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BEARBEITET VON ZAR Schmitt

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E-MAIL Servicedesk@itzbund.de

DATUM 27. Mai 2021

BETREFF ATLAS – Info 0188/21

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010302#00015#0188 – 0188/2021 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Übergreifend:

Neueinrichtung/ Beendigung von Dienststellen im Kontext der Neu-Einrichtung der

Dienststelle Zollamt Metzingen (9680)

Folgende ATLAS-Dienststelle wird zum 01.07.2021 (00:00 Uhr) neu eingerichtet:

DS-Nr.

Dienststellen-Bezeichnung

9680

Hauptzollamt Ulm – Zollamt Metzingen

Kontaktdaten der neuen Dienststelle:

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Seite 2

Zollamt Metzingen

Paul-Lechler-Straße 1

72555 Metzingen

Telefon: 0731-9648-0

Fax: 0731 9648-299

E-Mail: poststelle.za-metzingen@zoll.bund.de

Folgende Dienststellen werden ab dem 01.07.2021 (00:00 Uhr) ungültig:

DS-Nr.

(alt)

DS-Bezeichnung (Beenden)

DS-Nr.

(neu)

Übernehmende DS (Bezeichnung)

9503

Hauptzollamt Ulm – Zollamt Nürtingen

9680

Hauptzollamt Ulm – Zollamt Metzingen

9530

Hauptzollamt Ulm – Zollamt Reutlingen

9680

Hauptzollamt Ulm –Zollamt Metzingen

Hinweise:

ATLAS-Bewilligung: Übertragung/ Zulassung von Orten im Zuständigkeitsgebiet der

zu beendenden Dienststellen 9503 und 9530 bei der übernehmenden Dienststelle

9680:

Die weitere Nutzung von Bewilligungen an Orten der zu beendenden Dienststellen

9503 (DE009503) und 9530 (DE009530) setzt voraus, dass diese Orte (mit Gültig-

keitsbeginn 01.07.2021) in der jeweiligen Bewilligung von dem zuständigen Haupt-

zollamt für die Dienststelle 9680 (DE009680) zugelassen sind. In Zweifelsfällen kon-

taktieren Sie bitte das zuständige Bewilligungs-Hauptzollamt.

Allgemeiner Hinweis zum Nachrichtenaustausch:

Ab dem 01.07.2021 ist es nicht mehr möglich, Teilnehmernachrichten an die been-

dete Dienststellen 9503 oder 9530 in allen ATLAS-Verfahrensbereichen (Einfuhr,

Versand, Ausfuhr, EAS) sowie in EMCS zu adressieren. Verarbeitungsnachrichten für

dort noch bestehende, offene Vorgänge erhalten die Teilnehmer jedoch auch nach

dem Gültigkeitsende der Dienststelle, zum Beispiel die Erledigungsinformation in

SumA (CUSFIN), den Einfuhrabgabenbescheid (CUSTAX), die Statusnachrichten

über den Abschluss der Beendigung eines Versandverfahrens (E_TBE_STA), die

Statusnachricht über den Abschluss des Ausgangs (E_EXT_STA) oder die Nachricht

Ausgangsvermerk (E_EXP_NOT).

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ATLAS-EINFUHR (SumA, Freier Verkehr, Aktive Veredelung, Zolllager):

Falls nach dem Gültigkeitsende der Dienststellen 9503 (Nürtingen) oder 9530 (Reut-

lingen) dort noch offene/ bestätigte SumA-Vorgänge/ Positionen vorhanden sind,

müssen die Einfuhr-Zollanmeldungen zur Erledigung dieser SumA-Positionen an die

übernehmende Dienststelle 9680 (Metzingen) übermittelt werden.

Die Angaben zur Erledigung der SumA-Position (Registriernummer AT/B/15 + Positi-

onsnummer + Stückzahl) können in diesen Fällen nicht in einem BE-Anteil gemacht

werden.

Bei Standardzollanmeldungen (EZA), vereinfachten Zollanmeldungen (vZA) oder An-

schreibungsmitteilungen (AZ) sind diese Angaben im Feld „Positionszusatz“ zu ma-

chen.

Für Versandanmeldungen sind die Modalitäten zur Angabe eines Verweises auf ei-

nen SumA-Vorgang/Position des aufgehobenen Zollamts 9503 oder 9530 beim Zoll-

amt 9680 zu erfragen.

Die Erledigung der offenen SumA-Positionen bei den beendeten Dienststellen 9503

oder 9530 erfolgt nach der Übermittlung der EZA, vZA, AZ oder Versandanmeldung

manuell durch Benutzer/innen der übernehmenden Dienststelle 9680. Weitere organi-

satorische Einzelheiten sind ggf. bei dieser Dienststelle zu erfragen.

SumA-Positionen, die beim Zollamt 9503 oder 9530 am 01.07.2021 noch den Status

„vorzeitig“ haben, können nicht mehr weiterbearbeitet werden. Für diese Waren muss

beim Zollamt 9680 ein neuer SumA-Vorgang angelegt werden.

Zollanmeldungen vor Gestellung (ZvG), für die beim Zollamt 9503 oder 9530 bis zum

01.07.2021 noch keine Gestellung erfolgt ist, können nicht mehr weiterbearbeitet wer-

den. Für die Waren ist eine neue Zollanmeldung an das Zollamt 9680 zu übermitteln.

Die Übermittlung einer Nachricht CUSCON mit Angaben zu offenen SumA-Positionen

der beendeten Dienststelle im BE-Anteil ist nicht möglich.

Alle anderen SumA- oder Einfuhr-Vorgänge, die im Zeitpunkt der Beendigung beim

Zollamt 9503 oder 9530 noch „offen“ sind, werden von der übernehmenden Dienst-

stelle 9680 abschließend bearbeitet.

ATLAS-VERSAND (NCTS):

Vorgänge, die in Versand-Überführung bei der Abgangszollstelle DE009503 oder

DE009530 bis zum 01.07.2021 noch nicht abschließend bearbeitet sind, können nicht

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mehr bis zur Überlassung bearbeitet werden. Aus diesem Grund kann es an den letz-

ten Tagen der Gültigkeit (29./30.96.2021) vermehrt zu Nichtannahmen oder Ungültig-

keitserklärungen für diese Versandanmeldungen kommen.

Vorgänge, für die bei der Bestimmungsstelle DE009503 oder DE009530 am

01.07.2021 die Beendigung noch nicht abgeschlossen ist, werden von der überneh-

menden Bestimmungsstelle DE009680 weiterbearbeitet. Nach dem Abschluss der

Beendigung wird in diesen Fällen immer ein SumA-Vorgang bei der beendeten

Dienststelle erzeugt.

Ein Zugelassener Empfänger (ZE), der lediglich die Nachricht Ankunftsanzeige

(E_AN) an DE009503 oder DE009530 übermittelt hat, kann ab dem 01.07.2021 die

Nachricht Entladekommentar (E_UR) an die übernehmende Bestimmungsstelle

DE009680 übermitteln.

Die Erledigung von überlassenen Versandvorgängen der Abgangszollstelle D009503

oder DE009530 erfolgt auch nach deren Gültigkeitsende. In den meisten Fällen

kommt es zur automatisierten Erledigung des Versandvorgangs und zur Zustellung

der entsprechenden Statusnachricht (E_TUF_STA) an den Teilnehmer bei der Ab-

gangszollstelle, nachdem die Beendigung mit einem positiven Kontrollergebnis bei

der Bestimmungszollstelle abgeschlossen wurde.

ATLAS-AUSFUHR (AES):

Vorgänge, die in Ausfuhr-Überführung (EXP) bei der Ausfuhrzollstelle DE009503 o-

der DE009530 bis zum 01.07.2021 noch nicht abschließend bearbeitet sind, können

von der übernehmenden Ausfuhrzollstelle DE009680 weiterbearbeitet werden.

Für überlassene und noch nicht erledigte Ausfuhrvorgänge der Ausfuhrzollstelle

DE009503 oder DE009530 kann der Teilnehmer bei der Ausfuhrzollstelle die Nach-

richt „Ergänzende Ausfuhranmeldung“ (eAM/ E_EXP_ENT) ab dem 01.07.2021 an

die übernehmende Ausfuhrzollstelle adressieren. Technischer Nachrichtenempfänger

ist dann = DE009680; im Feld „Ausfuhrzollstelle für die eAM“ muss die Nummer der

nicht mehr gültigen Ausfuhrzollstelle (DE009503 oder DE009530) angegeben wer-

den.

Wenn nach dem Gültigkeitsende von DE009503 oder DE009530 im Rahmen des

Nachforschungsverfahrens Nachrichten E_EXP_FUP eingehen, muss die Antwort-

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nachricht E_EXP_EXT an den technischen Nachrichtenempfänger = DE009680 über-

mittelt werden und als Ausfuhrzollstelle in der Nachricht = DE009503 bzw. DE009530

angegeben werden.

In den meisten Fällen kommt es auch nach dem Gültigkeitsende von DE009503 oder

DE009530 zur automatisierten Erledigung des Ausfuhrvorgangs und zur Zustellung

des Ausgangsvermerks mit der Nachricht E_EXP_NOT an den Teilnehmer bei der

Ausfuhrzollstelle oder an den Nutzer der IAA-Plus.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.