebenfalls dringend empfohlen, auf eine Kombination der Werte „830“

und „ATNEU“ innerhalb einer Position zu verzichten.

Im Auftrag

(Schmitt)