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DATUM 18. März 2021

BETREFF ATLAS – Info 0159/21

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010302#0015#0159 – 0159/2021 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Ausfuhr:

Informationen zur Umstellung auf das Release AES 3.0

Fehlende Ausgabe der Codierung „3LLK“

Seit Inbetriebnahme von AES 3.0 wird die vom Beteiligten angemeldete Unterlagencodie-

rung „3LLK“ (Angaben zum abweichenden außenwirtschaftsrechtlichen Ausführer) weder auf

dem Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ausgegeben noch mit der Überlassungsnachricht über-

mittelt. Dieser Umstand wird mit dem Wartungsfenster 01 zum 27.03.2021 behoben, so dass

auch zukünftig das ABD und die Überlassungsnachricht die Codierung „3LLK“ wieder aufwei-

sen.

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Seite 2

Anmeldung von Vorpapieren

Mit Umstellung auf das Release AES 3.0 können folgende Werte aus der EU Codeliste

C0014 „Vorpapier“ vom Beteiligten zwar angemeldet werden, eine Übermittlung an die Zoll-

stellen erfolgt jedoch nicht:

720

Frachtbrief CIM

CO

Einheitspapier mit Art der Anmeldung "CO"

EU

Einheitspapier mit Art der Anmeldung "EU"

EX

Einheitspapier mit Art der Anmeldung "EX"

IM

Einheitspapier mit Art der Anmeldung "IM"

ZZZ

Sonstige

Die Europäische Kommission sieht zukünftig für diese EU-Codierungen keinen Anwendungs-

bereich und stellt somit auch keine Migrationsregeln für das noch laufende Release AES 2.4

bereit.

Soweit das Erfordernis gesehen wird, diese Codierungen weiter zu verwenden, ist in einer

Übergangszeit - bis zur Umstellung der Teilnehmersoftware auf AES 3.0 - stattdessen aus-

hilfsweise folgende Unterlagencodierung aus der Unterlagencodeliste I0136 zu verwenden:

Nzzz Sonstige Unterlagen

Bei Anmeldung der Codierung Nzzz ist im Datenfeld „Zusatz“ darauf hinzuweisen, dass es

sich um ein Vorpapier handelt und die betreffende Codierung aus der Codeliste C0014 anzu-

geben.

Hinweis: Bei der Codierung Nzzz handelt es sich im eine nationale Codierung. Liegt die Aus

gangszollstelle in einem anderen Mitgliedstaat wird in einer internationalen Vorabanzeige

diese Unterlage nicht übermittelt.

-

Umstellung der IAA Plus auf den UZK

Die UZK Anpassungen an den Teilnehmernachrichten / an den Benutzeroberflächen gelten

vorerst nicht für die IAA Plus. Hier besteht weiterhin das Nachrichtenformat des Releases

AES 2.4.4. Eine Umstellung auf das Format AES 3.0 erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

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Seite 3

Abkündigung der vorhergehenden Verfahren 61, 63, 68

Seit dem 11.03.2021 sind folgende Codierungen für die vorhergehenden Verfahren in der

Codeliste I0100 „Verfahrenscodes und EU-Codes“ abgekündigt und stehen nicht mehr zur

Anmeldung in AES zur Verfügung:

61

Wiedereinfuhr mit gleichzeitiger Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien

Verkehr ohne steuerbefreiende Lieferung

63

Wiedereinfuhr und gleichzeitige Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Ver

kehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat, gege-

benenfalls mit Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren der

Steueraussetzung

-

68

Wiedereinfuhr mit gleichzeitiger Überlassung zum zoll- und teilweise steuerrechtlich

freien Verkehr und Überführung in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerver-

fahren

Zukünftig sind folgende Codierungen für das vorhergehende Verfahren zu verwenden:

40

Gleichzeitige Überlassung von Waren zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr

(ersetzt die Coderungen 61)

42

Gleichzeitige Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwert-

steuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat, gegebenenfalls mit Beför-

derung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung

(ersetzt die Coderungen 63)

45

Überlassung von Waren zum zollrechtlich und teilweise mehrwertsteuer- oder ver-

brauchsteuerrechtlich freien Verkehr und deren Überführung in ein anderes Lagerver-

fahren als das Zolllagerverfahren

(ersetzt die Coderungen 68)

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.