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DATUM

12. Mai 2021

BETREFF ATLAS – Info 0182/21

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010302#0015#0182 – 0182/2021 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Einfuhr:

Abfertigung von geringwertigen Sendungen ab 01.07.2021

1. Anmeldung von IOSS und Special Arrangement in ATLAS ab 1. Juli 2021

Für eine effiziente zoll- und einfuhrumsatzsteuerrechtliche Behandlung von geringwertigen

Sendungen bis zu 150 Euro Sachwert wird die neue Fachanwendung ATLAS-IMPOST (Im-

portabfertigung von Post- und Kuriersendungen) entwickelt. Mit dieser Fachanwendung kön

nen auf elektronischem Wege Informationen ausgetauscht werden. Dies betrifft z.B. die Ab-

gabe von Zollanmeldungen, den Informationsaustausch über geplante Kontrollen und das

Empfangen von Abgabenbescheiden.

-

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Trotz intensivster Anstrengungen wird ATLAS-IMPOST allerdings am 1. Juli 2021 nicht zur

Verfügung stehen.

Für den Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2021 und 15. Januar 2022 (geplanter Echtbetriebsbe

ginn von ATLAS-IMPOST) sind Zollanmeldungen grundsätzlich in der Fachanwendung AT-

LAS-Zollbehandlung als Einzelzollanmeldung (Standardzollanmeldung mit vollem Daten-

kranz) abzugeben.

-

Um die Nutzung des IOSS-Verfahrens anzuzeigen, sind in ATLAS die folgenden Angaben zu

machen:

-

Feld „Verfahrenscode“: 4000 oder 4900

-

Feld „EU-Code“: C07+F48

-

Feld „Zusätzliche steuerliche Verweise (Kennnummer)“: IOSS-IDNr.

(Stelle 01-03 „FR5“, Stelle 04-05 „IM“, Stelle 06-15 individuelle Zeichenkette – keine

Leerzeichen verwenden!)

-

WICHTIG! Für 9.0er Nachrichten ist die IOSS-IDNr. im Feld „USt-IdNr.“ in der oben

stehenden Schreibweise zu erfassen.

-

Für die Inanspruchnahme des Special Arrangements (§21a UStG) sind in ATLAS die folge

den Angaben zu machen:

n-

-

Feld „Verfahrenscode“: 4000 oder 4900

-

Feld „EU-Code“: C07+F49

-

Feld „Zahlungsart“: „E“, „F“, „G“ oder „Z“ (Zahlungsaufschub)

Die Möglichkeit zur Testung der Teilnehmer-Software vor dem 1. Juli 2021 wird zurzeit ge

prüft. Hierzu und mit weiteren Informationen zu IOSS und Special Arrangement wird noch

eine gesonderte ATLAS-Info veröffentlicht werden.

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2. Übergangsregelung bei großem Sendungsvolumen

Bis zum Echtbetriebsbeginn der neuen Fachanwendung ATLAS-IMPOST voraussichtlich

zum 15. Januar 2022 kann bei entsprechend großen Sendungsvolumen (3.000 oder mehr

zusätzliche Zollanmeldungen täglich) auch eine alternative, fachliche Übergangsregelung ge-

nutzt werden. Diese Übergangsregelung betrifft neben der Abgabenerhebung auch die Pro-

zesse für die zollamtliche Überwachung, die Auswahl von Sendungen für Beschauen und die

Prüfung der Gültigkeit der IOSS-Registriernummern. Diese Prozesse sind unbedingt im Vor-

wege mit der Generalzolldirektion und der zuständigen Zollstelle abzustimmen.

Im Auftrag

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Schmitt

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