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DATUM 17.März 2020
BETREFF ATLAS – Info 0019/20
BEZUG
ANLAGEN
GZ 06010202#00005#0019 – 0019/2020 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS-Ausfuhr (AES):
Anordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie von Beschränkungen
im Außenwirtschaftsverkehr für bestimmte Schutzausrüstung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 12. März 2020 die Anordnung von
Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr erlassen (BAnz AT 12.03.2020 B1). Die Anord-
nung trat mit Veröffentlichung am 12.03.2020 in Kraft. Zugleich wurde die Anordnung vom 4.
März 2020 (BAnz AT 04.03.2020 B1) aufgehoben.
Die Berechtigung zur Inanspruchnahme einer genehmigungspflichtigen Ausnahmeregelung
nach Ziffer III der Anordnung ist durch Anmeldung einer entsprechenden Genehmigung des
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Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nachzuweisen. Die Genehmigungen
stehen den Zollstellen in ATLAS-Ausfuhr elektronisch zur Verfügung und bedürfen deshalb
grundsätzlich keiner Vorlage bei der Ausfuhrzollstelle.
Für die Anmeldung der Genehmigungen stehen in ATLAS-Ausfuhr folgende neue Codierun-
gen zur Verfügung:
3LLL/DEE: „Einzelausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) für bestimmte Schutzausrüstung gemäß Anordnung des BMWi von Beschränkungen
im Außenwirtschaftsverkehr“
3LLL/DES: „Sammelausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkon-
trolle (BAFA) für bestimmte Schutzausrüstung gemäß Anordnung des BMWi von Beschrän-
kungen im Außenwirtschaftsverkehr“
Sofern bei einer Position der Genehmigung im Feld „Detail“ -NPSA- angegeben ist, handelt
es sich bei dieser Position um nicht von der Anordnung erfasste Güter. In anderen Genehmi-
gungen des BAFA werden diese Güter als sog. Nullware mit -NULL- gekennzeichnet.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.