www.itzbund.de
POSTANSCHRIFT ITZBund, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn
An alle
Clearing Center
per E-Mail
HAUSANSCHRIFT Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt
BEARBEITET VON ZAR Schmitt
TEL 0800/8007-545-1
FAX 069/20971-584
E-MAIL Servicedesk@itzbund.de
DATUM 30. April 2021
BETREFF ATLAS – Info 0174/21
BEZUG
ANLAGEN
GZ 06010302#0015#0174 – 0174/2021 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Einfuhr:
Textänderung der Unterlagencodierung 8GGO / neue Codierung 8GIX
Für die Überführung von forstlichem Vermehrungsgut (in der Anlage zum Forstvermehrungs-
gutgesetz (FoVG) aufgeführte Baumarten und künstliche Hypriden) in den zollrechtlich freien
Verkehr ist die von der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) ausgestellte
„Einfuhranzeige für forstliches Vermehrungsgut gemäß § 8 Abs. 1 Forstvermehrungs-
gut-Durchführungsverordnung (FoVDV)“ mit der Unterlagencodierung 8GGO anzumel-
den. Die Einfuhranzeige wird von der Zollstelle geprüft und abgeschrieben. Das abgeschrie-
bene Originaldokument wird anschließend dem Beteiligten zur Übersendung an die BLE zu-
rückgegeben.
www.itzbund.de
Seite 2
Neben der Einfuhranzeige ist der Zollstelle auch das „Stammzertifikat bzw. gleichwertiges
Zeugnis eines Drittlandes nach §15 Abs. 3 Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG)“ mit der
Unterlagencodierung 8GIQ anzumelden und vorzulegen.
Eine von der BLE ausgestellte „Ausnahmeerlaubnis der BLE für forstliches Vermeh-
rungsgut nach § 15 Abs. 1 FoVG bzw. § 21 FoVG“ ist mit der neu geschaffenen Unterla-
gencodierung 8GIX in der Zollanmeldung anzumelden.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.