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DATUM 10.Juni 2020

BETREFF ATLAS – Info 0044/20

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010202#00005#0044 – 004/2020 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS-Einfuhr:

TARIC/EZT - Warenverkehr mit den Überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG)

Diese ATLAS-Info ersetzt die ATLAS-Info 3798/2019 vom 20.12.2019; sie wird hiermit aufge

hoben.

Entgegen der ATLAS-Teilnehmerinfo Nr. 3798/19 können nach Mitteilung der Europäischen

Kommission für das Gewähren von ermäßigten Abgabensätzen die TARIC-Unterlagencodie

rungen N954 (Warenverkehrsbescheinigungen EUR1) oder N864 (Ursprungserklärung auf

der Rechnung) nicht mehr angemeldet werden, auch wenn diese Unterlagen bereits vor dem

01.01.2020 ausgestellt/ausgefertigt wurden und innerhalb ihrer Gültigkeit vorgelegt werden.

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Seite 2

Anhang VI des Beschlusses (EU) 2019/2196 vom 19. Dezember 2019 zur Änderung des Be

schlusses 2013/755/EU über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit

der Europäischen Union sieht keine entsprechende Übergangsregelung vor.

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Seit dem 01.01.2020 können im präferenziellen Warenverkehr mit den ÜLG folglich aus

schließlich Erklärungen zum Ursprung anerkannt werden.

Folgende TARIC-Unterlagencodierungen / Bescheinigungen werden verwendet:

C100 = Nummer des registrierten Ausführers

U114 = Von einem registrierten Ausführer ausgefertigte Erklärung zum Ursprung im Rahmen

des Übersee-Assoziationsbeschlusses bei einem Gesamtwert der versandten Ursprungser-

zeugnisse von mehr als 10 000 EUR

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U113 = Von einem registrierten Ausführer ausgefertigte Erklärung zum Ursprung im Rahmen

des Übersee-Assoziationsbeschlusses bei einem Gesamtwert der versandten Ursprungser-

zeugnisse von nicht mehr als 10 000 EUR

U115 = Von einem nicht registrierten Ausführer ausgefertigte Erklärung zum Ursprung im

Rahmen des Übersee-Assoziationsbeschlusses bei einem Gesamtwert der versandten Ur

sprungserzeugnisse von nicht mehr als 10.000 EUR

Erklärung:

Für Waren mit Ursprung in den ÜLG werden bei beantragtem Begünstigungscode 3XX damit

nur ermäßigte Abgabensätze gewährt, wenn einer der folgenden Ursprungsnachweise ange-

meldet wird:

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C100 und U114

oder

U113

oder

U115.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.