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DATUM 07. Mai 2021
BETREFF ATLAS – Info 0178/21
BEZUG
ANLAGEN
GZ 06010302#0015#0178 – 0178/2021 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS-Einfuhr
Änderung zum 08.05.2021
Windhundkontingente für landwirtschaftliche Erzeugnisse; Beantragung von Zollkon
tingenten
-
Alle Unterlagen, die zur Gewährung eines Windhundkontingents erforderlich sind, sind gemäß
Artikel 163 Abs. 2 UZK i.V.m. Art. 50 UZK-IA bereits zusammen mit der Zollanmeldung vorzu-
legen (siehe Textziffer 3.1.2 Absatz 5 Verfahrensanweisung ATLAS).
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Seite 2
Als ,,erforderlich‘‘ gelten alle Unterlagen, die im EZT in der Spalte ,,weitere Informationen‘‘
durch eine Bedingung/Fußnote gefordert werden.
Im IT-Verfahren ATLAS wird dieser Grundsatz im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Er-
zeugnissen, die unter die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 fallen, ab dem
08.05.2021 umgesetzt.
Wird eine solche Unterlage nicht vorgelegt, kann das Kontingent nicht in Anspruch genommen
werden.
Stellt sich bei der Abfertigung heraus, dass eine Unterlage (selbst, wenn sie als ,vorhanden‘
angemeldet wurde) bei der Zollstelle nicht vorgelegt wurde, dann sind die Voraussetzungen
der Art. 163 Abs. 2 UZK i.V.m. Art. 50 UZK-IA nicht erfüllt mit der Folge, dass zur Nachreichung
der Unterlage aufgefordert wird. Um das Kontingent dennoch in Anspruch nehmen zu können,
müssen die fehlenden Dokumente schnellstmöglich nachgereicht werden.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.