0161/21 PDF, 420 KB

www.itzbund.de

POSTANSCHRIFT ITZBund, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn

An alle

Clearing Center

per E-Mail

HAUSANSCHRIFT Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt

BEARBEITET VON ZAR Schmitt

TEL 0800/8007-545-1

FAX 069/20971-584

E-MAIL Servicedesk@itzbund.de

DATUM 19. März 2021

BETREFF ATLAS – Info 0161/21

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010302#0015#0161 – 0161/2021 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Einfuhr:

Handels- und Kooperationsabkommen mit dem Vereinigten Königreich – Präferenzge

währung durch Anmelden der TARIC-Unterlagencodierung „U117“ – (Gewissheit des

Einführers)

-

Mit ATLAS-Info 0109/20 vom 30.12.2020 wurde über die Möglichkeiten der Präferenzgewäh-

rung für Waren mit Ursprung in dem Vereinigten Königreich informiert. Zur Präferenzgewäh-

rung ist eine der folgenden Unterlagencodierungen anzumelden:

U116 (Erklärung zum Ursprung)

oder

U117 (Gewissheit des Einführers)

www.itzbund.de

Seite 2

oder

U118 (Erklärung zum Ursprung für mehrere Lieferungen identischer Erzeugnisse).

Aus gegebener Veranlassung weise ich bezüglich des Anmeldens der TARIC-Unterlagenco

dierung „U117“ auf Folgendes hin:

-

Stellt sich im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens oder einer späteren Präferenz-

prüfung heraus, dass der Einführer tatsächlich nicht über die zur Anmeldung der „Ge-

wissheit des Einführers“ notwendigen belastbaren Informationen über die Ursprungs-

eigenschaft der Ware verfügt, so ist die Präferenzgewährung durch die Zollbehörden

nicht möglich. Der Drittlandszollsatz ist anzuwenden.

Ggf. beim Einführer vorhandene Erklärungen zum Ursprung („U116“ oder „U118“)

können in diesen Fällen nachträglich nicht mehr anerkannt werden.

Nähere Informationen können der Fachmeldung vom 05.03.2021 entnommen werden.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.