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DATUM 16. Dezember 2020

BETREFF ATLAS – Info 0101/20

GZ 06010202#00005#0101 – 0101/2020 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Übergreifend:

Neueinrichtung/ Beendigung von Dienststellen im Kontext der Einrichtung der Dienst-

stelle Zollamt Bodensee-Oberschwaben (9404)

Folgende ATLAS-Dienststellen werden zum 01.01.2021 (00:00 Uhr) unter Beibehaltung einer

bereits gültigen Dienststellennummer eingerichtet (umbenannt):

DS-Nr.

Dienststellen-Bezeichnung

9404

Hauptzollamt Ulm – Zollamt Bodensee-Oberschwaben

(vorher: Hauptzollamt Ulm – Zollamt Ravensburg)

9420

Hauptzollamt Ulm – Zollamt Bodensee-Oberschwaben Abfertigungsstelle Fähre

(vorher: Hauptzollamt Ulm – Zollamt Friedrichshafen Abfertigungsstelle Fähre)

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Folgende Dienststelle ist ab dem 01.01.2021 (00:00 Uhr) ungültig:

DS-Nr.

(alt)

DS-Bezeichnung (Beenden)

DS-Nr.

(neu)

Übernehmende DS (Bezeichnung)

9402

Hauptzollamt Ulm –

Zollamt Fried

richshafen

-

9404

Hauptzollamt Ulm – Zollamt Bodensee-

Oberschwaben

Hinweise:

ATLAS-Bewilligung: Übertragung/ Zulassung der Orte im Zuständigkeitsgebiet der zu

beendenden Dienststelle 9402 bei der übernehmenden Dienststelle 9404

Die weitere Nutzung von Bewilligungen an Orten der zu beendenden Dienststelle

9402 (DE009402) setzt voraus, dass diese Orte (mit Gültigkeitsbeginn 01.01.2021) in

der jeweiligen Bewilligung von dem zuständigen Hauptzollamt für die Dienststelle

9404 (DE009404) zugelassen sind. In Zweifelsfällen kontaktieren Sie bitte das zu-

ständige Bewilligungs-Hauptzollamt.

Allgemeiner Hinweis zum Nachrichtenaustausch:

Ab dem 01.01.2021 ist es nicht mehr möglich, Teilnehmernachrichten an die been-

dete Dienststelle 9402 in allen ATLAS-Verfahrensbereichen (Einfuhr, Versand, Aus-

fuhr, EAS) sowie in EMCS z u adressieren. Verarbeitungsnachrichten für dort no

ch

bestehende, offene Vorgänge erhalten die Teilnehmer jedoch auch nach dem Gültig-

keitsende der Dienststelle, zum Beispiel die Erledigungsinformation in SumA ( CUS-

FIN), den Einfuhrabgabenbescheid (CUSTAX), die Statusnachrichten über den Ab-

schluss der Beendigung eines Versandverfahrens (E_TBE_STA), die Statusnachricht

über den Abschluss des Ausgangs (E_EXT_STA) oder die Nachricht Ausgangsver-

merk (E_EXP_NOT).

ATLAS-EINFUHR (SumA, Freier Verkehr, Aktive Veredelung, Zolllager):

Falls nach dem Gültigkeitsende der Dienststelle 9402 (Friedrichshafen) dort noch of-

fene/ bestätigte SumA-Vorgänge/ Positionen vorhanden sind, müssen die Einfuhr-

Zollanmeldungen zur Erledigung dieser SumA-Positionen an die übernehmende

Dienststelle 9404 (Bodensee-Oberschwaben) übermittelt werden.

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Die Erledigung der offenen SumA-Positionen bei der beendeten Dienststelle 9402 er

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Die Angaben zur Erledigung der SumA-Position (Registriernummer AT/B/15 + Positi

onsnummer + Stückzahl) können in diesen Fällen nicht in einem BE-Anteil gemacht

werden.

-

Bei Standardzollanmeldungen (EZA), vereinfachten Zollanmeldungen (vZA) oder An-

schreibungsmitteilungen (AZ) sind diese Angaben im Feld „Positionszusatz“ zu ma

chen.

-

Für Versandanmeldungen sind die Modalitäten zur Angabe eines Verweises auf ei-

nen SumA-Vorgang/Position des aufgehobenen Zollamts 9402 beim Zollamt 9404 zu

erfragen.

-

folgt nach der Übermittlung der EZA, vZA, AZ oder Versandanmeldung manuell durch

Benutzer der übernehmenden Dienststelle 9404. Weitere organisatorische Einzelhei-

ten sind ggf. bei dieser Dienststelle zu erfragen.

SumA-Positionen, die beim Zollamt 94

02 am 01.01.2021 noch den Status „vorzeitig“

haben, können nicht mehr weiterbearbeitet werden. Für diese Waren muss beim Zoll-

amt 9404 ein neuer SumA-Vorgang angelegt werden.

Zollanmeldungen vor Gestellung (ZvG), für die beim Zollamt 9402 bis zum

01.01.2021 noch keine Gestellung erfolgt ist, können nicht mehr weiterbearbeitet wer-

den. Für die Waren ist eine neue Zollanmeldung an das Zollamt 9404 zu übermitteln.

Die Übermittlung einer Nachricht CUSCON mit Angaben zu offenen SumA-Positionen

der beendeten Dienststelle im BE-Anteil ist nicht möglich.

Alle anderen SumA- oder Einfuhr-Vorgänge, die im Zeitpunkt der Beendigung beim

Zollamt 9402 noch „offen“ sind, werden von der übernehmenden Dienststelle 9404

abschließend bearbeitet.

ATLAS-VERSAND (NCTS):

Vorgänge, die in Versand-Überführung bei der Abgangszollstelle DE009402 bis zum

01.01.2021 noch nicht abschließend bearbeitet sind, können nicht mehr bis zur Über-

lassung bearbeitet werden. Aus diesem Grund kann es an den letzten Tagen der Gül-

tigkeit (30./31.12.2020) vermehrt zu Nichtannahmen oder Ungültigkeitserklärungen

für diese Versandanmeldungen kommen.

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Vorgänge, für die bei der Bestimmungsstelle DE009402 am 01.01.2021 die Beendi-

gung noch nicht abgeschlossen ist, werden von der übernehmenden Bestimmungs-

stelle DE009404 weiterbearbeitet. Nach dem Abschluss der Beendigung wird in die-

sen Fällen immer ein SumA-Vorgang bei der beendeten Dienststelle erzeugt.

Ein Zugelassener Empfänger (ZE), der lediglich die Nachricht Ankunftsanzeige

(E_AN) an DE009402 übermittelt hat, kann ab dem 01.01.2021 die Nachricht Ent-

ladekommentar (E_UR) an die übernehmende Bestimmungsstelle DE009404 über-

mitteln.

Die Erledigung von überlassenen Versandvorgängen der Abgangszollstelle D009402

erfolgt auch nach deren Gültigkeitsende. In den meisten Fällen kommt es zur auto-

matisierten Erledigung des Versandvorgangs und zur Zustellung der entsprechenden

Statusnachricht (E_TUF_STA) an den Teilnehmer bei der Abgangszollstelle, nach-

dem die Beendigung mit einem positiven Kontrollergebnis bei der Bestimmungszoll-

stelle abgeschlossen wurde.

ATLAS-AUSFUHR (AES):

Vorgänge, die in Ausfuhr-Überführung (EXP) bei der Ausfuhrzollstelle DE009402 bis

zum 01.01.2021 noch nicht abschließend bearbeitet sind, können von der überneh-

menden Ausfuhrzollstelle DE009404 weiterbearbeitet werden.

Für überlassene und noch nicht erledigte Ausfuhrvorgänge der Ausfuhrzollstelle

DE009402 kann der Teilnehmer bei der Ausfuhrzollstelle die Nachricht „Ergänzende

Ausfuhranmeldung“ (eAM/ E_EXP_ENT) ab dem 01.01.2021 an die übernehmende

Ausfuhrzollstelle adressieren. Technischer Nachrichtenempfänger ist dann =

DE009404; im Feld „Ausfuhrzollstelle für die eAM“ muss die Nummer der nicht mehr

gültigen Ausfuhrzollstelle (DE009402) angegeben werden.

Wenn nach dem Gültigkeitsende von DE009402 im Rahmen des Nachforschungsver-

fahrens Nachrichten E_EXP_FUP ei

ngehen, muss die Antwortnachricht E_EXP_EXT

an den technischen Nachrichtenempfänger = DE009404 übermittelt werden und als

Ausgangszollstelle in der Nachricht = DE009402 angegeben werden.

In den meisten Fällen kommt es auch nach dem Gültigkeitsende von DE009402 zur

automatisierten Erledigung des Ausfuhrvorgangs und zur Zustellung des Ausgangs-

vermerks mit der Nachricht E_EXP_NOT an den Teilnehmer bei der Ausfuhrzollstelle

oder an den Nutzer der IAA-Plus.

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Hinweis zur Ausgangsabfertigung (EXT): Die Gestellung zum Ausgang bei der direk-

ten Ausfuhr in die Schweiz kann wie bisher bei der Dienststelle DE009420 (ab

01.01.2021 mit der Bezeichnung Zollamt B

odensee-Oberschwaben Abfertigungs-

stelle Fähre) durchgeführt werden.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.