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DATUM 05.Oktober 2020

BETREFF ATLAS – Info 0083/20

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010202#00005#0083 – 0083/2020 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Einfuhr:

Neue Unterlagencodierung 8GIU „Die Sendung enthält kein Verpackungsmaterial aus

Holz (zur Stützung, zum Schutz oder zur Beförderung einer Ware) nach Art. 1 der dele

gierten Verordnung (EU) 2019/2125.“

-

Ab 1. Oktober 2020 sind die für die Sendung verantwortlichen Unternehmer angehalten,

Sendungen, deren Waren

Verpackungsmaterial aus Holz, das zur Stützung, zum Schutz oder zur Beförderung ei-

ner Ware verwendet wird (z.B. Packkisten, Kästen, Verschläge, Kabeltrommeln und -spu-

len, Paletten, Boxpaletten und andere Ladehölzer, Palettenaufsatzrahmen und Stauholz),

enthalten oder mit solchem verpackt sind

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und

in der nach Art. 2 und 3 der delegierten Verordnung (EU) 2019/2125 bekannt gemachten

Risikowarenliste für Verpackungsholz „in Gebrauch“ (BAnz AT 02.10.2020 B5) aufgeführt

sind

gegenüber den zuständigen Pflanzenschutzdiensten mittels TRACES NT anzumelden. Da-

von ausgenommen sind Verpackungsmaterialien aus Holz, für die Ausnahmen gemäß dem

Internationalen Standard für pflanzengesundheitliche Maßnahmen Nr. 15 „Regelungen für

Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel“ (ISPM15) gelten. Zu diesen Ausnah-

men gehören z.B. Holzverpackungsmaterialien, die vollständig aus dünnem Holz hergestellt

wurden (Dicke von 6 mm oder weniger) oder aus verarbeitetem Holz bestehen, das unter

Verwendung von Leim, Hitze und Druck oder einer Kombination davon hergestellt wurde.

Über das Ergebnis der Kontrolle bzw. der Dokumentenprüfung stellt die zuständige Behörde

dem für die Sendung verantwortlichen Unternehmer ein Gemeinsames Gesundheitsein-

gangsdokument für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (GGED-PP) aus.

Das GGED-PP ist in der Zollanmeldung zur Überführung der Waren in ein Zollverfahren mit

der ATLAS-Codierung C085 anzumelden.

„Risikowaren“ werden jedoch nicht zwingend mit relevantem Verpackungs- oder Stauholz

geliefert. Ebensowenig ergibt sich die Relevanz des Verpackungsmaterials oder das Vorhan-

densein von Stauholz bisher aus der Zollanmeldung.

Um Zollanmeldungen mit „Risikowaren“, welche jedoch kein relevantes Verpackungsmaterial

aus Holz enthalten, künftig besser identifizieren zu können, steht in ATLAS-Einfuhr ab sofort

folgende neue Unterlagencodierung zur Verfügung:

8GIU „Die Sendung enthält kein Verpackungsmaterial aus Holz (zur Stützung, zum

Schutz oder zur Beförderung einer Ware) nach Art. 1 der delegierten Verordnung (EU)

2019/2125.“

Die Angabe dieser Codierung ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, sie kann aber einer

besseren Identifikation der angemeldeten Waren und der Abgrenzung zur Vorlagepflicht des

GGED-PP dienen sowie zu einer schnelleren Abfertigung führen.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.