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DATUM 04. Juni 2021
BETREFF ATLAS – Info 0190/21
BEZUG
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GZ 06010302#00015#0190 – 0190/2021 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Ausfuhr (AES):
Fehlende Ausgangsbestätigungen bei Ausgangszollstellen in Frankreich mit Bestim
mungsland Großbritannien ohne Nordirland (GBR)
-
Derzeit gibt es ein erhöhtes Aufkommen fehlender Ausgangsbestätigungen bei Ausgangs
zollstellen in Frankreich nach GBR.
-
Die Ausgangsabfertigung in Frankreich wird, bei Ausgang via Eurotunnel und Fährverkehr,
mittels dem französischen Smart Border System abgewickelt. Fehlerhafte Anwendungen und
noch bestehende technische Defizite führen dazu, dass der Ausgang nicht bestätigt wird und
der Ausgang alternativ bei der Ausfuhrzollstelle in Deutschland nachzuweisen ist.
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Neben der Gestellung durch Vorlage einzelner Ausfuhrbegleitdokumente (EAD) kann dies
auch für mehrere Ausfuhrvorgänge, die in einem sog. „Logistic Envelop“ zusammengefasst
sind, gesammelt vorgenommen werden. Das Pairing zwischen den Ausfuhrvorgängen und
dem „Logistic Envelop“ muss jedoch zwingend vor dem Erreichen des Hafens geschehen.
Ein weiteres Pairing muss zwischen den Ausfuhrvorgängen/ „Logistic Envelop“ und dem
Grenzüberschreitenden Beförderungsmittel stattfinden, damit beim Fährverkehr mit Verlas-
sen des Hafens oder dem LKW bei Nutzung des Eurotunnel, die automatisierte Ausgangsbe-
stätigung vorgenommen wird. Dieses Pairing erfolgt mit der Gestellung der Waren beim Zoll.
Die französische Zollverwaltung weist auf folgende Fehlerursachen hin:
Internationale Umleitungen:
Ausfuhrvorgänge, die über das Smart Border System verknüpft werden, unabhängig von ei-
ner Erfassung im „Logistic Envelop“, und bei denen als vorgesehene Ausgangszollstelle eine
Zollstelle in einem anderen Mitgliedstaat (z.B. Niederlande) angegeben wurde, können aus
technischen Gründen derzeit nicht durch das Smart Border System international umgeleitet
werden. Ist hingegen eine vorgesehene Ausgangszollstelle in Frankreich angegeben, so sei
eine „nationale“ Umleitung innerhalb von Frankreich möglich. Die französische Zollverwal-
tung hat erklärt, dass sie an einer Lösung arbeite mit dem Ziel, auch für internationale Umlei-
tungen bis Anfang Juli den Ausgang über das Smart Border System bestätigen zu können.
„Logistic Envelop“:
Ein Großteil der Sendungen werde nicht korrekt „gepairt“. Fehle eine Verknüpfung der im
„Logistic Envelop“ erfassten Ausfuhrvorgänge erfolge keine Ausgangsbestätigung. In diesen
Fällen sind die Ausfuhrbegleitdokumente der Ausgangszollstelle gesondert vorzulegen.
„Pairing“ an der Ausgangszollstelle ohne ABD/ „Logistic Envelop“:
Hauptgrund für eine unterbliebene Ausgangsbestätigung sei die fehlende Vorlage des EAD
(Ausfuhrbegleitdokument)/ „Logistic Envelop“ durch den LKW-Fahrer zum Zeitpunkt des
„Pairings“ (passendes LKW-Kennzeichen) beim Durchlaufen des Smart-Borders. Tatsächlich
funktioniere die automatische Bestätigung durch die Smart Border nur, wenn der Fahrer die
EADs bzw. „Logistic Envelop“ vorzeige.
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Weitere Informationen zur Abfertigung in Frankreich, dem „Logistic Envelop“ und dem Smart
Border System sind auf der Seite der französischen Zollverwaltung (www.douane.gouv.fr)
sowie auf www.zoll.de unter der Fachmeldung „Brexit“ > Brexit und Zoll zu finden.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.