www.itzbund.de
POSTANSCHRIFT ITZBund, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn
An alle
Clearing Center
per E-Mail
HAUSANSCHRIFT
Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt
BEARBEITET VON
ZAR Schmitt
TEL
0800/8007-545-1
FAX
069/20971-584
E-MAIL Servicedesk@itzbund.de
DATUM
07. Januar 2021
BETREFF ATLAS – Info 0116/21
BEZUG
ANLAGEN
GZ 06010202#00005#0116 – 0116/2021 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Einfuhr:
Anmeldung von verbindlichen Zolltarif- und Ursprungsauskünften
Die Anmeldung von verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) sowie verbindlichen Ursprungs-
auskünften (vUA) erfolgt in den ATLAS-Fachanwendungen Zollbehandlung und AEGZ in
Form von Unterlagen C626 („BTI - Entscheidung in Bezug auf verbindliche Zolltarifauskünfte
(Anhang A Spalte 1a der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“) und C627 („BOI - Ent-
scheidung in Bezug auf verbindliche Ursprungsauskünfte (Anhang A Spalte 1b der Delegier-
ten Verordnung (EU) 2015/2446)“) aus dem Bescheinigungsbereich 4.
www.itzbund.de
Seite 2
Ab dem 15. Januar 2021 ist zusätzlich zu einer Unterlage C626 in ATLAS immer eine Unter
lage 9DFC („EORI-Nummer des Inhabers der vZTA-Entscheidung“) anzumelden.
-
Analog ist zu einer Unterlage C627 in ATLAS immer eine Unterlage 9DFD („EORI-Nummer
des Inhabers einer verbindlichen Ursprungsauskunft“) anzumelden.
Als Nummer der Unterlagen 9DFC/9DFD ist jeweils die zutreffende EORI-Nr. des Entschei-
dungsinhabers der vZTA/vUA, entsprechend der angemeldeten Unterlage C626/C627, anzu-
melden.
Zusätzlich ist für die o.g. Unterlagen C626 und 9DFC, sowie C627 und 9DFD ab dem 15. Ja
nuar 2021 unabhängig von der Zuordnung zu einem Bescheinigungsbereich nur noch die
Anmeldung auf Positionsebene zulässig.
-
Dabei ist je Position und je vorgenannten Unterlagentyps, die Anmeldung von nicht mehr als
einer entsprechenden Unterlage zulässig. Die Anmeldung von zwei Unterlagen des gleichen
Unterlagentyps (z.B. zwei Unterlagen C626) in einer Position ist entsprechend nicht zulässig.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.