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DATUM 19. März 2021
BETREFF ATLAS – Info 0161/21
BEZUG
ANLAGEN
GZ 06010302#0015#0161 – 0161/2021 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Einfuhr:
Handels- und Kooperationsabkommen mit dem Vereinigten Königreich – Präferenzge
währung durch Anmelden der TARIC-Unterlagencodierung „U117“ – (Gewissheit des
Einführers)
-
Mit ATLAS-Info 0109/20 vom 30.12.2020 wurde über die Möglichkeiten der Präferenzgewäh-
rung für Waren mit Ursprung in dem Vereinigten Königreich informiert. Zur Präferenzgewäh-
rung ist eine der folgenden Unterlagencodierungen anzumelden:
•
U116 (Erklärung zum Ursprung)
oder
•
U117 (Gewissheit des Einführers)
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Seite 2
oder
•
U118 (Erklärung zum Ursprung für mehrere Lieferungen identischer Erzeugnisse).
Aus gegebener Veranlassung weise ich bezüglich des Anmeldens der TARIC-Unterlagenco
dierung „U117“ auf Folgendes hin:
-
•
Stellt sich im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens oder einer späteren Präferenz-
prüfung heraus, dass der Einführer tatsächlich nicht über die zur Anmeldung der „Ge-
wissheit des Einführers“ notwendigen belastbaren Informationen über die Ursprungs-
eigenschaft der Ware verfügt, so ist die Präferenzgewährung durch die Zollbehörden
nicht möglich. Der Drittlandszollsatz ist anzuwenden.
•
Ggf. beim Einführer vorhandene Erklärungen zum Ursprung („U116“ oder „U118“)
können in diesen Fällen nachträglich nicht mehr anerkannt werden.
Nähere Informationen können der Fachmeldung vom 05.03.2021 entnommen werden.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.