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DATUM 12. Januar 2017

BETREFF ATLAS – Info 0047/17

BEZUG ATLAS – Info 5159/16 vom 30.12.2016

ANLAGEN

GZ O 1930 Betrieb – IV A 3 – 0047/2017 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Einfuhr:

Warenursprung und Präferenzen; Einrichtung des registrierten Ausführers (REX);

Aufhebung der ATLAS-Info 5159/16 vom 30.12.2016

Diese ATLAS-Info ersetzt die ATLAS-Info 5159/16 vom 30.12.2016; sie wird hiermit aufge-

hoben.

Die EU-Kommission führt das System des registrierten Ausführers (REX) ein und stellt die

Dokumentation des präferenziellen Ursprungs für Waren im Rahmen des Allgemeinen Präfe-

renzsystems (APS) sukzessive um. Für Länder, bei denen die EU bei der Einfuhr eine Abga-

benermäßigung im Rahmen des APS gewährt, besteht die Möglichkeit, ab 01.01.2017 die

beteiligten Ausführer dieser Länder bei der EU-Kommission registrieren zu lassen. Bei den

registrierten Ausführern in den begünstigten Ländern entfällt künftig das Ausstellen des for-

mellen Präferenznachweises Ursprungszeugnis Form A. In diesen Fällen ist in der Einfuhr-

zollanmeldung stattdessen die Nummer des registrierten Ausführers anzumelden. Sofern ein

im APS begünstigtes Land nicht oder noch nicht vollständig auf das System des registrierten

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Ausführers umgestellt ist, bilden weiterhin auch formelle Ursprungszeugnisse Form A die

Grundlage zur Gewährung eines APS-Präferenzzollsatzes.

Folgende TARIC-Unterlagencodierungen / Bescheinigungen werden verwendet:

C 100 = Nummer des registrierten Ausführers

U 164 = Von einem registrierten Ausführer ausgefertigte Erklärung zum Ursprung im Rah-

men des APS bei einem Gesamtwert der versandten Ursprungserzeugnisse von nicht mehr

als 6000 EUR

U 165 = Von einem registrierten Ausführer ausgefertigte Erklärung zum Ursprung im Rah-

men des APS bei einem Gesamtwert der versandten Ursprungserzeugnisse von mehr als

6000 EUR

U 166 = Von einem nicht registrierten Ausführer ausgefertigte Erklärung zum Ursprung im

Rahmen des APS bei einem Gesamtwert der versandten Ursprungserzeugnisse von nicht

mehr als 6000 EUR

U 167 = Von einem nicht registrierten Ausführer ausgefertigte Ersatzerklärung zum Ursprung

im Rahmen des APS bei einem Gesamtwert der versandten Ursprungserzeugnisse von

mehr als 6000 EUR

Erklärung:

Für die Gewährung eines Präferenzzollsatzes im Rahmen des APS-Systems sind in der Po-

sition der jeweiligen Einfuhrzollanmeldung neben dem Antragscode 2XX im Feld „Unterla-

gen“ folgende TARIC-Unterlagencodierung anzumelden:

1. Fall

U164 oder U166

oder

2. Fall

U165 und C100 mit der Nummer des registrierten Ausführers

oder

3. Fall

U167 und U165 und C100 mit der Nummer des registrierten Ausfüh-

rers (U165 und C100 hinsichtlich der ursprünglichen Erklärung)

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(Hinweis: Wird die TARIC-Unterlagencodierung U164 genutzt, ist für einen Übergangs-

zeitraum die TARIC-Unterlagencodierung C100 zusätzlich anzumelden. An der Anpassung

der Software wird gearbeitet.)

Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte den Ausführungen unter:

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-

Praeferenzen/Praeferenzen/Praeferenznachweise/Ausfertigung-nicht-foermlicher-

Praeferenznachweise/Registrierter-Ausfuehrer/registrierter-ausfuehrer.html

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.