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DATUM 07. Mai 2021

BETREFF ATLAS – Info 0178/21

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010302#0015#0178 – 0178/2021 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS-Einfuhr

Änderung zum 08.05.2021

Windhundkontingente für landwirtschaftliche Erzeugnisse; Beantragung von Zollkon

tingenten

-

Alle Unterlagen, die zur Gewährung eines Windhundkontingents erforderlich sind, sind gemäß

Artikel 163 Abs. 2 UZK i.V.m. Art. 50 UZK-IA bereits zusammen mit der Zollanmeldung vorzu-

legen (siehe Textziffer 3.1.2 Absatz 5 Verfahrensanweisung ATLAS).

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Seite 2

Als ,,erforderlich‘‘ gelten alle Unterlagen, die im EZT in der Spalte ,,weitere Informationen‘‘

durch eine Bedingung/Fußnote gefordert werden.

Im IT-Verfahren ATLAS wird dieser Grundsatz im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Er-

zeugnissen, die unter die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 fallen, ab dem

08.05.2021 umgesetzt.

Wird eine solche Unterlage nicht vorgelegt, kann das Kontingent nicht in Anspruch genommen

werden.

Stellt sich bei der Abfertigung heraus, dass eine Unterlage (selbst, wenn sie als ,vorhanden‘

angemeldet wurde) bei der Zollstelle nicht vorgelegt wurde, dann sind die Voraussetzungen

der Art. 163 Abs. 2 UZK i.V.m. Art. 50 UZK-IA nicht erfüllt mit der Folge, dass zur Nachreichung

der Unterlage aufgefordert wird. Um das Kontingent dennoch in Anspruch nehmen zu können,

müssen die fehlenden Dokumente schnellstmöglich nachgereicht werden.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.