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DATUM 23.Oktober 2020
BETREFF ATLAS – Info 0085/20
GZ 06010202#00005#0085 – 0085/2020 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Übergreifend:
Neueinrichtung/ Beendigung von Dienststellen im Kontext der Neueinrichtung der
Dienststelle Zollamt Flughafen Berlin Brandenburg (3703 / BER)
Folgende ATLAS-Dienststellen sind zum 31.10.2020 (00:00 Uhr) neu eingerichtet:
DS-Nr.
Dienststellen-Bezeichnung
3703
Hauptzollamt Potsdam – Zollamt Flughafen Berlin Brandenburg
3704
Hauptzollamt Potsdam – Kontrolleinheiten Flughafen Berlin Brandenburg
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Die nachfolgend aufgeführten Dienststellen werden zum 31.10.2020 (00:00 Uhr) ungültig.
Die Bezeichnung und die Dienststellennummer der übernehmenden Dienststelle ist jeweils
angegeben.
DS-Nr.
(alt)
DS-Bezeichnung (Beenden)
DS-Nr.
(neu)
Übernehmende DS (Bezeichnung)
3705
Hauptzollamt Potsdam - Kontrollein
heiten Flughafen Berlin-Tegel
-
3704
Hauptzollamt Potsdam – Kontrolleinhei
ten Flughafen Berlin Brandenburg
-
3706
Hauptzollamt Potsdam - Kontrollein
heiten Flughafen Berlin-Schönefeld
-
3704
Hauptzollamt Potsdam – Kontrolleinhei
ten Flughafen Berlin Brandenburg
-
Die nachfolgend aufgeführten Dienststellen sind ab dem 07.11.2020 (00:00 Uhr) ungültig.
DS-Nr.
(alt)
DS-Bezeichnung (Beenden)
DS-Nr.
(neu)
Übernehmende DS (Bezeichnung)
2102
Hauptzollamt Potsdam - Zollamt Ber-
lin-Flughafen Schönefeld (SXF)
3703
Hauptzollamt Potsdam – Zollamt Flug-
hafen Berlin Brandenburg (BER)
2105
Hauptzollamt Potsdam - Zollamt Ber-
lin-Flughafen Tegel (TXL)
3703
Hauptzollamt Potsdam – Zollamt Flug-
hafen Berlin Brandenburg (BER)
In den Zollverfahren, die staatenübergreifend abgewickelt werden (Versand, Ausfuhr, Ein
gangs-/Ausgangs-SumA, EMCS), ist die Dienststellennummer des Zollamts Flughafen Berlin
Brandenburg in der Customs Office List DE003703. Ausnahme: In der Funktion als Ausfuhr
zollstelle (EXP) lautet die Dienststellennummer DE013703.
-
-
Weitere Hinweise:
Allgemein:
Trotz des vorstehend angegebenen Übergangszeitraums sollte die Zollabwicklung der
Sendungen bereits ab dem 31.10.2020 über die neu eingerichtete Dienststelle (3703/
DE003703/ DE013703) durchgeführt werden, sofern dies logistisch und hinsichtlich er
teilter Bewilligungen möglich ist.
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ATLAS-Bewilligung / Bewilligung von Orten für das Zollamt 3703 durch das zuständige
Hauptzollamt (HZA):
In dem Übergangszeitraum vom 31.10.2020 (00:00 Uhr) bis zum 06.11.2020 (23:59
Uhr) sind sowohl das Zollamt Flughafen Berlin Brandenburg (3703) als auch die auf-
zuhebenden Zollämter Flughafen Berlin Schönefeld (2102) und ZA Flughafen Berlin
Tegel (2105) in ATLAS (sowie in ATLAS-Ausfuhr und EMCS) gültig. Die Nutzung von
Zollverfahren, die eine Bewilligung voraussetzen, kann demnach spätestens ab dem
07.11.2020 nur dann fortgeführt werden, wenn bis dahin Orte für die Dienststelle
3703 in den Bewilligungen zugelassen sind.
Allgemeiner Hinweis zum Nachrichtenaustausch:
Ab dem 07.11.2020 ist es nicht mehr möglich, Teilnehmernachrichten an die beende-
ten Dienststellen 2102 und 2105 in allen ATLAS-Verfahrensbereichen (Einfuhr, Ver-
sand, Ausfuhr, EAS) sowie in EMCS zu adressieren. Verarbeitungsnachrichten für
dort noch bestehende, offene Vorgänge erhalten die Teilnehmer jedoch auch nach
dem Gültigkeitsende der Dienststelle, zum Beispiel die Erledigungsinformation in
SumA (CUSFIN), die Statusnachrichten über den Abschluss der Beendigung eines
Versandverfahrens (E_TBE_STA), die Statusnachricht über den Abschluss des Aus-
gangs (E_EXT_STA) oder die Nachricht Ausgangsvermerk (E_EXP_NOT).
ATLAS-EINFUHR (SumA, Freier Verkehr, Aktive Veredelung, Zolllager):
Falls nach dem Gültigkeitsende der Dienststellen 2102 (Schönefeld) bzw. 2105
(Tegel) dort noch offene/ bestätigte SumA-Vorgänge/ Positionen vorhanden sind,
müssen die Zollanmeldungen zur Erledigung dieser SumA-Positionen an die über
nehmende Dienststelle 3703 (Brandenburg) übermittelt werden.
-
Die Angaben zur Erledigung der SumA-Position (Registriernummer AT/B/15 + Positi-
onsnummer + Stückzahl oder Spezifischer Ordnungsbegriff + Stückzahl + Verwahrer)
können in diesen Fällen nicht in einem BE-Anteil gemacht werden.
Bei Standardzollanmeldungen (EZA) oder vereinfachten Zollanmeldungen (vZA) sind
diese Angaben im Feld „Positionszusatz“ zu machen.
Für Versandanmeldungen sind die Modalitäten zur Angabe eines Verweises auf ei-
nen SumA-Vorgang/Position der aufgehobenen Zollämter 2102 bzw. 2105 beim Zoll
amt 3703 zu erfragen.
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Die Erledigung der offenen SumA-Positionen bei den beendeten Dienststellen 2102
und 2105 erfolgt nach der Übermittlung der EZA, vZA, AZ oder Versandanmeldung
manuell durch Benutzer der übernehmenden Dienststelle 3703. Weitere organisatori
sche Einzelheiten sind ggf. bei dieser Dienststelle zu erfragen.
-
SumA-Positionen die bei den Zollämtern 2102 oder 2105 am 07.11.2020 noch den
Status „vorzeitig“ haben, können nicht mehr weiterbearbeitet werden. Für diese Wa
ren muss beim ZA 3703 ein neuer SumA-Vorgang angelegt werden.
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Zollanmeldungen vor Gestellung (ZvG), für die bei den Zollämtern 2102 oder 2105
bis zum 07.11.2020 noch keine Gestellung erfolgt ist, können nicht mehr weiterbear-
beitet werden. Für die Waren ist eine neue Zollanmeldung an das ZA 3703 zu über-
mitteln. Die Übermittlung einer Nachricht CUSCON mit Angaben zu offenen SumA-
Positionen der beendeten Dienststelle im BE-Anteil ist nicht möglich.
Alle anderen SumA- oder Einfuhr-Vorgänge, die im Zeitpunkt der Beendigung bei den
Zollämtern 2102 und 2105 noch „offen“ sind, werden von der übernehmenden Dienst
stelle 3703 abschließend bearbeitet.
ATLAS-VERSAND (NCTS):
Vorgänge, die in Versand-Überführung bei den Abgangszollstellen DE002102 oder
DE002105 bis zum 07.11.2020 noch nicht abschließend bearbeitet sind, können nicht
mehr bis zur Überlassung bearbeitet werden. Aus diesem Grund kann es am letzten
Tag der Gültigkeit (06.11.2020) vermehrt zu Nichtannahmen oder Ungültigkeitserklä
rungen für diese Versandanmeldungen kommen.
-
Vorgänge, für die bei den Bestimmungsstellen DE002102 oder DE002105 am
07.11.2020 die Beendigung noch nicht abgeschlossen ist, werden von der überneh
menden Bestimmungsstelle DE003703 weiterbearbeitet. Nach dem Abschluss der
Beendigung wird in diesen Fällen immer ein SumA-Vorgang bei der beendeten
Dienststelle erzeugt.
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Ein Zugelassener Empfänger (ZE), der lediglich die Nachricht Ankunftsanzeige
(E_AN) an DE002102 oder DE002105 übermittelt hat, kann ab dem 07.11.2020 die
Nachricht Entladekommentar (E_UR) an die übernehmende Bestimmungsstelle
DE003703 übermitteln.
Die Erledigung von überlassenen Versandvorgängen der Abgangszollstellen
D002102 bzw. DE002105 erfolgt auch nach deren Gültigkeitsende. In den meisten
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Fällen kommt zur automatisierten Erledigung des Versandvorgangs und zur Zustel
lung der entsprechenden Statusnachricht (E_TUF_STA) an den Teilnehmer bei der
Abgangszollstelle, nachdem die Beendigung mit einem positiven Kontrollergebnis bei
der Bestimmungszollstelle abgeschlossen wurde.
-
ATLAS-AUSFUHR (AES):
Vorgänge, die in Ausfuhr-Überführung (EXP) bei den Ausfuhrzollstellen DE012102
oder DE012105 bis zum 07.11.2020 noch nicht abschließend bearbeitet sind, können
von der übernehmenden Ausfuhrzollstelle DE013703 weiterbearbeitet werden.
Dennoch sollten die Ausfuhranmeldungen möglichst bereits ab dem 31.10.2020
an DE013703 übermittelt werden, sofern dies logistisch und hinsichtlich erteil
ter Bewilligungen möglich ist.
Vorgänge, für die in Ausfuhr-Überwachung (EXT) am 07.11.2020 der Ausgang bei
den Ausgangszollstellen DE002102 oder DE002105 noch nicht abgeschlossen ist,
können von der übernehmenden Ausgangszollstelle DE003703 weiterbearbeitet wer
den. Der Teilnehmer beim Ausgang kann ab dem 07.11.2020 die Nachrichten zur
Gestellungsqualifizierung (E_EXT_INF) und zum Abschluss des Ausgangs
(E_EXT_NOT) an die übernehmende Ausgangszollstelle DE003703 adressieren.
Technischer Nachrichtenempfänger muss dann DE003703 sein; im Feld „Tatsächli
che Ausgangszollstelle“ kann sowohl die beendete als auch die übernehmende Aus-
gangszollstelle angegeben werden.
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Dennoch sollte die Gestellung zum Ausgang möglichst bereits ab dem
31.10.2020 bei der Ausgangszollstelle DE003703 durchgeführt werden, sofern
dies logistisch möglich ist.
Für überlassene und noch nicht erledigte Ausfuhrvorgänge der Ausfuhrzollstellen
DE012102 oder DE012105 kann der Teilnehmer bei der Ausfuhrzollstelle die Nach
richt „Ergänzende Ausfuhranmeldung“ (eAM/ E_EXP_ENT) ab dem 07.11.2020 an
die übernehmende Ausfuhrzollstelle adressieren. Technischer Nachrichtenempfänger
ist dann = DE013703; im Feld „Ausfuhrzollstelle für die eAM“ muss die Nummer der
nicht mehr gültigen Ausfuhrzollstelle (DE012102 oder DE012105) angegeben wer
den.
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Wenn nach dem Gültigkeitsende von DE012102 oder DE012105 im Rahmen des
Nachforschungsverfahrens Nachrichten E_EXP_FUP eingehen, muss die Antwort-
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nachricht E_EXP_EXT an den technischen Nachrichtenempfänger = DE013703 über
mittelt werden und als Ausgangszollstelle in der Nachricht = DE012102 bzw.
DE012105 angegeben werden.
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In den meisten Fällen kommt es auch nach dem Gültigkeitsende von DE012102 bzw.
DE012105 zur automatisierten Erledigung des Ausfuhrvorgangs und zur Zustellung
des Ausgangsvermerks mit der Nachricht E_EXP_NOT an den Teilnehmer bei der
Ausfuhrzollstelle oder an den Nutzer der IAA-Plus.
Im Auftrag
Schmitt
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