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BEZUG
ANLAGEN
Zum 06.03.2021 wird das ATLAS-Release 9.1 / AES-Release 3.0 in den Echtbetrieb über
POSTANSCHRIFT ITZBund, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn
HAUSANSCHRIFT
Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt
An alle
BEARBEITET VON ZAR Schmitt
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TEL
0800/8007-545-1
per E-Mail
FAX
069/20971-584
Servicedesk@itzbund.de
DATUM 24. Februar 2021
BETREFF ATLAS – Info 0137/21
GZ 06010302#0015#0137 – 137/2021 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Übergreifend:
Teilnehmer betreffende Änderungen ATLAS-Release 9
.1 / AES-Release 3.0
gegenüber
ATLAS-Release 9.0
/ AES-Release 2
.4.4
führt.
Die vorliegende ATLAS-Info enthält eine Zusammenfassung der die Teilnehmer betreffenden
wesentlichen fachlichen Änderungen.
Für Änderungen des ATLAS-Release 9.1 / AES-Release 3.0 gilt:
Eine Aufstellung aller Anpassungen an der Teilnehmerschnittstelle kann der Änderungsliste
zum EDI-Implementierungshandbuch zu ATLAS-Release 9.1 (Kapitel 2.6.4 des Vorworts)
bzw. zum EDI-Implementierungshandbuch zu AES-Release 3.0 (Kapitel 2.2 des Vorworts)
entnommen werden.
Teilnehmer und Softwarehersteller haben bis zum Ende der weichen Migration (voraussicht
lich November 2022) Zeit, den Releasewechsel zu vollziehen und für den Einsatz einer für
Seite 2
das ATLAS-Release 9.1 / AES-Release 3.0 zertifizierten Teilnehmersoftware sowie die Um
stellung ihrer Teilnehmerstammdaten auf das ATLAS-Release 9.1 / AES-Release 3.0 Sorge
zu tragen.
Im Übergangszeitraum können die Änderungen zu Nachrichtenstrukturen nur von Teilneh
mern genutzt werden, die bereits eine für das ATLAS-Release 9.1/AES-Release 3.0 zertifi
zierte Teilnehmersoftware einsetzen und deren Teilnehmerstammdaten auf das neue Re
lease umgestellt worden sind.
Hinweis zu den Verfahrensbereichen Versand ATLAS 9.1 und Ausfuhr AES 3.0:
Die Zertifizierungen und die Teilnehmerumstellung werden nach derzeitigen Planungen erst
im 4. Quartal 2021 beginnen. Dies hat zur Folge, dass auch nach Releasebeginn ATLAS 9.1
bzw. AES 3.0 der Nachrichtenaustausch vorerst unverändert ausschließlich mit Nachrichten
des Formates ATLAS 9.0 bzw. AES 2.4 erfolgen kann.
Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung (A) /
Nachricht (N)
betroffen
Übergreifend
Abweisung un
komprimierter
XML-Nachrichten
Eingehende nicht komprimierte XML-Nachrichten werden nun
systemseitig mit einer entsprechenden Fehlermeldung abgewie
sen.
N
Verwendung des
Zeichensatzes
Unicode
Die Übergangszeit, in der in den XML-Nachrichten noch die Co
dierung ISO-8859-1 als Zeichensatz verwendet werden darf,
läuft mit Ende der Phase der weichen Migration ab. Ab diesem
Zeitpunkt sind in den XML-Nachrichten im Regelfall die Codie
rungen UTF-8 oder UTF-16 zu verwenden. In bestimmten Fel
dern sind allerdings nur bestimmte druckbare Zeichen des
ASCII-Zeichensatzes zugelassen.
N
Pauschalierung
In den Nachrichten „Einfuhrabgabenbescheid/Befund“
(CUSTAX) und „Einfuhrabgabenbescheid aus Nacherhebung,
Erstattung, Erlass“ (SRATAX) wurde im Vorgriff auf eine spätere
N
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Seite 3
Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung (A) /
Nachricht (N)
betroffen
Funktionserweiterung die Datengruppe „Angaben zur Pauscha
lierung“ aufgenommen. Diese Datenfelder werden zunächst
ohne Inhalt übermittelt.
-
Zusätzlich wurde in der Nachricht SRATAX die Datengruppe
„Abgabenberechnung“ um weitere Datenfelder erweitert. Dies
erfolgte ebenfalls im Vorgriff auf eine zukünftige Funktionserwei
terung.
Hinweis auf ICS2
Mit der Echtbetriebsaufnahme von ICS2 - Release 1 am
15.03.2021 sind von Postbetreibern und Expressdienstleitern
für Post- und Expresssendungen, die im Luftverkehr befördert
werden, Teildatensätze von Summarischen Eingangsanmeldun
gen im Rahmen von ICS2 abzugeben.
Der Nachrichtenaustausch und die Nachrichtenabläufe hinsicht
lich der Abgabe von summarischen Eingangsanmeldungen im
Rahmen von ICS2 werden hier nicht beschrieben, da der Nach
richtenaustausch unmittelbar zwischen den Systemen der Wirt
schaftsbeteiligten und der von der EU-Kommission betriebenen
gemeinsamen Teilnehmerschnittstelle (sog. Shared Trader In
terface) erfolgt. Eine nationale Teilnehmerschnittstelle wird in
Deutschland nicht angeboten.
Informationen (inkl. Systemspezifikationen) zu ICS2 finden sich
auf der Seite der EU-Kommission unter https://ec.europa.eu/ta
xation_customs/general-information-customs/customs
security/ics2_de. Dies gilt auch für Informationen zu ICS2 - Re
lease 2, in dessen Rahmen ab dem 01.03.2023 für alle Sendun
gen, die im Luftverkehr befördert werden, summarische Ein
gangsanmeldungen in ICS2 abzugeben sind.
A
Eingangs- / Ausgangs-SumA (EAS)
Ausgangs-unter-
Im Falle einer Ausgangsuntersagung durch die Zollstelle bei ei-
A / N
sagung bei vor
ner vorzeitigen ASumA wird die Mitteilung an den Teilnehmer
zeitiger ASumA
per Statusmeldung zum Ausgang nun unmittelbar und damit
schon vor Bestätigung der vorzeitigen ASumA gesendet. Das
Senden der Bestätigung dieser vorzeitigen ASumA durch den
Teilnehmer ist dann nicht mehr möglich.
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Seite 4
Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung (A) /
Nachricht (N)
betroffen
Summarische Anmeldung
Berechnung der
Nicht-Unionswaren, die sich in der vorübergehenden Verwah-
A
Verwahrfrist
rung befinden, sind innerhalb einer Frist von 90 Tagen ab dem
dauer
Zeitpunkt der Gestellung in ein Zollverfahren zu überführen oder
wiederauszuführen (Art. 144 i.V.m. 149 UZK). Die Berechnung
dieser Frist erfolgt nun ab dem Gestellungsdatum und nicht
mehr ab dem Datum der Bestätigung.
Postversandver-
Um auch beim formlosen Postversandverfahren eine teilneh-
A / N
fahren
merseitige Erledigung der SumA zu ermöglichen, wurde die Be
zeichnung der Nachricht REXDIS geändert in „Wiederaus-
fuhr/Versand 199/200 UZK-DA/Postversandverfahren“ und um
das Postversandverfahren als Art der Erledigung erweitert.
Des Weiteren kann nun in der SumA als Vorpapier das Postver
sandverfahren angegeben werden (Vorpapierart „PVV“).
Referenzierung
Um zukünftig bei Abgabe einer SumA im Rahmen der Gestel-
A / N
auf ICS2
lung auf eine in ICS2 abgegebene ESumA referenzieren zu
können, wurde die Nachricht „Daten der Summarischen Anmel-
dung“ (CUSPRL) entsprechend modifiziert. Dazu zählen die
Aufnahme des Datenfeldes „Gestellungsuhrzeit“ im Kopf und
der Datengruppe „Transportdokument (Einzelsendung)“ auf Po-
sitionsebene.
Die Möglichkeit und Verpflichtung zur Referenzierung auf eine
in ICS2 abgegebene ESumA betrifft zunächst ausschließlich
Postsendungen, die im Luftverkehr befördert werden.
Einfuhr
Änderung der Da
tenfelder zur USt-
IdNr.
Bei Zollanmeldungen mit den Verfahrenscodes 42 und 63 sind
Angaben zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und zum Er
werber im anderen Mitgliedstaat erforderlich. Die Datenfelder
wurden nun an die Vorgaben des Anhang B des UZK-IA/ -DA
angepasst:
In den Nachrichten „Einzelzollanmeldung für die Überführung in
den freien Verkehr“ (CFCDEC), „Vereinfachte Zollanmeldung,
Anschreibungsmitteilung für die Überführung in den freien Ver-
A / N
Seite 5
Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung (A) /
Nachricht (N)
betroffen
kehr“ (CFCREC), „Ergänzende Zollanmeldung für die Überfüh
rung in den freien Verkehr“ (CFCPED) und „Zollanmeldung mit
informellen Anteilen“ (SCOPED) wurden das Datenfeld „USt-
IdNr“ und die Datenfelder zum Erwerber entfernt und durch die
Datengruppe „Zusätzliche steuerliche Verweise“ ersetzt.
Für die im Zusammenhang mit der USt-IdNr. notwendige An
gabe des betroffenen Steuerbeteiligten, wurden folgende Codes
geschaffen (Codeliste A1325 (Funktionscode)):
FR1: Einführer
FR2: Erwerber
FR3: Fiskalvertreter
Dabei ist zu beachten, dass nur die Kombinationen FR1+FR2
sowie FR2+FR3 auftreten können.
Im Einfuhrabgabenbescheid ist die Angabe der USt-IdNr. ent
behrlich, was zu einer Streichung des Datenfeldes in den Nach
richten „Einfuhrabgabenbescheid/Befund“ (CUSTAX), „Bescheid
über die abschließende Festsetzung von Einfuhrabgaben“
(FINTAX) und „Gründe für die nicht abschließende Festsetzung
von Einfuhrabgaben“ (NFFTAX) geführt hat.
Neues Feld „Prä
ferenzursprungs
land“
In den Nachrichten „Einzelzollanmeldung für die Überführung in
den freien Verkehr“ (CFCDEC), „Vereinfachte Zollanmeldung,
Anschreibungsmitteilung für die Überführung in den freien Ver
kehr“ (CFCREC), „Ergänzende Zollanmeldung für die Überfüh-
rung in den freien Verkehr“ (CFCPED) und „Zollanmeldung mit
informellen Anteilen“ (SCOPED) wurde das neue Feld „Präfe-
renzursprungsland“ aufgenommen.
Wird im Rahmen der vorgenannten Zollanmeldungen eine Be
günstigung mit einem Code größer / gleich 200 aus der Code
liste A1200 (Begünstigung) beantragt (z. B. Präferenz-Zollsatz),
ist nun in diesem Feld in der Regel das Land einzutragen, wel
ches im Präferenznachweis genannt ist. Bei Waren für die eine
Freiverkehrsbescheinigung vorliegt, ist das Land einzutragen,
für welches diese Bescheinigung ausgestellt wurde, auch wenn
die Ware dort nicht ihren Ursprung hat.
A / N
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Seite 6
Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung (A) /
Nachricht (N)
betroffen
Anmeldung ver
bindlicher Zollta
rif- und Ur
sprungsaus
künfte
Das Vorliegen einer verbindlichen Zolltarif- bzw. Ursprungsaus
kunft wird in der Zollanmeldung mit der Unterlage C626 bzw.
C627 angemeldet.
Nun ist es erforderlich, dass zusätzlich die EORI-Nummer des
Inhabers der vZTA-Entscheidung bzw. die EORI-Nummer des
Inhabers der verbindlichen Ursprungsauskunft in der Zollanmel
dung angegeben wird. Dafür muss nun die neu geschaffene Un
terlage
9DFC „EORI-Nummer des Inhabers der vZTA-Entschei
dung“ bzw.
9DFD „EORI-Nummer des Inhabers einer verbindlichen
Ursprungsauskunft“
zusätzlich angemeldet und im Feld „Nummer der Unterlage“ die
entsprechende EORI-Nummer angegeben werden.
Darüber hinaus können die Unterlagen C626 und C627 nun nur
noch bei den Positionen der Zollanmeldung und nicht mehr auf
Kopfebene angemeldet werden. Dies gilt auch für die Unterla
gen 9DFC und 9DFD. Je Position können die Unterlagen C626
und 9DFC sowie C627 und 9DFD nur einmal angemeldet wer
den.
A / N
Auswirkung bei
Wurde bei einer Zollanmeldung die Verkehrsart "Luftverkehr"
A / N
Änderung des
und eine D.V.1 angemeldet, kann durch die Zollstelle die Eintra-
Lieferbedingung
gung im Feld "Lieferbedingung-Schlüssel" geändert werden. Die
Schlüssels
Änderung führt aufgrund der Prozentsätze der zum Zollwert ge
hörenden Luftfrachtkosten systemseitig zu einer Änderung der
"Hinzurechnungen / Abzüge zum Zollwert".
Die systemseitige Änderung der "Hinzurechnungen / Abzüge
zum Zollwert" war bisher nicht im Einfuhrabgabenbescheid er
kennbar.
Nun wird diese systemseitige Änderung als abweichende Fest
setzung im Einfuhrabgabenbescheid (Nachricht CUSTAX) aus
gegeben.
Änderung der
Nachricht LÜGZ
(CUSWAT)
Mit der Neubewertung der Zolllagerbewilligungen aufgrund der
Umstellung auf das UZK-Recht ist der Anwendungsbereich "La
gerübergang" für die Nachricht LÜGZ (CUSWAT) entfallen.
A / N
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Seite 7
Kurzinfo Inhalt
Anwendung (A) /
Nachricht (N)
betroffen
Die Nachricht bleibt jedoch als Servicenachricht erhalten. Zu
künftig soll sie dazu dienen, Umbuchungen von Zolllagerbestän
den zu ermöglichen (z.B. nach der Übertragung einer Zolllager
bewilligung an ein anderes Hauptzollamt).
Die Nachricht LÜGZ wurde daher in „Lagerbestandsübertragung
(Zugang)“ umbenannt. Sie ist ausschließlich für Waren mit un
befristeter Lagerdauer und Zolllager des Typs CWP (LC) nutz
Stichwort
bar.
Die Nachricht LÜGZ hat neue Datenfelder erhalten und es wur
den Felder neu bewertet oder entfernt. Wesentliche Änderun
gen sind:
Ein mitbewilligtes Anschreibeverfahren im Bestim
mungszolllager ist nicht mehr erforderlich. Das Feld
"Bewilligungsnummer (Anschreibeverfahren)" wurde da
her aus der Nachricht LÜGZ entfernt.
Das Feld "Datum der Anschreibung" wurde in "Maßge
bendes Datum" umbenannt.
Da nur Umbuchungen zwischen Zolllagern des gleichen
Lagerinhabers zulässig sind, wurde der "Lagerhalter
(Abgangszolllager)" ersatzlos aus der Nachricht gestri
chen und der "Lagerhalter (Bestimmungszolllager)" in
"Lagerhalter" umbenannt. Der angemeldete Lagerhalter
muss sowohl Bewilligungsinhaber der Bewilligung ZL
(Abgangszolllager) als auch der Bewilligung ZL (Bestim
mungszolllager) sein.
Da der Nachricht LÜGZ kein papiermäßiger Lagerüber
gang mehr zugrunde liegt, wurden die Felder "Regist
riernummer der Mitteilung Lagerabgang" und "Positi
onsnummer der Mitteilung Lagerabgang" entfernt.
Es wurde ein neues Feld „Abgebendes üHZA“ geschaf
fen.
Es wird weiterhin eine Nachricht „Erledigungsinformation Zollla
ger“ (ECWINF) zur Information über die Beendigung des Zollla
gerverfahrens - künftig an den in der LÜGZ angemeldeten "La
gerhalter" - versendet.
Änderung der
Wertigkeit des
Feldes "Sachbe
reich"
In den Zollanmeldungen „Ergänzende Zollanmeldung für die
Überführung in die Aktive Veredelung“ (SCIPED), „Ergänzende
Zollanmeldung für die Überführung in den freien Verkehr“
(CFCPED), „Zollanmeldung mit informellen Anteilen“ (SCO-
PED), „Auszug aus dem Verzeichnis der Lagerbestände (Zu
gänge)“ (SCWPED) und „Lagerbestandsübertragung (Zugang)“
A / N
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und dem
-
Seite 8
Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung (A) /
Nachricht (N)
betroffen
(CUSWAT) ist nun nicht mehr zwingend ein Sachbereich anzu
geben.
Wegfall der Diffe-
Mit der Einführung des UZK ist bei der Wiedereinfuhr nach pas-
A / N
renzberechnung
siver Veredelung die Berechnung der Abgaben nach der soge
bei Wiedereinfuhr nannten Differenzmethode entfallen.
nach passiver
Daher wurden aus den Nachrichten „Einzelzollanmeldung für
Veredelung
die Überführung in den freien Verkehr“ (CFCDEC), „Ergänzende
Zollanmeldung für die Überführung in den freien Verkehr“
(CFCPED) und „Zollanmeldung mit informellen Anteilen“ (SCO-
PED) insbesondere die Datenfelder „Mindernde Abgaben-
gruppe“ und „Minderungsbetrag“ entfernt.
In der Nachricht „Einfuhrabgabenbescheid/Befund“ (CUSTAX)
wurde unter anderem das Datenfeld “Angewandter PV-Minde
rungsbetrag“ entfernt.
Wegfall der Nach- Die Nachrichten „Ergänzende Zollanmeldung im Anschreibever
N
richten AmG
fahren mit Gestellungsbefreiung“ (SPWPED) und „Ergänzende
(SPWPED) und
Zollanmeldung zur Beendigung des Zolllagerverfahrens“
EGZ-ZL
(ECWPED) wurden aus dem Funktionsumfang von ATLAS ent
(ECWPED)
fernt (vgl. auch ATLAS-Info 0081/2020).
Nacherhebung, Erstattung oder Erlass (NEE)
Anpassung des
In der Nachricht „Einfuhrabgabenbescheid aus Nacherhebung,
A / N
Einfuhrabgaben-
Erstattung, Erlass (SRATAX)“ können nun statt 99 Positionen
bescheides
bis zu 999 Positionen übermittelt werden. Gleichzeitig ist bei
mehreren Freitextfeldern die zulässige Zeichenanzahl erhöht
worden.
Versand
Anpassung der
Die Nachrichten wurden umfangreich an die Vorgaben des UZK
A / N
Nachrichten an
angepasst. Neben Änderungen innerhalb der Nachricht (Struk
den UZK
tur und Inhalt) wurden fast alle Nachrichten umbenannt und
neue Antwortnachrichten sind hinzugekommen. Einzelheiten
dazu können dem EDI-IHB zu ATLAS-Release 9.1
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Seite 9
Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung (A) /
Nachricht (N)
betroffen
Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Release 9.1/AES-Release
3.0 entnommen werden. Das Merkblatt für Teilnehmer stellt zu
dem die geänderten Verfahrensabläufe dar.
Sowohl die Änderungen an den Nachrichten als auch die An
passungen an den Verfahrensabläufen wirken sich erst dann
aus, wenn der Teilnehmer eine für ATLAS-Release 9.1 (Bereich
Versand) zertifizierte Teilnehmersoftware einsetzt und dessen
Teilnehmerstammdaten diesbezüglich umgestellt worden sind
(siehe auch die vorangestellten allgemeinen Aussagen zur wei
chen Migration).
Zu einem späteren Zeitpunkt, aber rechtzeitig vor Beginn der
Zertifizierungsphase der Teilnehmersoftware für den Bereich
Versand, wird mit einer ATLAS-Info eingehender über die An
passungen informiert.
Ausfuhr
Anpassung der
Die Nachrichten wurden umfangreich an die Vorgaben des UZK
A / N
Nachrichten an
angepasst. Neben Änderungen innerhalb der Nachricht (Struk
den UZK
tur und Inhalt) wurden Nachrichten umbenannt und neue Nach
richten erstellt. Einzelheiten dazu können dem EDI-IHB zu AES-
Release 3.0 und dem Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Re
lease 9.1/AES-Release 3.0 entnommen werden. Das Merkblatt
für Teilnehmer stellt zudem die geänderten Verfahrensabläufe
dar.
Sowohl die Änderungen an den Nachrichten als auch die An
passungen an den Verfahrensabläufen wirken sich erst dann
aus, wenn der Teilnehmer eine für AES-Release 3.0 zertifizierte
Teilnehmersoftware einsetzt und dessen Teilnehmerstammda
ten auf das neue Release umgestellt worden sind (siehe auch
die vorangestellten allgemeinen Aussagen zur weichen Migra
tion).
Zu einem späteren Zeitpunkt, aber rechtzeitig vor Beginn der
Zertifizierungsphase der Teilnehmersoftware auf das Nachrich
tenformat AES 3.0, wird mit einer ATLAS-Info eingehender über
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Seite 10
Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung (A) /
Nachricht (N)
betroffen
die Anpassungen und damit verbundenen neuen Funktionalitä
ten zum AES-Release 3.0 informiert.
Unzulässigkeit
Mit Echtbetriebsbeginn des AES-Release 3.0 muss der Verfah-
A / N
der indirekten
rensinhaber einer Bewilligung OPO-PV immer der Anmelder
Vertretung PV
sein. Die indirekte Vertretung zwischen Anmelder und Verfah
und Beteiligten-
Konstellationen
rensinhaber einer Bewilligung OPO-PV im Rahmen der Über
führung in die Passive Veredelung ist nicht mehr zulässig.
Diese Regelung bringt eine neue Beteiligten-Konstellation mit
sich und gilt zudem bereits für Teilnehmer, die noch im Nach
richtenformat AES 2.4 anmelden. Für sie steht ab dem Echtbe
triebsbeginn AES-Release 3.0 eine Release-spezifische Aus
prägung der Codeliste A0127 „Beteiligten-Konstellationen“ für
AES 2.4 zur Verfügung, welche der dynamischen Codeliste des
Ausfuhrverfahrens über die IAA Plus zu entnehmen ist. Abge
kündigt sind alle Codierungen, in denen der Verfahrensinhaber
PV Ausführer oder weder Anmelder noch Ausführer ist. Zudem
sind bestehende Codierungen redaktionell angepasst worden,
um den Fokus auf den allein noch gültigen Anmelder zu legen.
Übermittlungs
format EDIFACT
Für Nachrichten mit Releasekennzeichen AES 3.0 besteht nicht
mehr die Möglichkeit, diese im Format EDIFACT mit der Zoll
stelle auszutauschen.
N
EZT-Online
Ersetzen des Fel-
Im EZT-Online Einfuhr auf der Seite „Suchkriterien“ wurde das
Feld „Geographisches Gebiet“ durch die Felder „Ursprungs-
land“, „Präferenzursprungsland“ und „Versendungsland“ ersetzt.
Die Schaltfläche „Auswahl geogr. Gebiet“ führt weiterhin zu der
Möglichkeit Länder und Gebiete auszuwählen. Auch hier lassen
sich nun alle drei vorgenannten Länderfelder auswählen.
Des Weiteren wurde die Suchfunktion überarbeitet, um die
neuen Felder zu berücksichtigen. Der bisherigen Systematik
des EZT-Online folgend, wird das Suchergebnis genauer, desto
mehr Suchparameter eingegeben werden. Das bedeutet: Will
man ein so präzises Ergebnis angezeigt bekommen wie bisher,
sind alle drei Länderfelder auszufüllen. Wird z.B. das Präferen
A
des „Geographi-
sches Gebiet“
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Seite 11
Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung (A) /
Nachricht (N)
betroffen
zursprungsland nicht mit angegeben, werden alle Präferenz
maßnahmen mit angezeigt, welche für die Ware zum maßge
benden Zeitpunkt in Frage kommen.
Ist eine präferenzbegründende Unterlage nicht vorhanden, kann
hier zur Eingrenzung des Ergebnisses das Ursprungsland ein
getragen werden. Es ist dann allerdings nicht mehr zu erken
nen, welche präferenziellen Maßnahmen für die betreffende
Ware möglich wären.
In der Hilfe des EZT-Online finden sich weitere Informationen.
Abkürzungsverzeichnis:
AES
Automated Export System (IT-gestütztes Ausfuhrverfahren)
AmG
Anschreibeverfahren mit Gestellungsbefreiung
ATLAS
Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System
CWP
Antrag oder Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung
von Waren in einem privaten Zolllager
EDIFACT
Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport
EDI-IHB
EDI-Implementierungshandbuch
EGZ-ZL
Ergänzende Zollanmeldung - Zolllager
EORI
Economic Operators' Registration and Identification System
ESumA
Eingangs-SumA
EU
Europäische Union
EZT
Elektronischer Zolltarif
ICS2
Import Control System 2 (Einfuhrkontrollsystem 2 (EU-Informationssystem))
LÜGZ
alt: Lagerübergang (Zugang)
neu: Lagerbestandsübertragung (Zugang)
MRN
Master Reference Number
PV
Passive Veredelung
SumA
Summarische Anmeldung
üHZA
überwachendes Hauptzollamt
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Seite 12
USt-IdNr
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
UZK
Unionszollkodex
UZK-DA
Unionszollkodex – Delegated Act (Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2015/2446)
UZK-IA
Unionszollkodex - Implementing Act (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447)
vZTA
verbindliche Zolltarifauskunft
XML
Extensible Markup Language
ZL
Zolllager
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.