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BEARBEITET VON ZAR Schmitt
TEL
0800/8007-545-1
FAX 069/20971-584
Servicedesk@itzbund.de
DATUM
12. Mai 2021
BETREFF ATLAS – Info 0182/21
BEZUG
ANLAGEN
GZ 06010302#0015#0182 – 0182/2021 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Einfuhr:
Abfertigung von geringwertigen Sendungen ab 01.07.2021
1. Anmeldung von IOSS und Special Arrangement in ATLAS ab 1. Juli 2021
Für eine effiziente zoll- und einfuhrumsatzsteuerrechtliche Behandlung von geringwertigen
Sendungen bis zu 150 Euro Sachwert wird die neue Fachanwendung ATLAS-IMPOST (Im-
portabfertigung von Post- und Kuriersendungen) entwickelt. Mit dieser Fachanwendung kön
nen auf elektronischem Wege Informationen ausgetauscht werden. Dies betrifft z.B. die Ab-
gabe von Zollanmeldungen, den Informationsaustausch über geplante Kontrollen und das
Empfangen von Abgabenbescheiden.
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Trotz intensivster Anstrengungen wird ATLAS-IMPOST allerdings am 1. Juli 2021 nicht zur
Verfügung stehen.
Für den Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2021 und 15. Januar 2022 (geplanter Echtbetriebsbe
ginn von ATLAS-IMPOST) sind Zollanmeldungen grundsätzlich in der Fachanwendung AT-
LAS-Zollbehandlung als Einzelzollanmeldung (Standardzollanmeldung mit vollem Daten-
kranz) abzugeben.
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Um die Nutzung des IOSS-Verfahrens anzuzeigen, sind in ATLAS die folgenden Angaben zu
machen:
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Feld „Verfahrenscode“: 4000 oder 4900
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Feld „EU-Code“: C07+F48
-
Feld „Zusätzliche steuerliche Verweise (Kennnummer)“: IOSS-IDNr.
(Stelle 01-03 „FR5“, Stelle 04-05 „IM“, Stelle 06-15 individuelle Zeichenkette – keine
Leerzeichen verwenden!)
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WICHTIG! Für 9.0er Nachrichten ist die IOSS-IDNr. im Feld „USt-IdNr.“ in der oben
stehenden Schreibweise zu erfassen.
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Für die Inanspruchnahme des Special Arrangements (§21a UStG) sind in ATLAS die folge
den Angaben zu machen:
n-
-
Feld „Verfahrenscode“: 4000 oder 4900
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Feld „EU-Code“: C07+F49
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Feld „Zahlungsart“: „E“, „F“, „G“ oder „Z“ (Zahlungsaufschub)
Die Möglichkeit zur Testung der Teilnehmer-Software vor dem 1. Juli 2021 wird zurzeit ge
prüft. Hierzu und mit weiteren Informationen zu IOSS und Special Arrangement wird noch
eine gesonderte ATLAS-Info veröffentlicht werden.
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2. Übergangsregelung bei großem Sendungsvolumen
Bis zum Echtbetriebsbeginn der neuen Fachanwendung ATLAS-IMPOST voraussichtlich
zum 15. Januar 2022 kann bei entsprechend großen Sendungsvolumen (3.000 oder mehr
zusätzliche Zollanmeldungen täglich) auch eine alternative, fachliche Übergangsregelung ge-
nutzt werden. Diese Übergangsregelung betrifft neben der Abgabenerhebung auch die Pro-
zesse für die zollamtliche Überwachung, die Auswahl von Sendungen für Beschauen und die
Prüfung der Gültigkeit der IOSS-Registriernummern. Diese Prozesse sind unbedingt im Vor-
wege mit der Generalzolldirektion und der zuständigen Zollstelle abzustimmen.
Im Auftrag
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Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.