0190/21 PDF, 340 KB

www.itzbund.de

POSTANSCHRIFT ITZBund, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn

An alle

Clearing Center

per E-Mail

HAUSANSCHRIFT Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt

BEARBEITET VON ZAR Schmitt

TEL 0800/8007-545-1

FAX 069/20971-584

E-MAIL Servicedesk@itzbund.de

DATUM 04. Juni 2021

BETREFF ATLAS – Info 0190/21

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010302#00015#0190 – 0190/2021 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Ausfuhr (AES):

Fehlende Ausgangsbestätigungen bei Ausgangszollstellen in Frankreich mit Bestim

mungsland Großbritannien ohne Nordirland (GBR)

-

Derzeit gibt es ein erhöhtes Aufkommen fehlender Ausgangsbestätigungen bei Ausgangs

zollstellen in Frankreich nach GBR.

-

Die Ausgangsabfertigung in Frankreich wird, bei Ausgang via Eurotunnel und Fährverkehr,

mittels dem französischen Smart Border System abgewickelt. Fehlerhafte Anwendungen und

noch bestehende technische Defizite führen dazu, dass der Ausgang nicht bestätigt wird und

der Ausgang alternativ bei der Ausfuhrzollstelle in Deutschland nachzuweisen ist.

www.itzbund.de

Seite 2

Neben der Gestellung durch Vorlage einzelner Ausfuhrbegleitdokumente (EAD) kann dies

auch für mehrere Ausfuhrvorgänge, die in einem sog. „Logistic Envelop“ zusammengefasst

sind, gesammelt vorgenommen werden. Das Pairing zwischen den Ausfuhrvorgängen und

dem „Logistic Envelop“ muss jedoch zwingend vor dem Erreichen des Hafens geschehen.

Ein weiteres Pairing muss zwischen den Ausfuhrvorgängen/ „Logistic Envelop“ und dem

Grenzüberschreitenden Beförderungsmittel stattfinden, damit beim Fährverkehr mit Verlas-

sen des Hafens oder dem LKW bei Nutzung des Eurotunnel, die automatisierte Ausgangsbe-

stätigung vorgenommen wird. Dieses Pairing erfolgt mit der Gestellung der Waren beim Zoll.

Die französische Zollverwaltung weist auf folgende Fehlerursachen hin:

Internationale Umleitungen:

Ausfuhrvorgänge, die über das Smart Border System verknüpft werden, unabhängig von ei-

ner Erfassung im „Logistic Envelop“, und bei denen als vorgesehene Ausgangszollstelle eine

Zollstelle in einem anderen Mitgliedstaat (z.B. Niederlande) angegeben wurde, können aus

technischen Gründen derzeit nicht durch das Smart Border System international umgeleitet

werden. Ist hingegen eine vorgesehene Ausgangszollstelle in Frankreich angegeben, so sei

eine „nationale“ Umleitung innerhalb von Frankreich möglich. Die französische Zollverwal-

tung hat erklärt, dass sie an einer Lösung arbeite mit dem Ziel, auch für internationale Umlei-

tungen bis Anfang Juli den Ausgang über das Smart Border System bestätigen zu können.

„Logistic Envelop“:

Ein Großteil der Sendungen werde nicht korrekt „gepairt“. Fehle eine Verknüpfung der im

„Logistic Envelop“ erfassten Ausfuhrvorgänge erfolge keine Ausgangsbestätigung. In diesen

Fällen sind die Ausfuhrbegleitdokumente der Ausgangszollstelle gesondert vorzulegen.

„Pairing“ an der Ausgangszollstelle ohne ABD/ „Logistic Envelop“:

Hauptgrund für eine unterbliebene Ausgangsbestätigung sei die fehlende Vorlage des EAD

(Ausfuhrbegleitdokument)/ „Logistic Envelop“ durch den LKW-Fahrer zum Zeitpunkt des

„Pairings“ (passendes LKW-Kennzeichen) beim Durchlaufen des Smart-Borders. Tatsächlich

funktioniere die automatische Bestätigung durch die Smart Border nur, wenn der Fahrer die

EADs bzw. „Logistic Envelop“ vorzeige.

www.itzbund.de

Seite 3

Weitere Informationen zur Abfertigung in Frankreich, dem „Logistic Envelop“ und dem Smart

Border System sind auf der Seite der französischen Zollverwaltung (www.douane.gouv.fr)

sowie auf www.zoll.de unter der Fachmeldung „Brexit“ > Brexit und Zoll zu finden.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.