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BEZUG

ANLAGEN

Zum 06.03.2021 wird das ATLAS-Release 9.1 / AES-Release 3.0 in den Echtbetrieb über

POSTANSCHRIFT ITZBund, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn

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Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt

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0800/8007-545-1

per E-Mail

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069/20971-584

E-MAIL

Servicedesk@itzbund.de

DATUM 24. Februar 2021

BETREFF ATLAS – Info 0137/21

GZ 06010302#0015#0137 – 137/2021 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Übergreifend:

Teilnehmer betreffende Änderungen ATLAS-Release 9

.1 / AES-Release 3.0

gegenüber

ATLAS-Release 9.0

/ AES-Release 2

.4.4

­

führt.

Die vorliegende ATLAS-Info enthält eine Zusammenfassung der die Teilnehmer betreffenden

wesentlichen fachlichen Änderungen.

Für Änderungen des ATLAS-Release 9.1 / AES-Release 3.0 gilt:

Eine Aufstellung aller Anpassungen an der Teilnehmerschnittstelle kann der Änderungsliste

zum EDI-Implementierungshandbuch zu ATLAS-Release 9.1 (Kapitel 2.6.4 des Vorworts)

bzw. zum EDI-Implementierungshandbuch zu AES-Release 3.0 (Kapitel 2.2 des Vorworts)

entnommen werden.

Teilnehmer und Softwarehersteller haben bis zum Ende der weichen Migration (voraussicht­

lich November 2022) Zeit, den Releasewechsel zu vollziehen und für den Einsatz einer für

Seite 2

das ATLAS-Release 9.1 / AES-Release 3.0 zertifizierten Teilnehmersoftware sowie die Um­

stellung ihrer Teilnehmerstammdaten auf das ATLAS-Release 9.1 / AES-Release 3.0 Sorge

zu tragen.

Im Übergangszeitraum können die Änderungen zu Nachrichtenstrukturen nur von Teilneh­

mern genutzt werden, die bereits eine für das ATLAS-Release 9.1/AES-Release 3.0 zertifi­

zierte Teilnehmersoftware einsetzen und deren Teilnehmerstammdaten auf das neue Re­

lease umgestellt worden sind.

Hinweis zu den Verfahrensbereichen Versand ATLAS 9.1 und Ausfuhr AES 3.0:

Die Zertifizierungen und die Teilnehmerumstellung werden nach derzeitigen Planungen erst

im 4. Quartal 2021 beginnen. Dies hat zur Folge, dass auch nach Releasebeginn ATLAS 9.1

bzw. AES 3.0 der Nachrichtenaustausch vorerst unverändert ausschließlich mit Nachrichten

des Formates ATLAS 9.0 bzw. AES 2.4 erfolgen kann.

Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung (A) /

Nachricht (N)

betroffen

Übergreifend

Abweisung un­

komprimierter

XML-Nachrichten

Eingehende nicht komprimierte XML-Nachrichten werden nun

systemseitig mit einer entsprechenden Fehlermeldung abgewie­

sen.

N

Verwendung des

Zeichensatzes

Unicode

Die Übergangszeit, in der in den XML-Nachrichten noch die Co­

dierung ISO-8859-1 als Zeichensatz verwendet werden darf,

läuft mit Ende der Phase der weichen Migration ab. Ab diesem

Zeitpunkt sind in den XML-Nachrichten im Regelfall die Codie­

rungen UTF-8 oder UTF-16 zu verwenden. In bestimmten Fel­

dern sind allerdings nur bestimmte druckbare Zeichen des

ASCII-Zeichensatzes zugelassen.

N

Pauschalierung

In den Nachrichten „Einfuhrabgabenbescheid/Befund“

(CUSTAX) und „Einfuhrabgabenbescheid aus Nacherhebung,

Erstattung, Erlass“ (SRATAX) wurde im Vorgriff auf eine spätere

N

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Seite 3

Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung (A) /

Nachricht (N)

betroffen

Funktionserweiterung die Datengruppe „Angaben zur Pauscha

lierung“ aufgenommen. Diese Datenfelder werden zunächst

ohne Inhalt übermittelt.

-

Zusätzlich wurde in der Nachricht SRATAX die Datengruppe

„Abgabenberechnung“ um weitere Datenfelder erweitert. Dies

erfolgte ebenfalls im Vorgriff auf eine zukünftige Funktionserwei­

terung.

Hinweis auf ICS2

Mit der Echtbetriebsaufnahme von ICS2 - Release 1 am

15.03.2021 sind von Postbetreibern und Expressdienstleitern

für Post- und Expresssendungen, die im Luftverkehr befördert

werden, Teildatensätze von Summarischen Eingangsanmeldun­

gen im Rahmen von ICS2 abzugeben.

Der Nachrichtenaustausch und die Nachrichtenabläufe hinsicht

lich der Abgabe von summarischen Eingangsanmeldungen im

Rahmen von ICS2 werden hier nicht beschrieben, da der Nach

richtenaustausch unmittelbar zwischen den Systemen der Wirt

schaftsbeteiligten und der von der EU-Kommission betriebenen

gemeinsamen Teilnehmerschnittstelle (sog. Shared Trader In

terface) erfolgt. Eine nationale Teilnehmerschnittstelle wird in

Deutschland nicht angeboten.

­

­

­

­

Informationen (inkl. Systemspezifikationen) zu ICS2 finden sich

auf der Seite der EU-Kommission unter https://ec.europa.eu/ta­

xation_customs/general-information-customs/customs­

security/ics2_de. Dies gilt auch für Informationen zu ICS2 - Re­

lease 2, in dessen Rahmen ab dem 01.03.2023 für alle Sendun­

gen, die im Luftverkehr befördert werden, summarische Ein­

gangsanmeldungen in ICS2 abzugeben sind.

A

Eingangs- / Ausgangs-SumA (EAS)

Ausgangs-unter-

Im Falle einer Ausgangsuntersagung durch die Zollstelle bei ei-

A / N

sagung bei vor­

ner vorzeitigen ASumA wird die Mitteilung an den Teilnehmer

zeitiger ASumA

per Statusmeldung zum Ausgang nun unmittelbar und damit

schon vor Bestätigung der vorzeitigen ASumA gesendet. Das

Senden der Bestätigung dieser vorzeitigen ASumA durch den

Teilnehmer ist dann nicht mehr möglich.

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Seite 4

Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung (A) /

Nachricht (N)

betroffen

Summarische Anmeldung

Berechnung der

Nicht-Unionswaren, die sich in der vorübergehenden Verwah-

A

Verwahrfrist­

rung befinden, sind innerhalb einer Frist von 90 Tagen ab dem

dauer

Zeitpunkt der Gestellung in ein Zollverfahren zu überführen oder

wiederauszuführen (Art. 144 i.V.m. 149 UZK). Die Berechnung

dieser Frist erfolgt nun ab dem Gestellungsdatum und nicht

mehr ab dem Datum der Bestätigung.

Postversandver-

Um auch beim formlosen Postversandverfahren eine teilneh-

A / N

fahren

merseitige Erledigung der SumA zu ermöglichen, wurde die Be­

zeichnung der Nachricht REXDIS geändert in „Wiederaus-

fuhr/Versand 199/200 UZK-DA/Postversandverfahren“ und um

das Postversandverfahren als Art der Erledigung erweitert.

Des Weiteren kann nun in der SumA als Vorpapier das Postver­

sandverfahren angegeben werden (Vorpapierart „PVV“).

Referenzierung

Um zukünftig bei Abgabe einer SumA im Rahmen der Gestel-

A / N

auf ICS2

lung auf eine in ICS2 abgegebene ESumA referenzieren zu

können, wurde die Nachricht „Daten der Summarischen Anmel-

dung“ (CUSPRL) entsprechend modifiziert. Dazu zählen die

Aufnahme des Datenfeldes „Gestellungsuhrzeit“ im Kopf und

der Datengruppe „Transportdokument (Einzelsendung)“ auf Po-

sitionsebene.

Die Möglichkeit und Verpflichtung zur Referenzierung auf eine

in ICS2 abgegebene ESumA betrifft zunächst ausschließlich

Postsendungen, die im Luftverkehr befördert werden.

Einfuhr

Änderung der Da­

tenfelder zur USt-

IdNr.

Bei Zollanmeldungen mit den Verfahrenscodes 42 und 63 sind

Angaben zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und zum Er

­

werber im anderen Mitgliedstaat erforderlich. Die Datenfelder

wurden nun an die Vorgaben des Anhang B des UZK-IA/ -DA

angepasst:

In den Nachrichten „Einzelzollanmeldung für die Überführung in

den freien Verkehr“ (CFCDEC), „Vereinfachte Zollanmeldung,

Anschreibungsmitteilung für die Überführung in den freien Ver-

A / N

Seite 5

Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung (A) /

Nachricht (N)

betroffen

kehr“ (CFCREC), „Ergänzende Zollanmeldung für die Überfüh­

rung in den freien Verkehr“ (CFCPED) und „Zollanmeldung mit

informellen Anteilen“ (SCOPED) wurden das Datenfeld „USt-

IdNr“ und die Datenfelder zum Erwerber entfernt und durch die

Datengruppe „Zusätzliche steuerliche Verweise“ ersetzt.

Für die im Zusammenhang mit der USt-IdNr. notwendige An

gabe des betroffenen Steuerbeteiligten, wurden folgende Codes

geschaffen (Codeliste A1325 (Funktionscode)):

­

FR1: Einführer

FR2: Erwerber

FR3: Fiskalvertreter

Dabei ist zu beachten, dass nur die Kombinationen FR1+FR2

sowie FR2+FR3 auftreten können.

Im Einfuhrabgabenbescheid ist die Angabe der USt-IdNr. ent­

behrlich, was zu einer Streichung des Datenfeldes in den Nach­

richten „Einfuhrabgabenbescheid/Befund“ (CUSTAX), „Bescheid

über die abschließende Festsetzung von Einfuhrabgaben“

(FINTAX) und „Gründe für die nicht abschließende Festsetzung

von Einfuhrabgaben“ (NFFTAX) geführt hat.

Neues Feld „Prä­

ferenzursprungs­

land“

In den Nachrichten „Einzelzollanmeldung für die Überführung in

den freien Verkehr“ (CFCDEC), „Vereinfachte Zollanmeldung,

Anschreibungsmitteilung für die Überführung in den freien Ver­

kehr“ (CFCREC), „Ergänzende Zollanmeldung für die Überfüh-

rung in den freien Verkehr“ (CFCPED) und „Zollanmeldung mit

informellen Anteilen“ (SCOPED) wurde das neue Feld „Präfe-

renzursprungsland“ aufgenommen.

Wird im Rahmen der vorgenannten Zollanmeldungen eine Be­

günstigung mit einem Code größer / gleich 200 aus der Code­

liste A1200 (Begünstigung) beantragt (z. B. Präferenz-Zollsatz),

ist nun in diesem Feld in der Regel das Land einzutragen, wel­

ches im Präferenznachweis genannt ist. Bei Waren für die eine

Freiverkehrsbescheinigung vorliegt, ist das Land einzutragen,

für welches diese Bescheinigung ausgestellt wurde, auch wenn

die Ware dort nicht ihren Ursprung hat.

A / N

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Seite 6

Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung (A) /

Nachricht (N)

betroffen

Anmeldung ver­

bindlicher Zollta­

rif- und Ur­

sprungsaus­

künfte

Das Vorliegen einer verbindlichen Zolltarif- bzw. Ursprungsaus­

kunft wird in der Zollanmeldung mit der Unterlage C626 bzw.

C627 angemeldet.

Nun ist es erforderlich, dass zusätzlich die EORI-Nummer des

Inhabers der vZTA-Entscheidung bzw. die EORI-Nummer des

Inhabers der verbindlichen Ursprungsauskunft in der Zollanmel

dung angegeben wird. Dafür muss nun die neu geschaffene Un

terlage

­

­

9DFC „EORI-Nummer des Inhabers der vZTA-Entschei­

dung“ bzw.

9DFD „EORI-Nummer des Inhabers einer verbindlichen

Ursprungsauskunft“

zusätzlich angemeldet und im Feld „Nummer der Unterlage“ die

entsprechende EORI-Nummer angegeben werden.

Darüber hinaus können die Unterlagen C626 und C627 nun nur

noch bei den Positionen der Zollanmeldung und nicht mehr auf

Kopfebene angemeldet werden. Dies gilt auch für die Unterla­

gen 9DFC und 9DFD. Je Position können die Unterlagen C626

und 9DFC sowie C627 und 9DFD nur einmal angemeldet wer­

den.

A / N

Auswirkung bei

Wurde bei einer Zollanmeldung die Verkehrsart "Luftverkehr"

A / N

Änderung des

und eine D.V.1 angemeldet, kann durch die Zollstelle die Eintra-

Lieferbedingung­

gung im Feld "Lieferbedingung-Schlüssel" geändert werden. Die

Schlüssels

Änderung führt aufgrund der Prozentsätze der zum Zollwert ge­

hörenden Luftfrachtkosten systemseitig zu einer Änderung der

"Hinzurechnungen / Abzüge zum Zollwert".

Die systemseitige Änderung der "Hinzurechnungen / Abzüge

zum Zollwert" war bisher nicht im Einfuhrabgabenbescheid er­

kennbar.

Nun wird diese systemseitige Änderung als abweichende Fest­

setzung im Einfuhrabgabenbescheid (Nachricht CUSTAX) aus­

gegeben.

Änderung der

Nachricht LÜGZ

(CUSWAT)

Mit der Neubewertung der Zolllagerbewilligungen aufgrund der

Umstellung auf das UZK-Recht ist der Anwendungsbereich "La­

gerübergang" für die Nachricht LÜGZ (CUSWAT) entfallen.

A / N

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Seite 7

Kurzinfo Inhalt

Anwendung (A) /

Nachricht (N)

betroffen

Die Nachricht bleibt jedoch als Servicenachricht erhalten. Zu­

künftig soll sie dazu dienen, Umbuchungen von Zolllagerbestän­

den zu ermöglichen (z.B. nach der Übertragung einer Zolllager­

bewilligung an ein anderes Hauptzollamt).

Die Nachricht LÜGZ wurde daher in „Lagerbestandsübertragung

(Zugang)“ umbenannt. Sie ist ausschließlich für Waren mit un­

befristeter Lagerdauer und Zolllager des Typs CWP (LC) nutz

Stichwort

­

bar.

Die Nachricht LÜGZ hat neue Datenfelder erhalten und es wur­

den Felder neu bewertet oder entfernt. Wesentliche Änderun­

gen sind:

Ein mitbewilligtes Anschreibeverfahren im Bestim­

mungszolllager ist nicht mehr erforderlich. Das Feld

"Bewilligungsnummer (Anschreibeverfahren)" wurde da­

her aus der Nachricht LÜGZ entfernt.

Das Feld "Datum der Anschreibung" wurde in "Maßge­

bendes Datum" umbenannt.

Da nur Umbuchungen zwischen Zolllagern des gleichen

Lagerinhabers zulässig sind, wurde der "Lagerhalter

(Abgangszolllager)" ersatzlos aus der Nachricht gestri­

chen und der "Lagerhalter (Bestimmungszolllager)" in

"Lagerhalter" umbenannt. Der angemeldete Lagerhalter

muss sowohl Bewilligungsinhaber der Bewilligung ZL

(Abgangszolllager) als auch der Bewilligung ZL (Bestim­

mungszolllager) sein.

Da der Nachricht LÜGZ kein papiermäßiger Lagerüber­

gang mehr zugrunde liegt, wurden die Felder "Regist­

riernummer der Mitteilung Lagerabgang" und "Positi­

onsnummer der Mitteilung Lagerabgang" entfernt.

Es wurde ein neues Feld „Abgebendes üHZA“ geschaf­

fen.

Es wird weiterhin eine Nachricht „Erledigungsinformation Zollla­

ger“ (ECWINF) zur Information über die Beendigung des Zollla­

gerverfahrens - künftig an den in der LÜGZ angemeldeten "La­

gerhalter" - versendet.

Änderung der

Wertigkeit des

Feldes "Sachbe­

reich"

In den Zollanmeldungen „Ergänzende Zollanmeldung für die

Überführung in die Aktive Veredelung“ (SCIPED), „Ergänzende

Zollanmeldung für die Überführung in den freien Verkehr“

(CFCPED), „Zollanmeldung mit informellen Anteilen“ (SCO-

PED), „Auszug aus dem Verzeichnis der Lagerbestände (Zu­

gänge)“ (SCWPED) und „Lagerbestandsübertragung (Zugang)“

A / N

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und dem

-

Seite 8

Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung (A) /

Nachricht (N)

betroffen

(CUSWAT) ist nun nicht mehr zwingend ein Sachbereich anzu­

geben.

Wegfall der Diffe-

Mit der Einführung des UZK ist bei der Wiedereinfuhr nach pas-

A / N

renzberechnung

siver Veredelung die Berechnung der Abgaben nach der soge­

bei Wiedereinfuhr nannten Differenzmethode entfallen.

nach passiver

Daher wurden aus den Nachrichten „Einzelzollanmeldung für

Veredelung

die Überführung in den freien Verkehr“ (CFCDEC), „Ergänzende

Zollanmeldung für die Überführung in den freien Verkehr“

(CFCPED) und „Zollanmeldung mit informellen Anteilen“ (SCO-

PED) insbesondere die Datenfelder „Mindernde Abgaben-

gruppe“ und „Minderungsbetrag“ entfernt.

In der Nachricht „Einfuhrabgabenbescheid/Befund“ (CUSTAX)

wurde unter anderem das Datenfeld “Angewandter PV-Minde­

rungsbetrag“ entfernt.

Wegfall der Nach- Die Nachrichten „Ergänzende Zollanmeldung im Anschreibever

N

richten AmG

fahren mit Gestellungsbefreiung“ (SPWPED) und „Ergänzende

(SPWPED) und

Zollanmeldung zur Beendigung des Zolllagerverfahrens“

EGZ-ZL

(ECWPED) wurden aus dem Funktionsumfang von ATLAS ent­

(ECWPED)

fernt (vgl. auch ATLAS-Info 0081/2020).

Nacherhebung, Erstattung oder Erlass (NEE)

Anpassung des

In der Nachricht „Einfuhrabgabenbescheid aus Nacherhebung,

A / N

Einfuhrabgaben-

Erstattung, Erlass (SRATAX)“ können nun statt 99 Positionen

bescheides

bis zu 999 Positionen übermittelt werden. Gleichzeitig ist bei

mehreren Freitextfeldern die zulässige Zeichenanzahl erhöht

worden.

Versand

Anpassung der

Die Nachrichten wurden umfangreich an die Vorgaben des UZK

A / N

Nachrichten an

angepasst. Neben Änderungen innerhalb der Nachricht (Struk­

den UZK

tur und Inhalt) wurden fast alle Nachrichten umbenannt und

neue Antwortnachrichten sind hinzugekommen. Einzelheiten

dazu können dem EDI-IHB zu ATLAS-Release 9.1

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Seite 9

Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung (A) /

Nachricht (N)

betroffen

Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Release 9.1/AES-Release

3.0 entnommen werden. Das Merkblatt für Teilnehmer stellt zu­

dem die geänderten Verfahrensabläufe dar.

Sowohl die Änderungen an den Nachrichten als auch die An­

passungen an den Verfahrensabläufen wirken sich erst dann

aus, wenn der Teilnehmer eine für ATLAS-Release 9.1 (Bereich

Versand) zertifizierte Teilnehmersoftware einsetzt und dessen

Teilnehmerstammdaten diesbezüglich umgestellt worden sind

(siehe auch die vorangestellten allgemeinen Aussagen zur wei

chen Migration).

­

Zu einem späteren Zeitpunkt, aber rechtzeitig vor Beginn der

Zertifizierungsphase der Teilnehmersoftware für den Bereich

Versand, wird mit einer ATLAS-Info eingehender über die An­

passungen informiert.

Ausfuhr

Anpassung der

Die Nachrichten wurden umfangreich an die Vorgaben des UZK

A / N

Nachrichten an

angepasst. Neben Änderungen innerhalb der Nachricht (Struk­

den UZK

tur und Inhalt) wurden Nachrichten umbenannt und neue Nach­

richten erstellt. Einzelheiten dazu können dem EDI-IHB zu AES-

Release 3.0 und dem Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Re­

lease 9.1/AES-Release 3.0 entnommen werden. Das Merkblatt

für Teilnehmer stellt zudem die geänderten Verfahrensabläufe

dar.

Sowohl die Änderungen an den Nachrichten als auch die An­

passungen an den Verfahrensabläufen wirken sich erst dann

aus, wenn der Teilnehmer eine für AES-Release 3.0 zertifizierte

Teilnehmersoftware einsetzt und dessen Teilnehmerstammda

ten auf das neue Release umgestellt worden sind (siehe auch

die vorangestellten allgemeinen Aussagen zur weichen Migra­

tion).

­

Zu einem späteren Zeitpunkt, aber rechtzeitig vor Beginn der

Zertifizierungsphase der Teilnehmersoftware auf das Nachrich

tenformat AES 3.0, wird mit einer ATLAS-Info eingehender über

­

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Seite 10

Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung (A) /

Nachricht (N)

betroffen

die Anpassungen und damit verbundenen neuen Funktionalitä­

ten zum AES-Release 3.0 informiert.

Unzulässigkeit

Mit Echtbetriebsbeginn des AES-Release 3.0 muss der Verfah-

A / N

der indirekten

rensinhaber einer Bewilligung OPO-PV immer der Anmelder

Vertretung PV

sein. Die indirekte Vertretung zwischen Anmelder und Verfah­

und Beteiligten-

Konstellationen

rensinhaber einer Bewilligung OPO-PV im Rahmen der Über­

führung in die Passive Veredelung ist nicht mehr zulässig.

Diese Regelung bringt eine neue Beteiligten-Konstellation mit

sich und gilt zudem bereits für Teilnehmer, die noch im Nach­

richtenformat AES 2.4 anmelden. Für sie steht ab dem Echtbe­

triebsbeginn AES-Release 3.0 eine Release-spezifische Aus­

prägung der Codeliste A0127 „Beteiligten-Konstellationen“ für

AES 2.4 zur Verfügung, welche der dynamischen Codeliste des

Ausfuhrverfahrens über die IAA Plus zu entnehmen ist. Abge­

kündigt sind alle Codierungen, in denen der Verfahrensinhaber

PV Ausführer oder weder Anmelder noch Ausführer ist. Zudem

sind bestehende Codierungen redaktionell angepasst worden,

um den Fokus auf den allein noch gültigen Anmelder zu legen.

Übermittlungs­

format EDIFACT

Für Nachrichten mit Releasekennzeichen AES 3.0 besteht nicht

mehr die Möglichkeit, diese im Format EDIFACT mit der Zoll­

stelle auszutauschen.

N

EZT-Online

Ersetzen des Fel-

Im EZT-Online Einfuhr auf der Seite „Suchkriterien“ wurde das

Feld „Geographisches Gebiet“ durch die Felder „Ursprungs-

land“, „Präferenzursprungsland“ und „Versendungsland“ ersetzt.

Die Schaltfläche „Auswahl geogr. Gebiet“ führt weiterhin zu der

Möglichkeit Länder und Gebiete auszuwählen. Auch hier lassen

sich nun alle drei vorgenannten Länderfelder auswählen.

Des Weiteren wurde die Suchfunktion überarbeitet, um die

neuen Felder zu berücksichtigen. Der bisherigen Systematik

des EZT-Online folgend, wird das Suchergebnis genauer, desto

mehr Suchparameter eingegeben werden. Das bedeutet: Will

man ein so präzises Ergebnis angezeigt bekommen wie bisher,

sind alle drei Länderfelder auszufüllen. Wird z.B. das Präferen

A

des „Geographi-

sches Gebiet“

­

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Seite 11

Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung (A) /

Nachricht (N)

betroffen

zursprungsland nicht mit angegeben, werden alle Präferenz­

maßnahmen mit angezeigt, welche für die Ware zum maßge­

benden Zeitpunkt in Frage kommen.

Ist eine präferenzbegründende Unterlage nicht vorhanden, kann

hier zur Eingrenzung des Ergebnisses das Ursprungsland ein­

getragen werden. Es ist dann allerdings nicht mehr zu erken­

nen, welche präferenziellen Maßnahmen für die betreffende

Ware möglich wären.

In der Hilfe des EZT-Online finden sich weitere Informationen.

Abkürzungsverzeichnis:

AES

Automated Export System (IT-gestütztes Ausfuhrverfahren)

AmG

Anschreibeverfahren mit Gestellungsbefreiung

ATLAS

Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System

CWP

Antrag oder Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung

von Waren in einem privaten Zolllager

EDIFACT

Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport

EDI-IHB

EDI-Implementierungshandbuch

EGZ-ZL

Ergänzende Zollanmeldung - Zolllager

EORI

Economic Operators' Registration and Identification System

ESumA

Eingangs-SumA

EU

Europäische Union

EZT

Elektronischer Zolltarif

ICS2

Import Control System 2 (Einfuhrkontrollsystem 2 (EU-Informationssystem))

LÜGZ

alt: Lagerübergang (Zugang)

neu: Lagerbestandsübertragung (Zugang)

MRN

Master Reference Number

PV

Passive Veredelung

SumA

Summarische Anmeldung

üHZA

überwachendes Hauptzollamt

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USt-IdNr

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

UZK

Unionszollkodex

UZK-DA

Unionszollkodex – Delegated Act (Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2015/2446)

UZK-IA

Unionszollkodex - Implementing Act (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447)

vZTA

verbindliche Zolltarifauskunft

XML

Extensible Markup Language

ZL

Zolllager

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.