0085/20 PDF, 300 KB

BEZUG

ANLAGEN

POSTANSCHRIFT ITZBund, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn

HAUSANSCHRIFT Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt

BEARBEITET VON

ZAR Schmitt

An alle

Clearing Center

TEL 0800/8007-545-1

per E-Mail

FAX 069/20971-584

E-MAIL Servicedesk@itzbund.de

DATUM 23.Oktober 2020

BETREFF ATLAS – Info 0085/20

GZ 06010202#00005#0085 – 0085/2020 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Übergreifend:

Neueinrichtung/ Beendigung von Dienststellen im Kontext der Neueinrichtung der

Dienststelle Zollamt Flughafen Berlin Brandenburg (3703 / BER)

Folgende ATLAS-Dienststellen sind zum 31.10.2020 (00:00 Uhr) neu eingerichtet:

DS-Nr.

Dienststellen-Bezeichnung

3703

Hauptzollamt Potsdam – Zollamt Flughafen Berlin Brandenburg

3704

Hauptzollamt Potsdam – Kontrolleinheiten Flughafen Berlin Brandenburg

www.itzbund.de

www.itzbund.de

Seite 2

Die nachfolgend aufgeführten Dienststellen werden zum 31.10.2020 (00:00 Uhr) ungültig.

Die Bezeichnung und die Dienststellennummer der übernehmenden Dienststelle ist jeweils

angegeben.

DS-Nr.

(alt)

DS-Bezeichnung (Beenden)

DS-Nr.

(neu)

Übernehmende DS (Bezeichnung)

3705

Hauptzollamt Potsdam - Kontrollein

heiten Flughafen Berlin-Tegel

-

3704

Hauptzollamt Potsdam – Kontrolleinhei

ten Flughafen Berlin Brandenburg

-

3706

Hauptzollamt Potsdam - Kontrollein

heiten Flughafen Berlin-Schönefeld

-

3704

Hauptzollamt Potsdam – Kontrolleinhei

ten Flughafen Berlin Brandenburg

-

Die nachfolgend aufgeführten Dienststellen sind ab dem 07.11.2020 (00:00 Uhr) ungültig.

DS-Nr.

(alt)

DS-Bezeichnung (Beenden)

DS-Nr.

(neu)

Übernehmende DS (Bezeichnung)

2102

Hauptzollamt Potsdam - Zollamt Ber-

lin-Flughafen Schönefeld (SXF)

3703

Hauptzollamt Potsdam – Zollamt Flug-

hafen Berlin Brandenburg (BER)

2105

Hauptzollamt Potsdam - Zollamt Ber-

lin-Flughafen Tegel (TXL)

3703

Hauptzollamt Potsdam – Zollamt Flug-

hafen Berlin Brandenburg (BER)

In den Zollverfahren, die staatenübergreifend abgewickelt werden (Versand, Ausfuhr, Ein

gangs-/Ausgangs-SumA, EMCS), ist die Dienststellennummer des Zollamts Flughafen Berlin

Brandenburg in der Customs Office List DE003703. Ausnahme: In der Funktion als Ausfuhr

zollstelle (EXP) lautet die Dienststellennummer DE013703.

-

-

Weitere Hinweise:

Allgemein:

Trotz des vorstehend angegebenen Übergangszeitraums sollte die Zollabwicklung der

Sendungen bereits ab dem 31.10.2020 über die neu eingerichtete Dienststelle (3703/

DE003703/ DE013703) durchgeführt werden, sofern dies logistisch und hinsichtlich er­

teilter Bewilligungen möglich ist.

www.itzbund.de

Seite 3

ATLAS-Bewilligung / Bewilligung von Orten für das Zollamt 3703 durch das zuständige

Hauptzollamt (HZA):

In dem Übergangszeitraum vom 31.10.2020 (00:00 Uhr) bis zum 06.11.2020 (23:59

Uhr) sind sowohl das Zollamt Flughafen Berlin Brandenburg (3703) als auch die auf-

zuhebenden Zollämter Flughafen Berlin Schönefeld (2102) und ZA Flughafen Berlin

Tegel (2105) in ATLAS (sowie in ATLAS-Ausfuhr und EMCS) gültig. Die Nutzung von

Zollverfahren, die eine Bewilligung voraussetzen, kann demnach spätestens ab dem

07.11.2020 nur dann fortgeführt werden, wenn bis dahin Orte für die Dienststelle

3703 in den Bewilligungen zugelassen sind.

Allgemeiner Hinweis zum Nachrichtenaustausch:

Ab dem 07.11.2020 ist es nicht mehr möglich, Teilnehmernachrichten an die beende-

ten Dienststellen 2102 und 2105 in allen ATLAS-Verfahrensbereichen (Einfuhr, Ver-

sand, Ausfuhr, EAS) sowie in EMCS zu adressieren. Verarbeitungsnachrichten für

dort noch bestehende, offene Vorgänge erhalten die Teilnehmer jedoch auch nach

dem Gültigkeitsende der Dienststelle, zum Beispiel die Erledigungsinformation in

SumA (CUSFIN), die Statusnachrichten über den Abschluss der Beendigung eines

Versandverfahrens (E_TBE_STA), die Statusnachricht über den Abschluss des Aus-

gangs (E_EXT_STA) oder die Nachricht Ausgangsvermerk (E_EXP_NOT).

ATLAS-EINFUHR (SumA, Freier Verkehr, Aktive Veredelung, Zolllager):

Falls nach dem Gültigkeitsende der Dienststellen 2102 (Schönefeld) bzw. 2105

(Tegel) dort noch offene/ bestätigte SumA-Vorgänge/ Positionen vorhanden sind,

müssen die Zollanmeldungen zur Erledigung dieser SumA-Positionen an die über

nehmende Dienststelle 3703 (Brandenburg) übermittelt werden.

-

Die Angaben zur Erledigung der SumA-Position (Registriernummer AT/B/15 + Positi-

onsnummer + Stückzahl oder Spezifischer Ordnungsbegriff + Stückzahl + Verwahrer)

können in diesen Fällen nicht in einem BE-Anteil gemacht werden.

Bei Standardzollanmeldungen (EZA) oder vereinfachten Zollanmeldungen (vZA) sind

diese Angaben im Feld „Positionszusatz“ zu machen.

Für Versandanmeldungen sind die Modalitäten zur Angabe eines Verweises auf ei-

nen SumA-Vorgang/Position der aufgehobenen Zollämter 2102 bzw. 2105 beim Zoll

amt 3703 zu erfragen.

-

www.itzbund.de

Seite 4

Die Erledigung der offenen SumA-Positionen bei den beendeten Dienststellen 2102

und 2105 erfolgt nach der Übermittlung der EZA, vZA, AZ oder Versandanmeldung

manuell durch Benutzer der übernehmenden Dienststelle 3703. Weitere organisatori

sche Einzelheiten sind ggf. bei dieser Dienststelle zu erfragen.

-

SumA-Positionen die bei den Zollämtern 2102 oder 2105 am 07.11.2020 noch den

Status „vorzeitig“ haben, können nicht mehr weiterbearbeitet werden. Für diese Wa

ren muss beim ZA 3703 ein neuer SumA-Vorgang angelegt werden.

-

Zollanmeldungen vor Gestellung (ZvG), für die bei den Zollämtern 2102 oder 2105

bis zum 07.11.2020 noch keine Gestellung erfolgt ist, können nicht mehr weiterbear-

beitet werden. Für die Waren ist eine neue Zollanmeldung an das ZA 3703 zu über-

mitteln. Die Übermittlung einer Nachricht CUSCON mit Angaben zu offenen SumA-

Positionen der beendeten Dienststelle im BE-Anteil ist nicht möglich.

Alle anderen SumA- oder Einfuhr-Vorgänge, die im Zeitpunkt der Beendigung bei den

Zollämtern 2102 und 2105 noch „offen“ sind, werden von der übernehmenden Dienst­

stelle 3703 abschließend bearbeitet.

ATLAS-VERSAND (NCTS):

Vorgänge, die in Versand-Überführung bei den Abgangszollstellen DE002102 oder

DE002105 bis zum 07.11.2020 noch nicht abschließend bearbeitet sind, können nicht

mehr bis zur Überlassung bearbeitet werden. Aus diesem Grund kann es am letzten

Tag der Gültigkeit (06.11.2020) vermehrt zu Nichtannahmen oder Ungültigkeitserklä

rungen für diese Versandanmeldungen kommen.

-

Vorgänge, für die bei den Bestimmungsstellen DE002102 oder DE002105 am

07.11.2020 die Beendigung noch nicht abgeschlossen ist, werden von der überneh

menden Bestimmungsstelle DE003703 weiterbearbeitet. Nach dem Abschluss der

Beendigung wird in diesen Fällen immer ein SumA-Vorgang bei der beendeten

Dienststelle erzeugt.

-

Ein Zugelassener Empfänger (ZE), der lediglich die Nachricht Ankunftsanzeige

(E_AN) an DE002102 oder DE002105 übermittelt hat, kann ab dem 07.11.2020 die

Nachricht Entladekommentar (E_UR) an die übernehmende Bestimmungsstelle

DE003703 übermitteln.

Die Erledigung von überlassenen Versandvorgängen der Abgangszollstellen

D002102 bzw. DE002105 erfolgt auch nach deren Gültigkeitsende. In den meisten

www.itzbund.de

Seite 5

Fällen kommt zur automatisierten Erledigung des Versandvorgangs und zur Zustel

lung der entsprechenden Statusnachricht (E_TUF_STA) an den Teilnehmer bei der

Abgangszollstelle, nachdem die Beendigung mit einem positiven Kontrollergebnis bei

der Bestimmungszollstelle abgeschlossen wurde.

-

ATLAS-AUSFUHR (AES):

Vorgänge, die in Ausfuhr-Überführung (EXP) bei den Ausfuhrzollstellen DE012102

oder DE012105 bis zum 07.11.2020 noch nicht abschließend bearbeitet sind, können

von der übernehmenden Ausfuhrzollstelle DE013703 weiterbearbeitet werden.

Dennoch sollten die Ausfuhranmeldungen möglichst bereits ab dem 31.10.2020

an DE013703 übermittelt werden, sofern dies logistisch und hinsichtlich erteil

ter Bewilligungen möglich ist.

­

Vorgänge, für die in Ausfuhr-Überwachung (EXT) am 07.11.2020 der Ausgang bei

den Ausgangszollstellen DE002102 oder DE002105 noch nicht abgeschlossen ist,

können von der übernehmenden Ausgangszollstelle DE003703 weiterbearbeitet wer

den. Der Teilnehmer beim Ausgang kann ab dem 07.11.2020 die Nachrichten zur

Gestellungsqualifizierung (E_EXT_INF) und zum Abschluss des Ausgangs

(E_EXT_NOT) an die übernehmende Ausgangszollstelle DE003703 adressieren.

Technischer Nachrichtenempfänger muss dann DE003703 sein; im Feld „Tatsächli

che Ausgangszollstelle“ kann sowohl die beendete als auch die übernehmende Aus-

gangszollstelle angegeben werden.

-

­

Dennoch sollte die Gestellung zum Ausgang möglichst bereits ab dem

31.10.2020 bei der Ausgangszollstelle DE003703 durchgeführt werden, sofern

dies logistisch möglich ist.

Für überlassene und noch nicht erledigte Ausfuhrvorgänge der Ausfuhrzollstellen

DE012102 oder DE012105 kann der Teilnehmer bei der Ausfuhrzollstelle die Nach

richt „Ergänzende Ausfuhranmeldung“ (eAM/ E_EXP_ENT) ab dem 07.11.2020 an

die übernehmende Ausfuhrzollstelle adressieren. Technischer Nachrichtenempfänger

ist dann = DE013703; im Feld „Ausfuhrzollstelle für die eAM“ muss die Nummer der

nicht mehr gültigen Ausfuhrzollstelle (DE012102 oder DE012105) angegeben wer

den.

-

-

Wenn nach dem Gültigkeitsende von DE012102 oder DE012105 im Rahmen des

Nachforschungsverfahrens Nachrichten E_EXP_FUP eingehen, muss die Antwort-

www.itzbund.de

Seite 6

nachricht E_EXP_EXT an den technischen Nachrichtenempfänger = DE013703 über

mittelt werden und als Ausgangszollstelle in der Nachricht = DE012102 bzw.

DE012105 angegeben werden.

-

In den meisten Fällen kommt es auch nach dem Gültigkeitsende von DE012102 bzw.

DE012105 zur automatisierten Erledigung des Ausfuhrvorgangs und zur Zustellung

des Ausgangsvermerks mit der Nachricht E_EXP_NOT an den Teilnehmer bei der

Ausfuhrzollstelle oder an den Nutzer der IAA-Plus.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.