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DATUM 12. Januar 2017
BETREFF ATLAS – Info 0047/17
BEZUG ATLAS – Info 5159/16 vom 30.12.2016
ANLAGEN
GZ O 1930 Betrieb – IV A 3 – 0047/2017 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Einfuhr:
Warenursprung und Präferenzen; Einrichtung des registrierten Ausführers (REX);
Aufhebung der ATLAS-Info 5159/16 vom 30.12.2016
Diese ATLAS-Info ersetzt die ATLAS-Info 5159/16 vom 30.12.2016; sie wird hiermit aufge-
hoben.
Die EU-Kommission führt das System des registrierten Ausführers (REX) ein und stellt die
Dokumentation des präferenziellen Ursprungs für Waren im Rahmen des Allgemeinen Präfe-
renzsystems (APS) sukzessive um. Für Länder, bei denen die EU bei der Einfuhr eine Abga-
benermäßigung im Rahmen des APS gewährt, besteht die Möglichkeit, ab 01.01.2017 die
beteiligten Ausführer dieser Länder bei der EU-Kommission registrieren zu lassen. Bei den
registrierten Ausführern in den begünstigten Ländern entfällt künftig das Ausstellen des for-
mellen Präferenznachweises Ursprungszeugnis Form A. In diesen Fällen ist in der Einfuhr-
zollanmeldung stattdessen die Nummer des registrierten Ausführers anzumelden. Sofern ein
im APS begünstigtes Land nicht oder noch nicht vollständig auf das System des registrierten
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Ausführers umgestellt ist, bilden weiterhin auch formelle Ursprungszeugnisse Form A die
Grundlage zur Gewährung eines APS-Präferenzzollsatzes.
Folgende TARIC-Unterlagencodierungen / Bescheinigungen werden verwendet:
C 100 = Nummer des registrierten Ausführers
U 164 = Von einem registrierten Ausführer ausgefertigte Erklärung zum Ursprung im Rah-
men des APS bei einem Gesamtwert der versandten Ursprungserzeugnisse von nicht mehr
als 6000 EUR
U 165 = Von einem registrierten Ausführer ausgefertigte Erklärung zum Ursprung im Rah-
men des APS bei einem Gesamtwert der versandten Ursprungserzeugnisse von mehr als
6000 EUR
U 166 = Von einem nicht registrierten Ausführer ausgefertigte Erklärung zum Ursprung im
Rahmen des APS bei einem Gesamtwert der versandten Ursprungserzeugnisse von nicht
mehr als 6000 EUR
U 167 = Von einem nicht registrierten Ausführer ausgefertigte Ersatzerklärung zum Ursprung
im Rahmen des APS bei einem Gesamtwert der versandten Ursprungserzeugnisse von
mehr als 6000 EUR
Erklärung:
Für die Gewährung eines Präferenzzollsatzes im Rahmen des APS-Systems sind in der Po-
sition der jeweiligen Einfuhrzollanmeldung neben dem Antragscode 2XX im Feld „Unterla-
gen“ folgende TARIC-Unterlagencodierung anzumelden:
1. Fall
U164 oder U166
oder
2. Fall
U165 und C100 mit der Nummer des registrierten Ausführers
oder
3. Fall
U167 und U165 und C100 mit der Nummer des registrierten Ausfüh-
rers (U165 und C100 hinsichtlich der ursprünglichen Erklärung)
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(Hinweis: Wird die TARIC-Unterlagencodierung U164 genutzt, ist für einen Übergangs-
zeitraum die TARIC-Unterlagencodierung C100 zusätzlich anzumelden. An der Anpassung
der Software wird gearbeitet.)
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte den Ausführungen unter:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-
Praeferenzen/Praeferenzen/Praeferenznachweise/Ausfertigung-nicht-foermlicher-
Praeferenznachweise/Registrierter-Ausfuehrer/registrierter-ausfuehrer.html
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.