0174/21 PDF, 336 KB

www.itzbund.de

POSTANSCHRIFT ITZBund, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn

An alle

Clearing Center

per E-Mail

HAUSANSCHRIFT Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt

BEARBEITET VON ZAR Schmitt

TEL 0800/8007-545-1

FAX 069/20971-584

E-MAIL Servicedesk@itzbund.de

DATUM 30. April 2021

BETREFF ATLAS – Info 0174/21

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010302#0015#0174 – 0174/2021 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Einfuhr:

Textänderung der Unterlagencodierung 8GGO / neue Codierung 8GIX

Für die Überführung von forstlichem Vermehrungsgut (in der Anlage zum Forstvermehrungs-

gutgesetz (FoVG) aufgeführte Baumarten und künstliche Hypriden) in den zollrechtlich freien

Verkehr ist die von der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) ausgestellte

„Einfuhranzeige für forstliches Vermehrungsgut gemäß § 8 Abs. 1 Forstvermehrungs-

gut-Durchführungsverordnung (FoVDV)“ mit der Unterlagencodierung 8GGO anzumel-

den. Die Einfuhranzeige wird von der Zollstelle geprüft und abgeschrieben. Das abgeschrie-

bene Originaldokument wird anschließend dem Beteiligten zur Übersendung an die BLE zu-

rückgegeben.

www.itzbund.de

Seite 2

Neben der Einfuhranzeige ist der Zollstelle auch das „Stammzertifikat bzw. gleichwertiges

Zeugnis eines Drittlandes nach §15 Abs. 3 Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG)“ mit der

Unterlagencodierung 8GIQ anzumelden und vorzulegen.

Eine von der BLE ausgestellte „Ausnahmeerlaubnis der BLE für forstliches Vermeh-

rungsgut nach § 15 Abs. 1 FoVG bzw. § 21 FoVG“ ist mit der neu geschaffenen Unterla-

gencodierung 8GIX in der Zollanmeldung anzumelden.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.