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DATUM

07. Januar 2021

BETREFF ATLAS – Info 0116/21

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010202#00005#0116 – 0116/2021 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Einfuhr:

Anmeldung von verbindlichen Zolltarif- und Ursprungsauskünften

Die Anmeldung von verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) sowie verbindlichen Ursprungs-

auskünften (vUA) erfolgt in den ATLAS-Fachanwendungen Zollbehandlung und AEGZ in

Form von Unterlagen C626 („BTI - Entscheidung in Bezug auf verbindliche Zolltarifauskünfte

(Anhang A Spalte 1a der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“) und C627 („BOI - Ent-

scheidung in Bezug auf verbindliche Ursprungsauskünfte (Anhang A Spalte 1b der Delegier-

ten Verordnung (EU) 2015/2446)“) aus dem Bescheinigungsbereich 4.

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Seite 2

Ab dem 15. Januar 2021 ist zusätzlich zu einer Unterlage C626 in ATLAS immer eine Unter

lage 9DFC („EORI-Nummer des Inhabers der vZTA-Entscheidung“) anzumelden.

-

Analog ist zu einer Unterlage C627 in ATLAS immer eine Unterlage 9DFD („EORI-Nummer

des Inhabers einer verbindlichen Ursprungsauskunft“) anzumelden.

Als Nummer der Unterlagen 9DFC/9DFD ist jeweils die zutreffende EORI-Nr. des Entschei-

dungsinhabers der vZTA/vUA, entsprechend der angemeldeten Unterlage C626/C627, anzu-

melden.

Zusätzlich ist für die o.g. Unterlagen C626 und 9DFC, sowie C627 und 9DFD ab dem 15. Ja

nuar 2021 unabhängig von der Zuordnung zu einem Bescheinigungsbereich nur noch die

Anmeldung auf Positionsebene zulässig.

-

Dabei ist je Position und je vorgenannten Unterlagentyps, die Anmeldung von nicht mehr als

einer entsprechenden Unterlage zulässig. Die Anmeldung von zwei Unterlagen des gleichen

Unterlagentyps (z.B. zwei Unterlagen C626) in einer Position ist entsprechend nicht zulässig.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.