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DATUM 17.März 2020

BETREFF ATLAS – Info 0019/20

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010202#00005#0019 – 0019/2020 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS-Ausfuhr (AES):

Anordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie von Beschränkungen

im Außenwirtschaftsverkehr für bestimmte Schutzausrüstung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 12. März 2020 die Anordnung von

Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr erlassen (BAnz AT 12.03.2020 B1). Die Anord-

nung trat mit Veröffentlichung am 12.03.2020 in Kraft. Zugleich wurde die Anordnung vom 4.

März 2020 (BAnz AT 04.03.2020 B1) aufgehoben.

Die Berechtigung zur Inanspruchnahme einer genehmigungspflichtigen Ausnahmeregelung

nach Ziffer III der Anordnung ist durch Anmeldung einer entsprechenden Genehmigung des

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Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nachzuweisen. Die Genehmigungen

stehen den Zollstellen in ATLAS-Ausfuhr elektronisch zur Verfügung und bedürfen deshalb

grundsätzlich keiner Vorlage bei der Ausfuhrzollstelle.

Für die Anmeldung der Genehmigungen stehen in ATLAS-Ausfuhr folgende neue Codierun-

gen zur Verfügung:

3LLL/DEE: „Einzelausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

(BAFA) für bestimmte Schutzausrüstung gemäß Anordnung des BMWi von Beschränkungen

im Außenwirtschaftsverkehr“

3LLL/DES: „Sammelausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkon-

trolle (BAFA) für bestimmte Schutzausrüstung gemäß Anordnung des BMWi von Beschrän-

kungen im Außenwirtschaftsverkehr“

Sofern bei einer Position der Genehmigung im Feld „Detail“ -NPSA- angegeben ist, handelt

es sich bei dieser Position um nicht von der Anordnung erfasste Güter. In anderen Genehmi-

gungen des BAFA werden diese Güter als sog. Nullware mit -NULL- gekennzeichnet.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.