0010/16 PDF, 53 KB

www.ITZBund.de

POSTANSCHRIFT

ITZBund, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn

An alle

Clearingcenter

per E-mail

HAUSANSCHRIFT

Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt

BEARBEITET VON

ZAM Bösenberg

TEL

0800/8007-545-1

FAX

069/20971-584

E-MAIL

Servicedesk@itzbund.de

DATUM

05. Januar 2016

BETREFF ATLAS – Info 0010/16

BEZUG

ANLAGEN

GZ O 1930 Betrieb – V A 2 – 0010/2016 (bei Antwort bitte angeben)

1. Info zum Beitritt von Serbien zu NCTS zum 01.02.2016

1.1 ATLAS - Versand

Zum 01.02.2016 tritt Serbien dem Übereinkommen EWG/EFTA über ein gemeinsames

Versandverfahren bei. Ab diesem Zeitpunkt können Waren im gemeinsamen Versandverfahren nach

bzw. durch Serbien befördert werden.

Vor dem 01.02.2016 wird es systemseitig nicht möglich sein, ein Versandverfahren mit einer

angemeldeten serbischen Bestimmungsstelle oder Durchgangszollstelle zu eröffnen.

Eine Abwicklung von Versandverfahren, die vor dem 01.02.2016 eröffnet wurden und nach dem

01.02.2016 durch Serbien (als Durchgangsland) befördert werden sollen, ist systemseitig ebenfalls

nicht möglich.

Mit dem Beitritt Serbiens zum 01.02.2016 werden systemseitig die Voraussetzungen geschaffen, bei

bestehenden Bewilligungen einer Gesamtbürgschaft sowie der Befreiung von der Sicherheitsleistung

den Geltungsbereich der Bewilligung ab dem 01.02.2016 um Serbien zu erweitern. Entsprechende

Seite 2

Anträge können erst ab dem 01.02.2016 beim bewilligenden HZA eingereicht werden und können aus

systemtechnischen Gründen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.

1.2 ATLAS – Ausfuhr

Ausfuhrvorgänge mit Bestimmungsland Serbien

Ab dem 01.02.2016 ist bei Ausfuhrvorgängen mit Bestimmungsland Serbien als Art der Anmeldung

(Ausfuhr) „EU“ anzugeben.

1.3 ATLAS – Einfuhr

Bei Einfuhren mit Versendungsland Serbien (XS) ist ab dem 01.02.2016 der Wert „EU“ im Feld

„Zollrechtlicher Status“ anzugeben.

1.4 Berichtigung des EDI-IHB

Eine Berichtigung des EDI-IHB (über den Beitritt von Serbien zu NCTS und die damit verbundenen

Änderungen) kann nicht termingerecht (zum 01.02.2016 oder früher) vorgenommen werden. Diese

Änderungen werden bei nächstmöglicher Gelegenheit nachdokumentiert.

2. Veröffentlichung der Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS (Stand Januar

2016) sowie eines Berichtigungsschreibens zum Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-

Release 8.6/ AES-Release 2.3 (Stand Januar 2016)

Die aktuelle „Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS (Stand Januar 2016)“ steht unter

www.zoll.de zur Verfügung.

Eine Veröffentlichung des Dokuments erfolgt ebenfalls in der E-VSF Z 26 50.

Das „Erste Berichtigungsschreiben zum Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Release 8.6/AES

Release 2.3 (Stand Januar 2016)“ steht ebenfalls unter www.zoll.de zur Verfügung.

Die genannten Dokumente wurden hauptsächlich aufgrund der Strukturreform zur Einrichtung der

Generalzolldirektion aktualisiert.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.