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BEARBEITET VON ZAR Schmitt
TEL 0800/8007-545-1
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E-MAIL Servicedesk@itzbund.de
DATUM 27. Mai 2021
BETREFF ATLAS – Info 0188/21
BEZUG
ANLAGEN
GZ 06010302#00015#0188 – 0188/2021 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Übergreifend:
Neueinrichtung/ Beendigung von Dienststellen im Kontext der Neu-Einrichtung der
Dienststelle Zollamt Metzingen (9680)
Folgende ATLAS-Dienststelle wird zum 01.07.2021 (00:00 Uhr) neu eingerichtet:
DS-Nr.
Dienststellen-Bezeichnung
9680
Hauptzollamt Ulm – Zollamt Metzingen
Kontaktdaten der neuen Dienststelle:
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Seite 2
Zollamt Metzingen
Paul-Lechler-Straße 1
72555 Metzingen
Telefon: 0731-9648-0
Fax: 0731 9648-299
E-Mail: poststelle.za-metzingen@zoll.bund.de
Folgende Dienststellen werden ab dem 01.07.2021 (00:00 Uhr) ungültig:
DS-Nr.
(alt)
DS-Bezeichnung (Beenden)
DS-Nr.
(neu)
Übernehmende DS (Bezeichnung)
9503
Hauptzollamt Ulm – Zollamt Nürtingen
9680
Hauptzollamt Ulm – Zollamt Metzingen
9530
Hauptzollamt Ulm – Zollamt Reutlingen
9680
Hauptzollamt Ulm –Zollamt Metzingen
Hinweise:
ATLAS-Bewilligung: Übertragung/ Zulassung von Orten im Zuständigkeitsgebiet der
zu beendenden Dienststellen 9503 und 9530 bei der übernehmenden Dienststelle
9680:
•
Die weitere Nutzung von Bewilligungen an Orten der zu beendenden Dienststellen
9503 (DE009503) und 9530 (DE009530) setzt voraus, dass diese Orte (mit Gültig-
keitsbeginn 01.07.2021) in der jeweiligen Bewilligung von dem zuständigen Haupt-
zollamt für die Dienststelle 9680 (DE009680) zugelassen sind. In Zweifelsfällen kon-
taktieren Sie bitte das zuständige Bewilligungs-Hauptzollamt.
Allgemeiner Hinweis zum Nachrichtenaustausch:
•
Ab dem 01.07.2021 ist es nicht mehr möglich, Teilnehmernachrichten an die been-
dete Dienststellen 9503 oder 9530 in allen ATLAS-Verfahrensbereichen (Einfuhr,
Versand, Ausfuhr, EAS) sowie in EMCS zu adressieren. Verarbeitungsnachrichten für
dort noch bestehende, offene Vorgänge erhalten die Teilnehmer jedoch auch nach
dem Gültigkeitsende der Dienststelle, zum Beispiel die Erledigungsinformation in
SumA (CUSFIN), den Einfuhrabgabenbescheid (CUSTAX), die Statusnachrichten
über den Abschluss der Beendigung eines Versandverfahrens (E_TBE_STA), die
Statusnachricht über den Abschluss des Ausgangs (E_EXT_STA) oder die Nachricht
Ausgangsvermerk (E_EXP_NOT).
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ATLAS-EINFUHR (SumA, Freier Verkehr, Aktive Veredelung, Zolllager):
•
Falls nach dem Gültigkeitsende der Dienststellen 9503 (Nürtingen) oder 9530 (Reut-
lingen) dort noch offene/ bestätigte SumA-Vorgänge/ Positionen vorhanden sind,
müssen die Einfuhr-Zollanmeldungen zur Erledigung dieser SumA-Positionen an die
übernehmende Dienststelle 9680 (Metzingen) übermittelt werden.
•
Die Angaben zur Erledigung der SumA-Position (Registriernummer AT/B/15 + Positi-
onsnummer + Stückzahl) können in diesen Fällen nicht in einem BE-Anteil gemacht
werden.
•
Bei Standardzollanmeldungen (EZA), vereinfachten Zollanmeldungen (vZA) oder An-
schreibungsmitteilungen (AZ) sind diese Angaben im Feld „Positionszusatz“ zu ma-
chen.
•
Für Versandanmeldungen sind die Modalitäten zur Angabe eines Verweises auf ei-
nen SumA-Vorgang/Position des aufgehobenen Zollamts 9503 oder 9530 beim Zoll-
amt 9680 zu erfragen.
•
Die Erledigung der offenen SumA-Positionen bei den beendeten Dienststellen 9503
oder 9530 erfolgt nach der Übermittlung der EZA, vZA, AZ oder Versandanmeldung
manuell durch Benutzer/innen der übernehmenden Dienststelle 9680. Weitere organi-
satorische Einzelheiten sind ggf. bei dieser Dienststelle zu erfragen.
•
SumA-Positionen, die beim Zollamt 9503 oder 9530 am 01.07.2021 noch den Status
„vorzeitig“ haben, können nicht mehr weiterbearbeitet werden. Für diese Waren muss
beim Zollamt 9680 ein neuer SumA-Vorgang angelegt werden.
•
Zollanmeldungen vor Gestellung (ZvG), für die beim Zollamt 9503 oder 9530 bis zum
01.07.2021 noch keine Gestellung erfolgt ist, können nicht mehr weiterbearbeitet wer-
den. Für die Waren ist eine neue Zollanmeldung an das Zollamt 9680 zu übermitteln.
Die Übermittlung einer Nachricht CUSCON mit Angaben zu offenen SumA-Positionen
der beendeten Dienststelle im BE-Anteil ist nicht möglich.
•
Alle anderen SumA- oder Einfuhr-Vorgänge, die im Zeitpunkt der Beendigung beim
Zollamt 9503 oder 9530 noch „offen“ sind, werden von der übernehmenden Dienst-
stelle 9680 abschließend bearbeitet.
ATLAS-VERSAND (NCTS):
•
Vorgänge, die in Versand-Überführung bei der Abgangszollstelle DE009503 oder
DE009530 bis zum 01.07.2021 noch nicht abschließend bearbeitet sind, können nicht
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mehr bis zur Überlassung bearbeitet werden. Aus diesem Grund kann es an den letz-
ten Tagen der Gültigkeit (29./30.96.2021) vermehrt zu Nichtannahmen oder Ungültig-
keitserklärungen für diese Versandanmeldungen kommen.
•
Vorgänge, für die bei der Bestimmungsstelle DE009503 oder DE009530 am
01.07.2021 die Beendigung noch nicht abgeschlossen ist, werden von der überneh-
menden Bestimmungsstelle DE009680 weiterbearbeitet. Nach dem Abschluss der
Beendigung wird in diesen Fällen immer ein SumA-Vorgang bei der beendeten
Dienststelle erzeugt.
Ein Zugelassener Empfänger (ZE), der lediglich die Nachricht Ankunftsanzeige
(E_AN) an DE009503 oder DE009530 übermittelt hat, kann ab dem 01.07.2021 die
Nachricht Entladekommentar (E_UR) an die übernehmende Bestimmungsstelle
DE009680 übermitteln.
•
Die Erledigung von überlassenen Versandvorgängen der Abgangszollstelle D009503
oder DE009530 erfolgt auch nach deren Gültigkeitsende. In den meisten Fällen
kommt es zur automatisierten Erledigung des Versandvorgangs und zur Zustellung
der entsprechenden Statusnachricht (E_TUF_STA) an den Teilnehmer bei der Ab-
gangszollstelle, nachdem die Beendigung mit einem positiven Kontrollergebnis bei
der Bestimmungszollstelle abgeschlossen wurde.
ATLAS-AUSFUHR (AES):
•
Vorgänge, die in Ausfuhr-Überführung (EXP) bei der Ausfuhrzollstelle DE009503 o-
der DE009530 bis zum 01.07.2021 noch nicht abschließend bearbeitet sind, können
von der übernehmenden Ausfuhrzollstelle DE009680 weiterbearbeitet werden.
•
Für überlassene und noch nicht erledigte Ausfuhrvorgänge der Ausfuhrzollstelle
DE009503 oder DE009530 kann der Teilnehmer bei der Ausfuhrzollstelle die Nach-
richt „Ergänzende Ausfuhranmeldung“ (eAM/ E_EXP_ENT) ab dem 01.07.2021 an
die übernehmende Ausfuhrzollstelle adressieren. Technischer Nachrichtenempfänger
ist dann = DE009680; im Feld „Ausfuhrzollstelle für die eAM“ muss die Nummer der
nicht mehr gültigen Ausfuhrzollstelle (DE009503 oder DE009530) angegeben wer-
den.
•
Wenn nach dem Gültigkeitsende von DE009503 oder DE009530 im Rahmen des
Nachforschungsverfahrens Nachrichten E_EXP_FUP eingehen, muss die Antwort-
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nachricht E_EXP_EXT an den technischen Nachrichtenempfänger = DE009680 über-
mittelt werden und als Ausfuhrzollstelle in der Nachricht = DE009503 bzw. DE009530
angegeben werden.
In den meisten Fällen kommt es auch nach dem Gültigkeitsende von DE009503 oder
DE009530 zur automatisierten Erledigung des Ausfuhrvorgangs und zur Zustellung
des Ausgangsvermerks mit der Nachricht E_EXP_NOT an den Teilnehmer bei der
Ausfuhrzollstelle oder an den Nutzer der IAA-Plus.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.