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DATUM 30. März 2021

BETREFF ATLAS – Info 0167/21

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010302#0015#0167 – 0167/2021 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Ausfuhr:

Anmeldung der Codierung „C626“ (BTI - Entscheidung in Bezug auf verbindliche Zoll

tarifauskünfte)

-

Mit Umstellung auf das Release AES 3.0 kann folgende Unterlagencodierung aus der Unter-

lagenliste I0136 vom Beteiligten zwar angemeldet werden, eine Übermittlung an die Zollstel-

len erfolgt jedoch nicht:

C626 BTI - Entscheidung in Bezug auf verbindliche Zolltarifauskünfte.

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Seite 2

Diese Codierung ist zukünftig - mit zertifizierter Teilnehmersoftware AES 3.0 - als Art der in

Anspruch genommen Bewilligungsnummer in der neuen Datengruppe "Bewilligung" auf Posi-

tionsebene und nicht mehr als Unterlagencodierung anzugeben. Migrationsregeln für das

noch laufende Release AES 2.4 bestehen nicht.

In der Übergangszeit - bis zur Umstellung der Teilnehmersoftware auf AES 3.0 - kann statt-

dessen aushilfsweise folgende Unterlagencodierung aus der Unterlagencodeliste I0136 ver-

wendet werden:

Nzzz Sonstige Unterlagen

Bei Anmeldung der Codierung Nzzz ist im Datenfeld „Zusatz“ unter Angabe der Codierung

C626 darauf hinzuweisen, dass es sich um eine verbindliche Zolltarifauskunft handelt.

Hinweis: Bei der Codierung Nzzz handelt es sich im eine nationale Codierung. Liegt die Aus

gangszollstelle in einem anderen Mitgliedstaat, wird in einer internationalen Vorabanzeige

diese Unterlage nicht übermittelt.

-

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.