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per E-Mail
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DATUM 16. Dezember 2020
BETREFF ATLAS – Info 0101/20
GZ 06010202#00005#0101 – 0101/2020 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Übergreifend:
Neueinrichtung/ Beendigung von Dienststellen im Kontext der Einrichtung der Dienst-
stelle Zollamt Bodensee-Oberschwaben (9404)
Folgende ATLAS-Dienststellen werden zum 01.01.2021 (00:00 Uhr) unter Beibehaltung einer
bereits gültigen Dienststellennummer eingerichtet (umbenannt):
DS-Nr.
Dienststellen-Bezeichnung
9404
Hauptzollamt Ulm – Zollamt Bodensee-Oberschwaben
(vorher: Hauptzollamt Ulm – Zollamt Ravensburg)
9420
Hauptzollamt Ulm – Zollamt Bodensee-Oberschwaben Abfertigungsstelle Fähre
(vorher: Hauptzollamt Ulm – Zollamt Friedrichshafen Abfertigungsstelle Fähre)
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Folgende Dienststelle ist ab dem 01.01.2021 (00:00 Uhr) ungültig:
DS-Nr.
(alt)
DS-Bezeichnung (Beenden)
DS-Nr.
(neu)
Übernehmende DS (Bezeichnung)
9402
Hauptzollamt Ulm –
Zollamt Fried
richshafen
-
9404
Hauptzollamt Ulm – Zollamt Bodensee-
Oberschwaben
Hinweise:
ATLAS-Bewilligung: Übertragung/ Zulassung der Orte im Zuständigkeitsgebiet der zu
beendenden Dienststelle 9402 bei der übernehmenden Dienststelle 9404
Die weitere Nutzung von Bewilligungen an Orten der zu beendenden Dienststelle
9402 (DE009402) setzt voraus, dass diese Orte (mit Gültigkeitsbeginn 01.01.2021) in
der jeweiligen Bewilligung von dem zuständigen Hauptzollamt für die Dienststelle
9404 (DE009404) zugelassen sind. In Zweifelsfällen kontaktieren Sie bitte das zu-
ständige Bewilligungs-Hauptzollamt.
Allgemeiner Hinweis zum Nachrichtenaustausch:
Ab dem 01.01.2021 ist es nicht mehr möglich, Teilnehmernachrichten an die been-
dete Dienststelle 9402 in allen ATLAS-Verfahrensbereichen (Einfuhr, Versand, Aus-
fuhr, EAS) sowie in EMCS z u adressieren. Verarbeitungsnachrichten für dort no
ch
bestehende, offene Vorgänge erhalten die Teilnehmer jedoch auch nach dem Gültig-
keitsende der Dienststelle, zum Beispiel die Erledigungsinformation in SumA ( CUS-
FIN), den Einfuhrabgabenbescheid (CUSTAX), die Statusnachrichten über den Ab-
schluss der Beendigung eines Versandverfahrens (E_TBE_STA), die Statusnachricht
über den Abschluss des Ausgangs (E_EXT_STA) oder die Nachricht Ausgangsver-
merk (E_EXP_NOT).
ATLAS-EINFUHR (SumA, Freier Verkehr, Aktive Veredelung, Zolllager):
Falls nach dem Gültigkeitsende der Dienststelle 9402 (Friedrichshafen) dort noch of-
fene/ bestätigte SumA-Vorgänge/ Positionen vorhanden sind, müssen die Einfuhr-
Zollanmeldungen zur Erledigung dieser SumA-Positionen an die übernehmende
Dienststelle 9404 (Bodensee-Oberschwaben) übermittelt werden.
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Die Erledigung der offenen SumA-Positionen bei der beendeten Dienststelle 9402 er
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Die Angaben zur Erledigung der SumA-Position (Registriernummer AT/B/15 + Positi
onsnummer + Stückzahl) können in diesen Fällen nicht in einem BE-Anteil gemacht
werden.
-
Bei Standardzollanmeldungen (EZA), vereinfachten Zollanmeldungen (vZA) oder An-
schreibungsmitteilungen (AZ) sind diese Angaben im Feld „Positionszusatz“ zu ma
chen.
-
Für Versandanmeldungen sind die Modalitäten zur Angabe eines Verweises auf ei-
nen SumA-Vorgang/Position des aufgehobenen Zollamts 9402 beim Zollamt 9404 zu
erfragen.
-
folgt nach der Übermittlung der EZA, vZA, AZ oder Versandanmeldung manuell durch
Benutzer der übernehmenden Dienststelle 9404. Weitere organisatorische Einzelhei-
ten sind ggf. bei dieser Dienststelle zu erfragen.
SumA-Positionen, die beim Zollamt 94
02 am 01.01.2021 noch den Status „vorzeitig“
haben, können nicht mehr weiterbearbeitet werden. Für diese Waren muss beim Zoll-
amt 9404 ein neuer SumA-Vorgang angelegt werden.
Zollanmeldungen vor Gestellung (ZvG), für die beim Zollamt 9402 bis zum
01.01.2021 noch keine Gestellung erfolgt ist, können nicht mehr weiterbearbeitet wer-
den. Für die Waren ist eine neue Zollanmeldung an das Zollamt 9404 zu übermitteln.
Die Übermittlung einer Nachricht CUSCON mit Angaben zu offenen SumA-Positionen
der beendeten Dienststelle im BE-Anteil ist nicht möglich.
Alle anderen SumA- oder Einfuhr-Vorgänge, die im Zeitpunkt der Beendigung beim
Zollamt 9402 noch „offen“ sind, werden von der übernehmenden Dienststelle 9404
abschließend bearbeitet.
ATLAS-VERSAND (NCTS):
Vorgänge, die in Versand-Überführung bei der Abgangszollstelle DE009402 bis zum
01.01.2021 noch nicht abschließend bearbeitet sind, können nicht mehr bis zur Über-
lassung bearbeitet werden. Aus diesem Grund kann es an den letzten Tagen der Gül-
tigkeit (30./31.12.2020) vermehrt zu Nichtannahmen oder Ungültigkeitserklärungen
für diese Versandanmeldungen kommen.
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Vorgänge, für die bei der Bestimmungsstelle DE009402 am 01.01.2021 die Beendi-
gung noch nicht abgeschlossen ist, werden von der übernehmenden Bestimmungs-
stelle DE009404 weiterbearbeitet. Nach dem Abschluss der Beendigung wird in die-
sen Fällen immer ein SumA-Vorgang bei der beendeten Dienststelle erzeugt.
Ein Zugelassener Empfänger (ZE), der lediglich die Nachricht Ankunftsanzeige
(E_AN) an DE009402 übermittelt hat, kann ab dem 01.01.2021 die Nachricht Ent-
ladekommentar (E_UR) an die übernehmende Bestimmungsstelle DE009404 über-
mitteln.
Die Erledigung von überlassenen Versandvorgängen der Abgangszollstelle D009402
erfolgt auch nach deren Gültigkeitsende. In den meisten Fällen kommt es zur auto-
matisierten Erledigung des Versandvorgangs und zur Zustellung der entsprechenden
Statusnachricht (E_TUF_STA) an den Teilnehmer bei der Abgangszollstelle, nach-
dem die Beendigung mit einem positiven Kontrollergebnis bei der Bestimmungszoll-
stelle abgeschlossen wurde.
ATLAS-AUSFUHR (AES):
Vorgänge, die in Ausfuhr-Überführung (EXP) bei der Ausfuhrzollstelle DE009402 bis
zum 01.01.2021 noch nicht abschließend bearbeitet sind, können von der überneh-
menden Ausfuhrzollstelle DE009404 weiterbearbeitet werden.
Für überlassene und noch nicht erledigte Ausfuhrvorgänge der Ausfuhrzollstelle
DE009402 kann der Teilnehmer bei der Ausfuhrzollstelle die Nachricht „Ergänzende
Ausfuhranmeldung“ (eAM/ E_EXP_ENT) ab dem 01.01.2021 an die übernehmende
Ausfuhrzollstelle adressieren. Technischer Nachrichtenempfänger ist dann =
DE009404; im Feld „Ausfuhrzollstelle für die eAM“ muss die Nummer der nicht mehr
gültigen Ausfuhrzollstelle (DE009402) angegeben werden.
Wenn nach dem Gültigkeitsende von DE009402 im Rahmen des Nachforschungsver-
fahrens Nachrichten E_EXP_FUP ei
ngehen, muss die Antwortnachricht E_EXP_EXT
an den technischen Nachrichtenempfänger = DE009404 übermittelt werden und als
Ausgangszollstelle in der Nachricht = DE009402 angegeben werden.
In den meisten Fällen kommt es auch nach dem Gültigkeitsende von DE009402 zur
automatisierten Erledigung des Ausfuhrvorgangs und zur Zustellung des Ausgangs-
vermerks mit der Nachricht E_EXP_NOT an den Teilnehmer bei der Ausfuhrzollstelle
oder an den Nutzer der IAA-Plus.
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Hinweis zur Ausgangsabfertigung (EXT): Die Gestellung zum Ausgang bei der direk-
ten Ausfuhr in die Schweiz kann wie bisher bei der Dienststelle DE009420 (ab
01.01.2021 mit der Bezeichnung Zollamt B
odensee-Oberschwaben Abfertigungs-
stelle Fähre) durchgeführt werden.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.